Frühkindliche Bildung

Neue Konzepte und mehr Flexibilität im Kita-Bereich

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Kinder spielen im Kindergarten (Bild: © dpa).

Mit dem vom Kabinett beschlossenen Erprobungsparagraphen sollen Kindertageseinrichtungen flexibler auf die individuellen Gegebenheiten vor Ort reagieren und für ein gutes Betreuungsangebot sorgen können. Des Weiteren fördert das Land den Ausbau von Kita-Betreuungsplätzen.

Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf zur Einführung des sogenannten Erprobungsparagraphen beschlossen. Damit sollen Träger von Kindertageseinrichtungen die Möglichkeit erhalten, von Regelungen des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) und der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) abzuweichen und innerhalb eines rechtssicheren Rahmens neue Modelle zu erproben. Das Gesetz wird nun in den Landtag eingebracht.

Vor Ort passende Lösungen entwickeln

Die Gesetzesänderung soll es den Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg ermöglichen, vor Ort passende Lösungen zu entwickeln, die den Bedürfnissen der Kinder und Eltern in verschiedenen Kommunen gerecht werden. Dieser Schritt unterstreicht das Engagement der Landesregierung, die frühkindliche Bildung und Betreuung kontinuierlich an die Anforderungen und aktuellen Herausforderungen anzupassen.

Die Regelung sieht vor, dass der jeweilige Träger vor Ort ein Konzept erarbeitet und dieses mit den örtlichen Beteiligten – sowie gegebenenfalls mit den übrigen aufsichtsführenden Behörden – abstimmt. Danach ist beim Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) die Erprobung des Konzepts zu beantragen. Diese soll zeitlich und örtlich begrenzt sein und kann bei nachgewiesener Wirksamkeit verlängert werden. „Obwohl wir seit Jahren massiv und sehr erfolgreich Ausbildungskapazitäten und Ausbildungswege für pädagogisches Fachpersonal in den Kindertageseinrichtungen ausgebaut haben, ist der Bedarf anhaltend hoch“, sagt Staatssekretär Volker Schebesta und ergänzt: „Daher arbeiten wir gemeinsam mit den vielen anderen Akteuren weiter daran, Lösungen für die aktuellen Herausforderungen zu entwickeln.“

105 Millionen Euro vom Land für den Ausbau von Kita-Betreuungsplätzen

Das Kabinett hat in seiner Sitzung vom Dienstag, 17. Oktober 2023, ebenfalls die Einbringung eines Gesetzes zur Umsetzung des Landesprogramms zur Förderung investiver Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung in den Landtag beschlossen. Das Programm beinhaltet die einmalige Förderung in Höhe von bis zu 105 Millionen Euro zur Schaffung und zum Erhalt von Betreuungsplätzen für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt. Hiervon profitieren die Kinder selbst und die Familien, die durch die Maßnahmen in ihrer Erziehungsleistung unterstützt werden. Gut ausgestattete Kindertageseinrichtungen sind ein wichtiger Standortfaktor. Sie ermöglichen Eltern die Berufstätigkeit und dienen der Wirtschaft beim Wettbewerb um Fachkräfte.

Die Schaffung von Plätzen der Kindertagesbetreuung ist in Baden-Württemberg Aufgabe der Kommunen. Die Förderung dient, auch soweit andere Träger und Kindertagespflegepersonen gefördert werden, der Unterstützung der Kommunen beim Erhalt der Leistungsfähigkeit, mithin der kommunalen Selbstverwaltung.

„Uns sind die angespannte Situation im Feld und die hohen Belastungen für das pädagogische Personal bewusst“, sagt Staatssekretär Volker Schebesta, der im Kultusministerium für die frühkindliche Bildung zuständig ist, und fügt an: „Wir wollen weiter die Balance vor Ort zwischen dem Bildungsanspruch unserer Kinder, dem Betreuungsbedarf der Eltern und den Belangen der pädagogischen Fachkräfte wahren. Dies bleibt unser gemeinsames Ziel.“

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Gruppenfoto der 54. Sportministerkonferenz. V.l.: Klaus Zimmermann, Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Olaf Bull, Staatsrat beim Senator für Inneres und Sport in Bremen, Stefan Gruhner, Chef der Staatskanzlei und Thüringer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport und Ehrenamt, Florian Birkmeyer, Ministerialdirektor im Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Medien des Landes Rheinland-Pfalz, Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt des Landes Nordrhein-Westfalen, Reinhold Jost, Minister für Inneres, Bauen und Sport im Saarland, Franziska Becker, Staatssekretärin für Inneres und Sport in Berlin, Nils Thiede, Leiter der Abteilung Jugend, Familie und Sport im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern, Sandro Kirchner, Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Magdalena Finke, Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Ulf Bandiko, Amtschef im Ministerium des Inneren und Sport von Sachsen, Theresa Schopper, die für den Sport zuständige Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg und Vorsitzende der Sportministerkonferenz, Daniela Behrens, Ministerin für Inneres und Sport von Niedersachsen, Thomas Weikert, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), Diana Stolz, hessische Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege, Andy Grote, Senator für Inneres und Sport in Hamburg, und Ronald Rauhe, Staatsminister für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt.
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