Corona-Maßnahmen

Neue Corona-Verordnung ab 3. April 2022

Symbolbild: Ein junger Mann trägt vor einer einfahrenden Stadtbahn in Stuttgart eine Atemschutzmaske. (Bild: picture alliance/Christoph Schmidt/dpa)

Ab Sonntag, 3. April 2022, gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Damit fallen weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt. Die Maskenpflicht im Nahverkehr und im medizinischen Bereich bleibt erhalten.

Nach den jüngst vom Bund beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) hat die baden-württembergische Landesregierung die Corona-Verordnung des Landes grundlegend geändert. Die neue Verordnung wurde am Freitag, 1. April 2022, nach einem entsprechenden Kabinettsbeschluss vom Staatsministerium notverkündet. Damit fallen im Land von Sonntag, 3. April 2022, an weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es nun keine rechtliche Grundlage mehr gibt.

Die meisten Schutzmaßnahmen entfallen

Eine Aufrechterhaltung der derzeitigen Schutzmaßnahmen wäre nur durch einen Landtagsbeschluss und bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine so genannte Hotspot-Regelung (§ 28a Absatz 8 IfSG) über den 2. April hinaus möglich. Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben – weder liegt derzeit eine Virusvariante mit signifikant höherer Pathogenität vor noch eine konkrete Gefahr der Überlastung der Krankenhauskapazität.

Baden-Württemberg hat sich bis zuletzt dafür eingesetzt, mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes einen Instrumentenkasten an Basisschutzmaßnahmen aufrechterhalten zu können, mit dem kurzfristig auf Änderungen des Infektionsgeschehens im Land hätte reagiert werden können. Das neue Infektionsschutzgesetz sieht dies jedoch nicht mehr vor.

Verantwortungsvolles Handeln und eine besondere Vorsicht gerade im Kontakt mit Menschen, für die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht, sind weiterhin notwendig. Nach den bisherigen Erfahrungen in der Pandemie hat sich das Tragen einer Maske als besonders wirksames Mittel zum Eigen- und Fremdschutz erwiesen. Die Landesregierung empfiehlt daher dringend, weiterhin eigenverantwortlich eine Maske zu tragen sowie einen Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten.

Maßnahmen in der neuen Corona-Verordnung

Folgende Maßnahmen sind in der neuen Corona-Verordnung (Gültigkeitszeitraum vom 3. April bis 1. Mai 2022) vorgesehen:

  • Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlung (§ 2 CoronaVO)
  • Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-Maske):
    • im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV),
    • in Arzt- und Zahnarztpraxen,
    • in Einrichtungen, Fahrzeugen und an Einsatzorten der Rettungsdienste sowie
    • in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe (§ 3 CoronaVO)

Außerdem beinhaltet die Verordnung eine Ermächtigung zum Erlass von Ressortverordnungen auf Grundlage von § 28a Absatz 7 IfSG zur Regelung von:

  • Maskenpflichten in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Dialyseeinrichtungen, Eingliederungshilfeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten
  • Testpflichten
    • in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Eingliederungshilfeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten,
    • in Schulen und Kitas,
    • in Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerberinnen und -bewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlerinnen und -aussiedlern,
    • in Justizvollzugsanstalten, Maßregelvollzugseinrichtungen und anderen Einrichtungen, soweit dort dauerhaft freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen.

Diese Regelungen werden nicht direkt in der Corona-Verordnung der Landesregierung, sondern in entsprechenden Ressortverordnungen umgesetzt. Dazu gehören etwa Testpflichten in der Corona-Verordnung Schule und der Corona-Verordnung Kita bis zum Beginn der Osterferien sowie die Beibehaltung der Masken- und Testpflichten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in der Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.

Des Weiteren beinhaltet die Corona-Verordnung des Landes die Ermächtigung zum Erlass von Ressortverordnungen sowie von Verordnungen der Stadt- und Landkreise auf Grundlage von § 28a Absatz 8 IfSG zur Regelung von Test-, Masken- und Hygienepflichten. Dies soweit der Landtag gemäß § 28a Absatz 8 Satz 1 IfSG feststellt, dass eine konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht, die sogenannte Hotspot-Regelung.

Corona-Verordnung des Landes

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Franz Fehrenbach (links) und Ministerpräsident Winfried Kretschmann (rechts) stehen in der Villa Reitzenstein in Stuttgart.
  • Wirtschaft

Kretschmann ehrt Franz Fehrenbach

Industrie und Binnenmarkt
  • Städtebau

Zukunftskonzept für Hafen Mannheim

Studenten sitzen in einem Hörsaal.
  • Hochschulen

Novellierung des Landeshochschulgesetzes beschlossen

Ministerpräsident Winfried Kretschmann
  • Kreisbesuch

Kretschmann besucht Zollernalbkreis

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 17. September 2024

Geldscheine mit dem Wert von 100 und 50 Euro und Münzen liegen auf einem Tisch.
  • Haushalt

Haushaltsentwurf 2025/2026 beschlossen

In Westen gekleidete Polizisten stehen in Reutlingen. (Bild: picture alliance/Silas Stein/dpa)
  • Innere Sicherheit

Waffen- und Messer­­verbotszonen verlängert

Hotel Rheingold im städtebaulichen Erneuerungsgebiet Ortskern II in Gailingen
  • Städtebau

Ortskern in Gailingen erfolgreich saniert

Gedenkstätte der Heimatvertriebenen in Bad Cannstatt.
  • Heimat

Festveranstaltung zum „Tag der Heimat“

AMK September 2024 in Oberhof
  • Landwirtschaft

Herbst-Agrarminister­konferenz in Oberhof

Waldtage
  • Forst

Dritte Baden-Württembergische Waldtage

Ein Jahr Cell Braodcast
  • Bevölkerungsschutz

Erste Bilanz zum bundesweiten Warntag 2024

Eine Rollstuhlfahrerin fährt in einer Wohnanlage zu ihrer Wohnung.
  • Inklusion

Tag der Demokratie am 15. September

Eine Hand hält einen in augmented Reality illustrierten Kopf.
  • Innovation

Erste britisch-deutsche High-Tech-Partnerschaft startet

Ein Kind spielt eine Flöte.
  • Steuern

Klarheit bei Steuerbefreiung von Musikunterricht gefordert

Eine Pflegerin legt der Bewohnerin einer Seniorenresidenz im Rahmen einer elektronischen Visite ein EKG-Gerät an, das die Daten an einen Tablet-Computer und von dort aus zum Arzt überträgt.
  • Gesundheit

Gesundheits-Delegations­reise nach Dänemark

Kleinkind auf Rutsche
  • Städtebauförderung

15 Millionen Euro für soziale Integration

Neues Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin in Freiburg, Ansicht Innenbereich mit bunten Stühlen, Tischen, bunten Lichtern an der Decke
  • Gesundheit

Neues Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin in Freiburg

Kinder spielen im Kindergarten (Bild: © dpa).
  • Frühkindliche Bildung

Neuer Landeselternbeirat für Kitas geplant

Icon eines Tachos.
  • Klimaschonende Mobilität

Erfolge und Herausforderungen der Verkehrswende

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 10. September 2024

Der Landeswettbewerb „RegioWIN 2030“ (Bild: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg)
  • Innovation

Land fördert Projekt für medizinische Innovationen

Schafe stehen in Unterkessbach (Baden-Württemberg) auf einer Wiese. (Foto: © dpa)
  • Tiergesundheit

Land bei Tierseuchen­bekämpfung gut aufgestellt

Ein Integrationsmanager erarbeitet mit zwei jugendlichen Flüchtlingen aus Eritrea Bewerbungsschreiben. (Foto: © dpa)
  • Arbeitsmarkt

Zweiter Runder Tisch zur Arbeitsmarktintegration

Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland. (Bild: dpa)
  • Auszeichnung

Bundesverdienstkreuz für Wolfgang Stern