Ukraine-Krieg

Land und Kommunen einigen sich auf Verteilung der Flüchtlingskosten

Flüchtlinge aus der Ukraine warten an der Hauptpforte der Landeserstaufnahmeeinrichtung, um hereingelassen zu werden.

Land und Kommunen haben sich auf eine Verteilung der Kosten für die Ukraine-Geflüchteten geeinigt. Die gesamten Bundesmittel für das Land in Höhe von 260 Millionen sollen in diesem Jahr an die Kreise fließen. Außerdem will das Land die Kommunen beim Kita-Ausbau unterstützen.

Das Land hat sich mit den Kommunalen Spitzenverbänden bei der Sitzung der Gemeinsamen Finanzkommission auf eine Verteilung der Kosten für die Ukraine-Geflüchteten für das Jahr 2022 geeinigt. Die Einigung sieht vor, dass die gesamten Bundesmittel für das Land in Höhe von 260 Millionen in diesem Jahr an die Kreise fließen. Damit sollen sie auch weiterhin bei der Versorgung der Geflüchteten finanziell unterstützt werden.

Bislang hatte das Land die Kommunen schon mit 345 Millionen Euro unterstützt. Den Kreisen entstehen in der Zeit von Juni bis Dezember dieses Jahres voraussichtlich Kosten in Höhe von 370 Millionen Euro für die Versorgung von Geflüchteten.

Ukrainische Geflüchtete so gut wie möglich versorgen

Finanzminister Dr. Danyal Bayaz sagt zu dem Ergebnis: „Es ist unsere gemeinsame humanitäre Verantwortung, dass die Geflüchteten aus der Ukraine so gut wie möglich versorgt werden. Endlose Debatten über die Verteilung der Kosten sind da fehl am Platz. Deshalb ist es gut und wichtig, dass wir uns geeinigt haben. Wir unterstützen die Kommunen in diesem Jahr mit weit über einer halben Milliarden Euro, um Menschen aus der Ukraine zu helfen. Land und Kommunen bleiben auch in der Krise eng zusammen."

Innenminister Thomas Strobl sagte: „Ich freue mich über ein gutes Ergebnis im Interesse des Landes für unserer starken Kommunen und Landkreise. Besonders freue ich mich über den Kita-Ausbau-Booster mit über 100 Millionen Euro. Das ist eine echte und wichtige Zukunftsinvestition."

Stimmen der Kommunen

Der Präsident des Gemeindetages Baden-Württemberg, Steffen Jäger, sagte: „In Zeiten knappster Kassen eine passende Antwort für die Erstattung der Flüchtlingskosten zu finden war schwierig. Im Sinne einer gesamtstaatlichen Verantwortung haben wir uns letztlich zusammengerauft. Das ist gerade in der Zeitenwende eine wichtige Botschaft, für die ich dem Land dankbar bin. Gerade die Kita-Förderung, die nochmals erhöht und nun mit 105 Millionen Euro zur Auszahlung gebracht werden soll, ist ein gutes Signal für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden.“

Der Präsident des Städtetages Baden-Württemberg, Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz, erklärte: „Die Kommunen sehen sich stetig wachsenden Herausforderungen auch in finanzieller Hinsicht ausgesetzt. Wir brauchen eine grundsätzliche Diskussion über diese Aufgaben – gemeinsam mit dem Land. Es ist gut, dass nun in der besonderen Haushaltssituation des laufenden Jahres eine Einigung zur Kostenübernahme für die Ukraine-Geflüchteten gefunden wurde und auch eine Übergangsfinanzierung für den dringend erforderlichen weiteren Kita-Ausbau sichergestellt werden konnte.“

Der Präsident des Landkreistages Baden-Württemberg, Landrat Joachim Walter, erklärte: „Der für keine Seite einfache Kompromiss zu den Geflüchtetenkosten zeigt, dass Land und Kommunen in Baden-Württemberg eng zusammenstehen. Darauf kommt es in der Krise besonders an. Die Beteiligung des Landes an den ab Juni bis Jahresende entstehenden Sozialausgaben der Kreise für Ukraine-Flüchtlinge in Höhe von 70 Prozent sowie der Verzicht des Landes auf eine finanzielle Beteiligung der Kreise am ÖPNV-Rettungsschirm 2022 bedeuten ein Entgegenkommen des Landes, das wir anerkennen und für das ich den Ministern Danyal Bayaz und Thomas Strobl ausdrücklich dankbar bin.“

Zusätzliche Unterstützung für den Kita-Ausbau

Außerdem will das Land die Kommunen beim Kita-Ausbau mit 105 Millionen Euro unterstützen. Dazu sollen die bereits gebildeten Rückstellungen in Höhe von 70 Millionen um weitere 35 Millionen erhöht und aktiviert werden. Zudem hat das Land erklärt, die Kommunen von einer Beteiligung am ÖPNV-Rettungsschirm 2022 freizustellen.

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