Ländlicher Raum

Land fördert Modernisierung Ländlicher Wege

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Ein Landwirt betankt sein Gespann mit Gülle um diese anschließend auf einem Feld auszubringen. (Foto: © dpa)

In einer vierten Tranche 2018 fördert das Land mit rund 112.000 Euro vier Kommunen bei der Modernisierung von Ländlichen Wegen. Das Ländliche Wegenetz ist nicht nur ein wichtiger Faktor zur Unterstützung der Landwirtschaft, sondern auch für Rad- und Wandertouren sowie Spaziergänge bestens geeignet.

„Seit Veröffentlichung der Fördervorschrift zur Modernisierung Ländlicher Wege im April dieses Jahres kann bereits der 28. bewilligungsreife Antrag der Gemeinden gefördert werden. Die erst kürzlich bis Ende 2021 verlängerte Geltungsdauer der Vorschrift erhöht die Planungssicherheit der Gemeinden bei der Aufstellung der Haushaltspläne“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich der Übergabe der vierten Tranche von Bewilligungsbescheiden aus dem Förderprogramm des Ministeriums zur nachhaltigen Modernisierung des Ländlichen Wegenetzes.

„Viele Gemeinden baten die Landesregierung nach Unterstützung bei der Erhaltung ihrer ländlichen Wege. Teilweise lag der vielfach marode Zustand der Wege daran, dass die notwendigen Sanierungsmaßnahmen nicht durchgeführt wurden. Aber oftmals stammen die Wege aus Zeiten, in denen ein einem heutigen Standard genügender Ausbau noch nicht absehbar war“, so der Minister.

Die Landesregierung konnte der Bitte entsprechen und im Koalitionsvertrag die Förderung der Modernisierung Ländlicher Wege einbauen. Daraufhin wurden bisher fünf Millionen Euro in den Doppelhaushalt 2018/2019 eingestellt. Weitere fünf Millionen Euro sollen im folgenden Doppelhaushalt 2020/2021 bereitgestellt werden. Die Mittel sollen in den Jahren 2018 bis 2021 zu gleichen Teilen zur Verfügung stehen.

Ländliche Wege wichtig für Landwirtschaft und Rad- und Wandertouren

Das ländliche Wegenetz ist zum einen wichtiger Faktor zur Unterstützung der Landwirtschaft, zum anderen durch seine multifunktionale Eigenschaft auch für Rad- und Wandertouren sowie für Spaziergänge in der Gemeinde für alle Einwohnerinnen und Einwohner bestens geeignet. „Das vorliegende Förderprogramm beinhaltet bei der Antragstellung durch die Gemeinden so wenig Bürokratie wie unbedingt notwendig. Allein die rechtlichen Voraussetzungen sind zu erfüllen“, betonte der Minister.

Die Spezialisten für den ländlichen Wegebau sind bei den unteren Flurneuordnungsbehörden bei den Landratsämtern angesiedelt. Diese stehen den Gemeinden bei Bedarf beratend zur Seite. Sie leiten die Anträge an das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung als Bewilligungsstelle weiter. „Ich bin sicher, dass dieses Programm den Kommunen eine wesentliche Hilfestellung bei der Modernisierung Ihrer wichtigsten landwirtschaftlichen Wege bietet“, so Peter Hauk.

Rund 112.000 Euro an vier Kommunen

Vier Kommunen wurden mit insgesamt 111.939,12 Euro gefördert. Welche Kommune welche Fördersumme erhielt, wird im Folgenden aufgelistet:

  • Boxberg:             12.605,04 Euro
  • Böhmenkirch:       19.764,58 Euro
  • Filderstadt          58.411350 Euro
  • Weikersheim:        21.158,00 Euro

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung: Förderprogramm zur nachhaltigen Modernisierung des Ländlichen Wegenetzes

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung: Vermessung und Landentwicklung

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