Bauen

Neue Technische Baubestimmungen in Kraft

Ein Rollstuhlfahrer fährt eine Rampe hinab. (Foto: dpa)

Seit dem 1. Januar 2015 gelten neue Technische Baubestimmungen, unter anderem für das barrierefreie Bauen. Neue Liste, wie bei barrierefreien Einrichtungen unter anderem Wege, Türen, Treppen, Aufzüge, Räume und auch Sanitäranlagen technisch beschaffen sein müssen, damit Menschen mit Bewegungseinschränkung, blinde oder schlecht hörende Menschen diese Einrichtungen weitgehend selbstständig nutzen können.

Da das barrierefreie Bauen eine breitere Öffentlichkeit angeht, wurden die Verbände für behinderte Menschen, die Immobilien- und Gewerbeverbände und andere interessierte Kreise angehört. Auf dieser Grundlage machten die obersten Baurechtsbehörden für Baden-Württemberg nun DIN 18040 (Teil 1 und 2) mit einigen Modifikationen als Technische Baubestimmungen bekannt und veröffentlichten sie im Volltext im Gemeinsamen Amtsblatt Baden-Württemberg.

DIN 18040 regelt, wie bei barrierefreien Einrichtungen unter anderem Wege, Türen, Treppen, Aufzüge, Räume und auch Sanitäranlagen technisch beschaffen sein müssen, damit Menschen mit Bewegungseinschränkung, blinde oder schlecht hörende Menschen diese Einrichtungen weitgehend selbstständig nutzen können. Eine sehr maßgebliche Neuerung für das barrierefreie Bauen ist das Prinzip, dass Informationen über zwei Sinne wahrnehmbar sein sollen. Baurechtlich verbindlich werden die durch Anlagen modifizierten Vorschriften jedoch nur im Rahmen der gesetzlich geforderten Barrierefreiheit. DIN 18040 (Teil 1 und 2) wird dabei in Baden-Württemberg an weniger Stellen modifiziert als in anderen Bundesländern.

Die Norm wird dafür in der sogenannten Liste der Technischen Baubestimmungen (LTB) baurechtlich vorgeschrieben. Diese Liste enthält Normen zur Tragwerksplanung, zu den unterschiedlichen Baumaterialien wie Holz, Mauerwerk, Stahlbeton oder Stahl, zum Brandschutz, zum Wärme- und Schallschutz, zum Bautenschutz, zum Gesundheitsschutz und zu anderen Planungsgrundlagen. Die einzelnen Normen oder Richtlinien werden durch Anlagen in das Landesrecht für Baden-Württemberg eingepasst und sind in dieser modifizierten Form anzuwenden.

Verkehrsministerium: Die Industriebaurichtlinie (PDF)

Umweltministerium: Liste der Technischen Baubestimmungen (PDF)

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