Kultusminister Andreas Stoch und Oberst Michael Kuhn vom Landeskommando Baden-Württemberg der Bundeswehr haben eine neue Vereinbarung zur Zusammenarbeit beider Institutionen unterzeichnet. Sie ersetzt die von der Vorgängerregierung 2009 geschlossene Kooperationsvereinbarung.
In der neuen Vereinbarung wird nun stärker herausgestellt, dass die sicherheitspolitische Bildung in den Schulen unter Beteiligung der Jugendoffiziere der Bundeswehr ausgewogen angelegt sein muss und dass die Jugendoffiziere im Unterricht nicht für Tätigkeiten in der Bundeswehr werben dürfen. Zudem wird neu festgelegt, dass die Teilnahme angehender Lehrerinnen und Lehrer an Seminaren der Bundeswehr freiwillig ist. Die neue Vereinbarung verstärkt auch den Hinweis auf die Grundsätze des Beutelsbacher Konsenses als anerkannte Grundlage für die politische Bildungsarbeit. „Damit haben wir einvernehmlich mit der Bundeswehr kritische Punkte geregelt, damit die Ausgewogenheit bei der Vermittlung der sicherheits- und friedenspolitischen Bildung in den Schulen besser gewährleistet ist“, sagte Stoch. Die neue Vereinbarung werde einerseits der verfassungsmäßigen Stellung der Bundeswehr gerecht. Andererseits sei die Kritik berücksichtigt, die es an der bisherigen Kooperation gegeben hat.
Stoch möchte darüber hinaus die in der Landesverfassung verankerte Friedensbildung in Schulen künftig weiter stärken. Dazu befindet sich das Kultusministerium derzeit im Austausch mit Verbänden, Organisationen und Institutionen aus diesem Bereich und wird ihnen eine gemeinsame Erklärung zur Stärkung der Friedensbildung vorschlagen. „Wir wollen sicherstellen, dass sich Schülerinnen und Schüler ein umfassendes Bild von sicherheits- und friedenspolitischen Fragen machen können“, sagte Kultusminister Andreas Stoch.
Der Beutelsbacher Konsens
Zu den Grundsätzen des 1976 auf einer Tagung der Landeszentrale für politische Bildung in Beutelsbach gefassten Konsenses zählt etwa das Überwältigungsverbot, wonach es nicht erlaubt ist, „den Schüler – mit welchen Mitteln auch immer – im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der Gewinnung eines selbständigen Urteils zu hindern.“ Zudem muss, „was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, […] auch im Unterricht kontrovers erscheinen“ (Kontroversitätsgebot).
Bundeszentrale für Politische Bildung: Beutelsbacher Konsens