Ländlicher Raum

Mittelständler sind ein Wachstumsmotor und prägen einen starken Ländlichen Raum

Alexander Bonde, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (Bild: © dpa)

„Der Mittelstand im Ländlichen Raum ist Wachstumsmotor für Baden-Württemberg. Mit der Förderlinie ‚Spitze auf dem Land! – Technologieführer für Baden-Württemberg‘ setzen wir gezielte Impulse und fördern innovative Unternehmen im Ländlichen Raum. Diese Unternehmen schaffen hochqualifizierte Arbeitsplätze in der Fläche. Sie stärken den Ländlichen Raum und sichern gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Baden-Württemberg. Das sind die Technologieführer von morgen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum, Alexander Bonde beim Besuch des Unternehmens i-mation GmbH in Rottweil, welches den Zuschlag in der ersten Förderrunde des Programms „Spitze auf dem Land! – Technologieführer für Baden-Württemberg“ erhalten hatte.

„Mit dieser Förderlinie setzen wir ein entschiedenes Signal für den Ländlichen Raum. Wir bringen die ökologische Modernisierung des Landes voran, indem wir Nachhaltigkeit und die Schaffung attraktiver Arbeitsplätze fördern sowie dezentrale Wirtschaftsstrukturen stärken“, so Bonde.

Der immer stärker werdende globale Wettbewerb, in dem auch die Unternehmen im Ländlichen Raum stehen, erfordert dauerhafte Anstrengungen zur Stärkung der Innovationskraft. Nur so kann nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung in der Fläche Baden-Württembergs erzielt werden. Dazu tragen europäische Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie Landesmittel aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) bei. Mit der Förderlinie „Spitze auf dem Land! – Technologieführer für Baden-Württemberg“ unterstützt die grün-rote Landesregierung gezielt Unternehmen, die das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen im Ländlichen Raum. Die Unternehmen müssen Innovationsfähigkeit und ausgeprägte Technologiekompetenz in der Umsetzung sowie die Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte aufweisen. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen bis zu 10 Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte, Produktionsverfahren, Prozesse und Dienstleistungen. Die Landesregierung baut so die Spitzenstellung des Landes im Bereich der technologischen Innovation weiter aus und stärkt gezielt den Ländlichen Raum. Pro Jahr finden zwei Auswahlrunden statt, jeweils im April und Oktober.

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung

Über den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 richten die Europäische Union und das Land Baden-Württemberg mit dem Programm „Innovation und Energiewende“ den Fokus auf die Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung, Innovation sowie die Verringerung der CO2-Emissionen.

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist ein Förderprogramm des Landes zur integrierten Strukturentwicklung von Gemeinden im Ländlichen Raum. Das Land fördert private, gewerbliche und kommunale Investitionen, die im Rahmen eines Entwicklungskonzeptes zur Strukturverbesserung führen. Im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ wird die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen unterstützt. Im Zusammenspiel mit der EFRE-Förderung liegt der Schwerpunkt seit 2014 auf der Sicherung und dem Ausbau der Technologieführerschaft Baden-Württembergs in der Fläche.

„Spitze auf dem Land! – Technologieführer für Baden-Württemberg“

Die Förderlinie „Spitze auf dem Land! – Technologieführer für Baden-Württemberg“ richtet sich an innovationsorientierte Unternehmen. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovation und Zukunftsfähigkeit sind. Diese Struktur soll erhalten und ausgebaut werden. Aufnahmeanträge für die Förderlinie „Spitze auf dem Land! – Technologieführer für Baden-Württemberg“ werden von den Gemeinden in Kooperation mit den Unternehmen schriftlich gestellt. Sie müssen jeweils zum 31. März oder 30. September vorliegen, um in den zweimal jährlich stattfindenden Auswahlrunden im April und Oktober berücksichtigt zu werden. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Förderung trifft das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. In der gesamten Förderperiode 2014 bis 2020 werden nach derzeitigem Stand 30,6 Millionen Euro an EFRE- und Landesmitteln zur Verfügung stehen. Im Bewertungsausschuss vertreten sind der Gemeindetag Baden-Württemberg, die Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung, das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Baden-Württemberg Connected e.V., die Landeskreditbank Baden-Württemberg-Förderbank, die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen sowie das MLR.

Das im Ländlichen Raum gelegene Unternehmen i-mation GmbH erfüllt die genannten Voraussetzungen, indem es das Potenzial zum Erreichen der Technologieführerschaft im Spezialisierungsfeld Sonstige Schlüsseltechnologie des Operationellen Programmes des EFRE erkennen lässt. Das Unternehmen entwickelt Bildverarbeitungssysteme, die in der Automobil-, Solar-, Pharma-, Verpackungs-, Elektro- und Druckindustrie zum Einsatz kommen. Durch den Neubau einer Produktionshalle mit integrierten Laboren inklusive Grunderwerb am Standort Rottweil können die Vergrößerung des Unternehmens vollzogen sowie die Arbeits- und Logistikprozesse optimal aufeinander abgestimmt werden. „Das klare Bekenntnis des Unternehmens zum Ländlichen Raum ist beindruckend. So können neue zukunftsfähige Arbeitsplätze im Ländlichen Raum geschaffen werden“, sagte Minister Bonde vor Ort.

Informationen zum Förderprogramm „Spitze auf dem Land! – Technologieführer für Baden-Württemberg“

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