Verbraucherschutz

Landesregierung setzt sich für die Stärkung der Rechte von Fluggästen ein

Die Landesregierung setzt sich im Bundesrat für mehr Rechtssicherheit und eine echte Stärkung der Rechte von Fluggästen ein. Wenn die Länderkammer am Freitag (5. Juli 2013) über einen Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der EG-Fluggastrechte-Verordnung berät, wird Baden-Württemberg Nachbesserungen fordern.

„Zwar begrüßen wir das Anliegen der EU-Kommission, Lücken und Unklarheiten in den bestehenden Regelungen zu beseitigen“, sagte Justizminister Rainer Stickelberger: „Denn mehr Rechtsklarheit ist stets im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher und führt letztlich auch zu einer Entlastung der Gerichte.“ Allerdings werde der vorliegende Vorschlag diesem Anliegen nicht in allen Punkten gerecht.

Der Justizminister wies darauf hin, dass die Zahl der Rechtstreitigkeiten im Zusammenhang mit der bestehenden Fluggastrechte-Verordnung zuletzt zugenommen habe. Meist gehe es dabei um Ausgleichszahlungen für deutliche Flugverspätungen. „Deshalb müssen die Regelungen gerade in diesem Punkt eindeutig sein - alles andere wäre kontraproduktiv“, so Stickelberger.

Auch Verbraucherminister Alexander Bonde betonte, dass mit einer Änderung der Fluggastrechte-Verordnung keinesfalls eine Verschlechterung des Verbraucherschutzniveaus verbunden sein dürfe. „Genau das befürchten wir aber, da mit dem vorliegenden Entwurf die Entschädigungszeiten künftig nach drei Entfernungszonen gestaffelt und insgesamt verlängert werden sollen“, stellte er fest. So sehe der Änderungsvorschlag beispielsweise vor, dass Passagieren bei allen Reisen innerhalb der EU sowie auf Kurzstrecken erst bei Flugverspätungen von mindestens fünf Stunden Ausgleichszahlungen zustehen sollen. Bei Mittelstrecken solle es nicht früher als neun Stunden und bei Langstrecken nicht früher als zwölf Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit eine Entschädigung geben.

Anspruch auf Entschädigungszahlung

Auf der Grundlage des derzeit geltenden Rechts und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs besteht aktuell bereits bei Verspätungen von drei Stunden ein Anspruch auf Zahlung einer pauschalen Entschädigung. Außerdem schlägt die EU-Kommission vor, dass Luftfahrtunternehmen nach einer Flugannulierung oder einer erheblichen Verspätung für die Hotelunterkunft der Fluggäste maximal 100 Euro übernehmen. Bislang gibt es keine Obergrenze.

Weitere Änderungsvorschläge des Bundesrats betreffen strengere Informationspflichten für die Unternehmen bei Verspätungen und Flugausfällen sowie eine Stärkung der Rechte von Personen mit eingeschränkter Mobilität, ihren Begleitern, Kindern ohne Begleitung, Schwangeren oder Personen mit speziellen medizinischen Bedürfnissen.

Quelle:

Justizministerium Baden-Württemberg und Ministerium für Ländlichen Raum und Verbaucherschutz Baden-Württemberg

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