Mit der Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf (SPATZ) können nun landesweit alle sprachförderbedürftigen Kinder ab dem ersten Kindergartenjahr bis zum Schuleintritt gefördert werden. Die am Mittwoch in Kraft getretene Verwaltungsvorschrift SPATZ kann unter www.sprachfoerderung-bw.de abgerufen werden.
"Wir schaffen jetzt einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu mehr Bildungsgerechtigkeit, indem wir allen Kitas ein Programm zur Sprachförderung ermöglichen", sagte Staatssekretär Dr. Frank Mentrup.. Mit dem neuen Gesamtkonzept werde eine frühkindliche Sprachförderung aus einem Guss erreicht. Die Landesregierung komme damit dem langjährigen Wunsch von Trägern und Kindertageseinrichtungen nach und vereinfache das Antragsverfahren erheblich.
Um die Förderung aller Kinder mit Zusatzbedarf zu ermöglichen, wurden die nebeneinander existierenden Programme zur Sprachförderung im frühkindlichen Bereich HSL (vorschulische Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe), ISK (intensive Sprachförderung im Kindergarten) und SBS (Singen-Bewegen-Sprechen) konzeptionell, strukturell und abwicklungstechnisch unter dem Dach von SPATZ verbunden. Damit möglichst viele sprachförderbedürftige Kinder ab dem neuen Kindergartenjahr von SPATZ profitieren, können die Anträge bis 30. November gestellt werden. Die SPATZ-Richtlinie lässt dabei einen Beginn der Fördermaßnahmen bereits ab September zu.