Familie

Land finanziert Bildungsfreizeiten für besonders belastete Familien

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Ein Vater spielt mit seinem Sohn (Quelle: dpa).

Das Landesprogramm „STÄRKER nach Corona“ setzt auf gezielte Angebote für Familien, die in ihrem Alltag besonders viel leisten müssen. Im Jahr 2023 werden insgesamt etwa 30 durch das Land Baden-Württemberg geförderte Freizeiten für diese Zielgruppen stattfinden.

Familien waren in den vergangenen Jahren enorm gefordert. Insbesondere während der Pandemie sind bewährte Alltagsstrukturen weggebrochen und auch angesichts der derzeitigen Krisen und ihrer Folgen sind viele Kinder, Jugendliche und Eltern stark belastet. Damit diese Familien Kraft tanken können, haben das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, der Extern: Kommunalverband für Jugend und Soziales (Öffnet in neuem Fenster) und gemeinnützige Einrichtungen in Baden-Württemberg gemeinsam ein Programm für Familien aufgelegt, deren besondere Bedürfnisse durch lokale Angebote oft nicht vollständig abgedeckt werden. Dafür stellt das Land im Jahr 2023 rund 700.000 Euro zur Verfügung. Themen und Termine der Freizeiten werden in den kommenden Wochen auf der Extern: Webseite des Kommunalverbands für Jugend und Soziales (Öffnet in neuem Fenster) sowie auf den Seiten der teilnehmenden Einrichtungen bekannt gegeben. Die Anmeldungen erfolgen direkt über die ausrichtende Einrichtung.

„Die Familienerholung ist ein wichtiger Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe. Gemeinsame Zeit und positive Erlebnisse stärken Familien, damit sie ihren Alltag auch unter schwierigen Bedingungen gut bewältigen können“, sagte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha am Mittwoch, 11. Januar 2023, in Stuttgart. „Ich freue mich deshalb sehr, dass wir die Bildungsfreizeiten auch von Seiten des Landes finanziell unterstützen können.“

Bildungsfreizeiten für besonders belastete Familien

Das Landesprogramm „STÄRKER nach Corona“ setzt auf gezielte Angebote für Familien, die in ihrem Alltag besonders viel leisten müssen, wie zum Beispiel Familien mit Kindern, die eine Behinderung haben, in denen ein Elternteil verstorben ist oder in denen ein Familienmitglied eine psychische Erkrankung hat. Insgesamt werden im Jahr 2023 etwa 30 durch das Land Baden-Württemberg geförderte Freizeiten für diese Zielgruppen stattfinden, die zusätzlich zum Extern: STÄRKE-Programm des Landes (Öffnet in neuem Fenster) finanziert werden.

„Es geht aber nicht nur um die – auch wichtige – Erholung. Wir wollen Familien auch darin unterstützen, sich ihrer Stärken bewusst zu werden, andere Familien mit ähnlichen Problemen kennenzulernen und sich für ihren schwierigen Alltag gut aufzustellen. Ich freue mich besonders, dass wir aufgrund des vom Landtag beschlossenen Haushalts Freizeiten für besonders belastete Familien auch in den kommenden Jahren fördern können und mit der Familienherberge Lebensweg einen Partner gefunden haben, der Familien mit schwerstbehinderten und pflegebedürftigen Kindern ein Angebot machen kann“, so Minister Lucha.

Gelungene Kooperation zum Wohle der Familien

Andreas Hase, Vorstand Familienerholungswerk der Extern: Diözese Rottenburg-Stuttgart e. V. (Öffnet in neuem Fenster) und Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Familienerholung in Baden-Württemberg: „Die Familienerholungsstätten in Baden-Württemberg liegen nicht nur in landschaftlich sehr reizvollen Umgebungen, sondern sind durch ihre Ausstattung und die Möglichkeiten der Betreuung besonders darauf ausgerichtet, erschöpften Familien einen wertvollen Aufenthalt zu ermöglichen, um sich zu erholen und wieder zu Kräften zu kommen. Die ‚Landesarbeitsgemeinschaft Familienerholung‘ in Baden-Württemberg freut sich sehr über die neuen Möglichkeiten dieser gelungenen Kooperation zum Wohle der Familien im Land!“

Karin Eckstein, Initiatorin und Geschäftsführerin der Extern: Familienherberge Lebensweg gGmbH (Öffnet in neuem Fenster): „Wir als besondere Einrichtung für Familien mit schwerstkranken und/oder behinderten Kindern sind sehr froh, dass wir innerhalb des Programms ‚STÄRKE‘ den betroffenen Eltern in Baden-Württemberg eine weitere hilfreiche Möglichkeit der Entlastung bieten können. Zudem freuen wir uns neue Familien kennenzulernen, die aufgrund finanzieller Restriktionen bisher keine Möglichkeit hatten, bei uns eine Auszeit zu genießen.“

Leistung der Kinder- und Jugendhilfe

Die Familienerholung ist eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe. Corona-Auszeiten für Familien waren ein wesentlicher Bestandteil des Extern: Aufholprogramms des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Öffnet in neuem Fenster). Diese Förderung lief Ende 2022 aus.

Das Land finanziert regelmäßig im Zuge des Landesprogramms STÄRKE Familienbildungsfreizeiten, die von kommunalen Jugendämtern organisiert werden. Neu ist die Kooperation auf Landesebene, damit auch für Zielgruppen mit sehr speziellen Bedürfnissen Angebote gemacht werden können. Für diese Freizeiten stellt das Land im Jahr 2023 zusätzlich 700.000 Euro bereit. Durch die Erhöhung der Mittel für Familienbildung um 1.000.000 Euro pro Jahr ab 2024 wird die Grundlage geschaffen, diese Angebote auch längerfristig fortzuführen. Flankierend unterstützt das Land Investitionskosten der gemeinnützigen Familienferienstätten in den Jahren 2023 und 2024 mit jeweils 355.000 Euro.

Themen der Freizeiten

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