Das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“, das sogenannte Bundesanerkennungsgesetz, sieht einen Rechtsanspruch auf Prüfung der Gleichwertigkeit von ausländischen mit inländischen Berufsqualifikationen vor und regelt das Verfahren. Damit liegt insbesondere für duale Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung ein bundesweit einheitliches Anerkennungsverfahren vor. „Auch in Baden-Württemberg sind Anerkennungen von ausländischen Abschlüssen möglich“, sagte Ministerin Öney. Um Fehl- oder Falschinformationen vorzubeugen, bietet das Integrationsministerium interessierten Journalisten Informationsgespräche zum Gesetzgebungsverfahren in Baden-Württemberg an.
Das Integrationsministerium arbeitet darauf hin, die Anerkennungsverfahren zu vereinfachen. „Wir wollen im Landesanerkennungsgesetz bisherige Zuständigkeiten bündeln. Die Verfahren sollen einfacher und zügiger werden“, so die Ministerin. In diesem Zusammenhang steht noch eine Entscheidung der Länder aus, inwieweit die Zuständigkeit für landesrechtlich geregelte Aus- und Fortbildungsberufe auf eine länderübergreifende Behörde übertragen wird. Für Baden-Württemberg bedeutet dies, dass die Verantwortlichkeiten für rund 150 Berufe noch nicht abschließend geklärt sind.
Im Rahmen des Bundesratsverfahrens kritisierte Öney bereits die mangelnde Förderung des Bundes bei der Anerkennungsberatung. Dieses Defizit habe Baden-Württemberg inzwischen behoben: „Im Vergleich zu anderen großen Bundesländern ist es uns gelungen, flächendeckende Anerkennungsberatungen anzubieten.“ Aus Mitteln des Integrationsministeriums werden seit Oktober 2012 - neben den vom Bund geförderten Beratungszentren des IQ-Netzwerks in Mannheim und Stuttgart - zwei weitere Beratungszentren in Ulm und Freiburg finanziert. Diese Zentren unterstützen die Migrationsberatungsdienste vor Ort. Ebenso hat das Land gemeinsam mit dem IQ-Netzwerk und der Liga der Freien Wohlfahrtspflege ein Schulungskonzept für das Fachpersonal in den Migrationsberatungsdiensten entwickelt und umgesetzt.
Land hat flächendeckende Anerkennungsberatung aufgebaut
Das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“, das sogenannte Bundesanerkennungsgesetz, sieht einen Rechtsanspruch auf Prüfung der Gleichwertigkeit von ausländischen mit inländischen Berufsqualifikationen vor und regelt das Verfahren. Damit liegt insbesondere für duale Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung ein bundesweit einheitliches Anerkennungsverfahren vor. „Auch in Baden-Württemberg sind Anerkennungen von ausländischen Abschlüssen möglich“, sagte Ministerin Öney. Um Fehl- oder Falschinformationen vorzubeugen, bietet das Integrationsministerium interessierten Journalisten Informationsgespräche zum Gesetzgebungsverfahren in Baden-Württemberg an.
Das Integrationsministerium arbeitet darauf hin, die Anerkennungsverfahren zu vereinfachen. „Wir wollen im Landesanerkennungsgesetz bisherige Zuständigkeiten bündeln. Die Verfahren sollen einfacher und zügiger werden“, so die Ministerin. In diesem Zusammenhang steht noch eine Entscheidung der Länder aus, inwieweit die Zuständigkeit für landesrechtlich geregelte Aus- und Fortbildungsberufe auf eine länderübergreifende Behörde übertragen wird. Für Baden-Württemberg bedeutet dies, dass die Verantwortlichkeiten für rund 150 Berufe noch nicht abschließend geklärt sind.
Im Rahmen des Bundesratsverfahrens kritisierte Öney bereits die mangelnde Förderung des Bundes bei der Anerkennungsberatung. Dieses Defizit habe Baden-Württemberg inzwischen behoben: „Im Vergleich zu anderen großen Bundesländern ist es uns gelungen, flächendeckende Anerkennungsberatungen anzubieten.“ Aus Mitteln des Integrationsministeriums werden seit Oktober 2012 - neben den vom Bund geförderten Beratungszentren des IQ-Netzwerks in Mannheim und Stuttgart - zwei weitere Beratungszentren in Ulm und Freiburg finanziert. Diese Zentren unterstützen die Migrationsberatungsdienste vor Ort. Ebenso hat das Land gemeinsam mit dem IQ-Netzwerk und der Liga der Freien Wohlfahrtspflege ein Schulungskonzept für das Fachpersonal in den Migrationsberatungsdiensten entwickelt und umgesetzt.