Der Schulhausbau wird im Jahr 2014 mit 75,1 Millionen Euro aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs für insgesamt 69 Projekte an allen Schularten gefördert. Dazu kommen rund 9,6 Millionen für 38 Bauprojekte von Ganztagsschulen.
Darauf haben sich Kultusministerium, Finanz- und Innenministerium mit den kommunalen Landesverbänden (Städtetag Baden-Württemberg, Gemeindetag Baden-Württemberg, Landkreistag Baden-Württemberg) verständigt. „Wir unterstützen die Kommunen beim Schulhausbau, um gemeinsam für gute Unterrichtsbedingungen zu sorgen. Zudem sind für Ganztagsschule und Inklusion hohe Investitionen notwendig“, sagte Kultusminister Andreas Stoch.
Bei der Vergabe der Fördermittel für den Schulhausbau wurden, wie in den Vorjahren, alle Schularten berücksichtigt. Die Förderung von Schulbaumaßnahmen für Gemeinschaftsschulen erfolgt auf der Grundlage der mit den kommunalen Landesverbänden getroffenen Übergangsregelung zur Schulbauförderung. Die Förderung erfolgt bei allen Schularten in gleicher Weise.
Für 15 Baumaßnahmen an Grundschulen stehen rund 4,2 Millionen Euro zur Verfügung, für drei Projekte an Haupt- und Werkrealschulen rund 3,1 Millionen. Zwölf Bauvorhaben für Gemeinschaftsschulen werden mit rund 14,3 Millionen Euro gefördert, zwölf Vorhaben an Realschulen mit rund 8,5 Millionen Euro. Rund 18,5 Millionen Euro sind für zwölf Maßnahmen an Gymnasien vorgesehen, rund 4,8 Millionen Euro für vier Projekte an Sonderschulen und Schulkindergärten. Für elf Bauprojekte an beruflichen Schulen stellt das Land Zuschüsse in Höhe von insgesamt rund 21,7 Millionen Euro bereit.
Die kommunalen Schulträger hatten insgesamt 106 Anträge für den Schulhausbau in Höhe eines Gesamtvolumens von 157,6 Millionen Euro gestellt. Förderfähig sind schulische Um-, Neu- und Erweiterungsbauten. Voraussetzung ist ein entsprechender Bedarf, beispielsweise in Folge gestiegener Schülerzahlen oder als Ersatz für vorhandene Räume, die nicht mehr den schulischen Anforderungen entsprechen.
Baumaßnahmen für Ganztagsschulen
Bei den Baumaßnahmen für Ganztagsschulen konnten alle entscheidungsreifen Anträge berücksichtigt werden. Insgesamt entfallen auf 38 Anträge Zuschüsse in Höhe von rund 9,6 Millionen Euro. Dabei werden 23 Grundschulen mit rund 3,7 Millionen Euro, sechs Haupt- und Werkrealschulen mit rund 1,6 Millionen Euro sowie sechs Realschulen mit rund 3,2 Millionen Euro bezuschusst. Zwei Gymnasien erhalten für Baumaßnahmen für Ganztagsschulen eine Förderung von insgesamt rund 700.000 Euro, eine Sonderschule von rund 400.000 Euro.
Voraussetzung für die Genehmigung eines Baukostenzuschusses für Ganztagsschulen ist ein Ganztagsbetrieb an mindestens drei Tagen mit sieben Zeitstunden. An allen Tagen mit Ganztagsbetrieb muss es ein vom Schulträger beaufsichtigtes Mittagessen geben. Die Betreuungsangebote müssen unter Mitwirkung und Verantwortung der Schulleitung organisiert werden und die Schule muss über ein pädagogisches Konzept für den Ganztagsbetrieb verfügen. Förderfähig sind die zusätzlich erforderlichen Räume und Flächen für den Essens-, Betreuungs-, Freizeit- und Lehrerbereich. Nicht förderfähig sind beispielsweise Ausstattungen, Turnhallen und Gymnastikräume. Der Zuschuss beläuft sich in der Regel auf 33 Prozent des zuschussfähigen Bauaufwands; für auswärtige Schülerinnen und Schüler kann ein zusätzlicher Zuschuss hinzukommen.
Übersicht Förderung Schulhausbau 2014 nach Regierungspräsidium
| Anzahl der berücksichtigten Anträge | Höhe der Zuschüsse (in Mio. Euro) |
Stuttgart | 31 | 31,898 |
Karlsruhe | 12 | 11,782 |
Freiburg | 13 | 12,292 |
Tübingen | 13 | 19,128 |
Summe | 69 | 75,100 |
Übersicht über das Förderprogramm 2014 für Baumaßnahmen an Schulen mit ganztägigen Angeboten nach Regierungspräsidium
| Anzahl der berücksichtigten Anträge | Höhe der Zuschüsse (in Mio. Euro) |
Stuttgart | 20 | 3,816 |
Karlsruhe | 6 | 1,435 |
Freiburg | 7 | 2,492 |
Tübingen | 5 | 1,867 |
Summe | 38 | 9,610 |