Ländlicher Raum

Neue Ausschreibungsrunde des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum

Alexander Bonde - Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

„Die Folgen des demografischen Wandels und des Klimawandels werden Bürgerinnen und Bürgern genauso wie Entscheidungsträgern zunehmend bewusst. Wir wollen rechtzeitig die Weichen stellen und gesellschaftliche Anforderungen aufgreifen, damit der Ländliche Raum in Baden-Württemberg in der Fläche stark bleibt“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, zur Ausschreibung des ELR-Jahresprogramms 2014.

„Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderinstrument, um auch künftig gute Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze zu schaffen, Infrastrukturen anzupassen und zu verbessern, die Lebensqualität zu steigern und den gesamten Ländlichen Raum als Wohn- und Arbeitsort attraktiv zu halten“, so Bonde weiter.

Ökologische Modernisierung mitdenken

„Ökonomie und Ökologie sind zwei Seiten derselben Medaille. Deswegen ist es wichtig, bei allen Investitionen auch die Ökologie mitzudenken, damit die Fördergelder gut eingesetzt sind und langfristigen Nutzen bringen. Die ökologische Modernisierung unseres Landes ist über die Schaffung neuer Technologien und damit verbundener Arbeitsplätze auch ein wichtiger Beitrag zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Ländlichen Raum“, so Bonde. Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung und Ressourcenschonung konzentriere sich die Förderung auf die Innenentwicklung der Gemeinden, um die Attraktivität der Ortskerne zu stärken und den Flächenverbrauch zu reduzieren. „Die Schwerpunkte der Förderung liegen in den Bereichen Arbeiten, Grundversorgung, Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnen. Alle Kommunen, Unternehmen sowie Bürger im Ländlichen Raum können sich bis zum 25. Oktober 2013 bewerben und mit ihren Projektvorschlägen zur nachhaltigen und zukunftsfähigen Entwicklung unseres Landes beitragen“, so Bonde abschließend.

Kommunales Förderprogramm

Das ELR ist ein kommunales Förderprogramm. Mit Zuschüssen und Darlehen fördert das Land private, gewerbliche und kommunale Investitionen, die im Rahmen eines örtlichen Entwicklungskonzeptes zu einer Strukturverbesserung des Ortes führen. Fördermöglichkeiten für private Investoren bestehen für die Schaffung von Wohnraum innerhalb der historischen Ortslagen durch Umnutzung vorhandener Gebäude, durch die ortsbildgerechte Neubebauung auf vorgenutzten Flächen sowie durch Maßnahmen zur Schaffung zeitgemäßer Wohnverhältnisse. Im ELR-Jahresprogramm 2013 stellte die Landesregierung 56 Millionen Euro zur Verfügung. Diese kamen 835 Projekten in 385 Gemeinden des Landes zugute.

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat das Jahresprogramm 2014 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) vor kurzem ausgeschrieben. Städte und Gemeinden können Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm bis zum 25. Oktober 2013 bei ihrer Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt oder Regierungspräsidium) stellen. Die Ausschreibung ist hier abrufbar.

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Liste der bewilligten Projekte (2013)

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