Steuern

Land fordert Klarheit vom Bund bei Steuerbefreiung von Musikunterricht

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Kind spielt eine Flöte.

Das Jahressteuergesetz 2024 sorgt für Unsicherheiten beim Musikunterricht, der bisher umsatzsteuerbefreit war. Deshalb fordert das Land eine Klarstellung des Bundes.

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 des Bundes soll auch die Vorschrift zur Steuerbefreiung von Musikunterricht reformiert werden. Das führt zu Unsicherheiten bei Betroffenen. Sie fragen sich, wie der Musikunterricht künftig steuerrechtlich beurteilt wird. Bisher war dieser nämlich von der Umsatzsteuer befreit.

Nach der rechtlichen Auffassung des Finanzministeriums Baden-Württemberg bleibt mit der Neufassung inhaltlich alles beim Alten. Für Musikschulen, Musikvereine, selbständige Musiklehrerinnen und Musiklehrer ändert sich steuerlich also nichts. Der von ihnen erteilte Musikunterricht wird auch künftig von der Umsatzsteuer befreit sein.

Land fordert Klarstellung des Bundes

Das Land will dazu eine Klarstellung des Bundes. Deshalb hat Baden-Württemberg einen Antrag in den Finanzausschuss des Bundesrats eingebracht. Darin betont das Land die Bedeutung der musikalischen Bildung in Deutschland. Und die Notwendigkeit, dass Musikunterricht auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Das Land fordert von der Bundesregierung, klarzustellen, dass sich umsatzsteuerrechtlich nichts für den Musikunterricht durch das Jahressteuergesetz 2024 ändert. Der Finanzausschuss hat den Antrag von Baden-Württemberg am 12. September 2024 beschlossen.

Musikunterricht von der Umsatzsteuer befreit

Der Musikunterricht von Musikschulen, Musikvereinen sowie selbstständigen Musiklehrerinnen und Musiklehrern ist von der Umsatzsteuer befreit. Also alles, was der (schulischen) Bildung und Ausbildung dient – egal, ob für Kinder oder Erwachsene. Was zur bloßen Freizeitgestaltung gehört, ist dagegen weiter umsatzsteuerpflichtig.

Eine Neuerung soll es laut Gesetzesentwurf beim Verfahren geben: Um unnötige Bürokratie abzubauen, soll für die Steuerbefreiung künftig keine Bescheinigung der zuständigen Behörde über die Begünstigung des Unterrichtsinhalts mehr erforderlich sein. Die Entscheidung, ob es sich um eine begünstigte Bildungsleistung oder eine bloße Freizeitgestaltung handelt, soll künftig das zuständige Finanzamt treffen.

Weitere Meldungen

Logo und Schriftzug der „Agentur für Arbeit“ an einem Gebäude.
Arbeitsmarkt

Arbeitslosenquote im Land unverändert

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
Technologie

Chipindustrie-Ökosystem in Baden-Württemberg wächst

Paragraph vor Laptop
Justiz

Bundesweit erstes Gericht mit neuer Justiz-Software

Ein Logo des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT).
Wissenschaft und Forschung

KIT wird Forschungshub für Fusionstechnologie

Firma WMB Ventilatoren GmbH in Obersontheim
Ländlicher Raum

Jetzt noch für „Spitze auf dem Land!“ bewerben

Landespressekonferenz Stuttgart
Staatsmodernisierung

Landesregierung beschließt Maßnahmen zum Bürokratieabbau

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Anzeige nach der Karenzzeitregelung

Ministerialdirektorin Gerda Windey
Justiz

Innovationstag zu Künstlicher Intelligenz und Justiz

Ein Gruppenbild mit einer Delegation aus Lwiw und der Ministerin
Wirtschaft

Wirtschaftsforum Baden-Württemberg – Ukraine

Zwei Straßenwärter knien auf dem Boden und verlegen Steine.
Straße

44 neue Straßenwärter für Baden-Württemberg

Ein Ausbilder im Garten- und Landschaftsbau (r.) erklärt einem angehenden Gärtner (l.) das Einpflanzen einer Dachbegrünung. (Foto: © dpa)
Landwirtschaft

Meisterbriefe für Floristen und Gärtner

Verfassungsschutzbericht 2025
Verfassungsschutz

Verfassungsschutzbericht 2025 vorgestellt

Collage: Screenshot der Website https://oegd-bw-karriere.de und Kampagnenmotiv des ÖGD Baden-Württemberg
Gesundheit

Öffentlicher Gesundheitsdienst wirbt um Nachwuchskräfte

Ulla von Brandenburg
Kunst und Kultur

Ulla von Brandenburg erhält Landespreis für Bildende Kunst

Eine Hand hält einen in augmented Reality illustrierten Kopf.
Wirtschaft

Zwei Millionen Euro für vier Digital Hubs