Umweltministerkonferenz

Länder fordern einstimmig verbindliche Sektorziele beim Klimaschutz

Ein Thermometer zeigt fast 36 Grad Celsius an. (Bild: © Patrick Pleul / dpa)

Bei der Umweltministerkonferenz fordern die Länder einstimmig verbindliche Sektorziele auf Bundesebene beim Klimaschutz. So soll eine Aufweichung der Klimapolitik verhindert werden.

Auf Antrag von Baden-Württemberg fordert die Umweltministerkonferenz (UMK) der Länder den Bund auf, die Sektorziele beim Klimaschutz nicht aufzuweichen. Der Bund solle vielmehr ein striktes Monitoring zum Klimaschutz in allen Berei­chen sicherstellen, um bei Fehlentwicklungen – etwa im Verkehrssektor – rasch gegenzusteuern.

Umweltministerin Thekla Walker hat den Antrag auf der Konferenz in Königswin­ter eingebracht. „Klimaschutz kann nicht nach dem Sankt-Florians-Prinzip funktionieren. Alle Berei­che müssen liefern. Also müssen alle politisch Verantwortlichen auch tatsächlich Verantwortung übernehmen. Die gesamte Umweltministerkonferenz befürchtet, dass ein Verschiebebahnhof bei Kohlenstoffdioxid(CO2)-Einsparungen faktisch die Erreichung der Klimaziele verzögert und Klimaschutz auf die lange Bank geschoben wird“, so Walker.

Aufweichung der Klimapolitik verhindern

Der Antrag wurde ohne Enthaltung einstimmig angenommen. Thekla Walker betonte: „Die Fachminister und Fachministerinnen sind sich einig: Eine Auf­weichung der Klimapolitik hat weitreichende Konsequenzen auch für die Länder. Wir brauchen eine Bundesregierung, die geschlossen an wirklich allen Hebeln zieht. Sonst werden auch die Länder ambitionierte Klimaziele kaum erreichen können. In Baden-Württemberg haben wir uns daher auf ein Klimamaßnahmenregister verständigt, das konkrete Maßnahmen festschreibt und sie einzelnen Ministerien zuordnet. So können wir als Landesregierung regelmäßig überprü­fen, dass niemand das Gemeinschaftsziel klimaneutrales Wirtschaften schleifen lässt.“

Unterstützt sehen sich die Länder dabei von den Ausführungen des Experten­rats für Klimafragen, den die Bundesregierung selbst eingesetzt hat. Auf wissen­schaftlicher Grundlage sei nicht davon auszugehen, dass ein Sektor in relevan­tem Umfang zusätzliche Emissionen vermeiden könne, wenn in einem anderen Sektor die Einsparziele des Bundesklimaschutzgesetzes gerissen werden. Der Expertenrat sehe daher keinerlei Spielraum, die Ressortverantwortlichkeiten durch Verlagerungsoptionen zu schwächen.

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