Zwangsprostitution

Altpeter reist zu Gesprächen über ein Prostitutionsverbot nach Brüssel

Sozialministerin Katrin Altpeter trifft sich am Dienstag (1. Juli) in Brüssel mit hochrangigen Vertretern der EU-Kommission und der Präsidentin der European Women Lobby, um Maßnahmen gegen sexuelle Ausbeutung, Zwangsprostitution und Menschenhandel auf europäischer und nationaler Ebene zu beraten.

Von den Gesprächen in Brüssel erwartet die Ministerin weitere Impulse, wie man einem Prostitutionsverbot – in Deutschland ebenso wie in weiteren EU-Staaten - näher kommen kann. Die Ministerin wirbt seit längerem für ein generelles Verbot der Prostitution nach schwedischem Vorbild.

In Brüssel spricht Ministerin Altpeter zunächst mit Matthias Ruete, Generaldirektor bei der Generaldirektion Inneres der EU-Kommission und mit dessen Beraterin für die Bekämpfung des Menschenhandels, Mayria Vassiliadou. Mit ihnen will die Ministerin darüber beraten, was die EU-Mitgliedsstaaten – über den rechtlichen Rahmen für Prostitution hinaus – tun können, um sexuelle Ausbeutung und Zwangsprostitution vorzubeugen und zu bekämpfen und wie eine Zusammenarbeit mit der EU konkret aussehen könnte. Sie möchte auch wissen, ob die Kommission, wie das EU-Parlament in seiner Entschließung vom 26. Februar 2014, ein Prostitutionsverbot nach schwedischem Vorbild unterstützt.

In dem Gespräch mit Präsidentin Viviane Teitelbaum von der European Women Lobby (EWL) möchte Ministerin Altpeter insbesondere die Rolle der Zivilgesellschaft und nicht-staatlicher Organisationen im Kampf gegen Prostitution aufgreifen. Die EWL hat sich als nicht-staatliche Organisation dem Kampf gegen die Prostitution verschrieben und ist mit 2.500 Mitgliedsorganisationen in 30 Ländern aktiv.

Im Vorfeld ihrer Reise nach Brüssel betonte Altpeter, dass sie grundsätzlich alle Maßnahmen unterstützt, die dazu führen, dass Prostitution so weit wie möglich zurückgedrängt, im besten Fall jedoch verboten wird.

Altpeter: „Prostitution sollte nach schwedischem Vorbild mittelfristig ganz verboten werden. Flankierend dazu brauchen wir umfassende Ausstiegsprogramme für Prostituierte. Das ist aus meiner Sicht der beste Weg, um gegen Menschenhandel vorzugehen und Frauen vor sexuellem Missbrauch zu schützen.“

Hinter dem schwedischen Modell steht die Grundannahme, dass Prostitution nicht freiwilliger Natur sein kann sondern ein soziales Problem ist, das gelöst werden muss. Prostitution wird in Schweden als eine Form von Gewalt an Frauen eingestuft. Bestraft werden ausschließlich die Freier, die sich sexuelle Dienstleistungen erkaufen, nicht aber die Prostituierten.

Seit dem Inkrafttreten des Prostitutionsverbotsgesetzes in Schweden im Jahr 1998 werden Freier mit bis zu sechs Monaten Haft bestraft. Insbesondere bei der Eindämmung von Straßenprostitution zeigen sich in Schweden große Erfolge: Zwischen 1998 und Anfang 2012 ist die Straßenprostitution um 41 Prozent zurückgegangen. Norwegen hat das schwedische Modell zwischenzeitlich übernommen, in Frankreich läuft zurzeit ein Gesetzgebungsvorhaben, das in eine ähnliche Richtung geht.

Hintergrund

In der Europäischen Kommission sind zwei Generaldirektionen mit dem Thema Prostitution befasst: Die Generaldirektion Justiz im Rahmen der EU-Gleichstellungspolitik und die Generaldirektion Inneres, die Prostitution und sexuelle Ausbeutung im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels behandelt. Nur in diesem Bereich hat die EU unmittelbare Zuständigkeiten und Handlungsbefugnisse.

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Bericht aus dem Kabinett vom 9. April 2024