Arbeit

Kritik an Kürzungsplänen für Arbeitsförderung von jungen Menschen

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Ausbilderin mit Lehrling

Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben die Kürzungspläne der Bundesregierung für die Arbeitsförderung von jungen Menschen deutlich kritisiert.

Vertreterinnen und Vertreter der Arbeits- und Sozialministerien der B-Länder haben über die Pläne der Bundesregierung beraten, die Betreuung und Berufsförderung von Bürgergeldempfängern unter 25 Jahren von den Jobcentern in die Agenturen für Arbeit zu verlagern. Ziel der Bundesregierung ist es, durch diese Umstrukturierung im Bundeshaushalt rund 900 Millionen Euro einzusparen. Dies würde zulasten der Versichertengemeinschaft in der Arbeitslosenversicherung, die künftig dafür aufkommen müsste, und natürlich der betroffenen jungen Menschen erfolgen. Denn: Anstatt wie bisher von den Jobcentern eine Beratung und Betreuung aus einer Hand zu erhalten, die auf bewährte Netzwerke und lokale soziale Angebote zurückgreifen kann, würden neue unübersichtliche Schnittstellen und zusätzliche Bürokratie geschaffen. Die Vertreterinnen und Vertreter Nordrhein-Westfalens, Baden-Württembergs, Bayerns, Hessens und Schleswig-Holsteins fordern daher die Bundesregierung in aller Klarheit auf, von diesen Plänen Abstand zu nehmen.

Baden-Württembergs Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut erklärt: „Dass die Bundesregierung die Jobcenter finanziell trocken legt, lehne ich entschieden ab. Schon gar nicht darf ein unsachgerechter Systemwechsel bei der Betreuung der unter 25-Jährigen Ausgleich für diesen Sparkurs sein. Das entspricht nicht den Versprechungen des Bundes, die er im Rahmen der Debatte um die Bürgergeldreform abgegeben hat. Ziel muss es bleiben, Familien ganzheitlich zu betreuen und in Arbeit zu bringen. Eine Herauslösung junger Menschen aus dem steuerfinanzierten Sozialgesetzbuchs (SGB) Il in das beitragsfinanzierte SGB Ill ist auch nicht gerecht, denn der Arbeitslosenversicherung wird eine weitere versicherungsfremde Leistung aufgebürdet. Die Beitragszahler zahlen die Zeche des Bundes und die Bundesagentur wird gehindert, notwendige Finanzreserven wiederaufzubauen.“

Weitere Stimmen

Die Pläne der Bundesregierung sehen vor, dass die arbeitsmarktliche Betreuung junger Menschen unter 25 Jahren im Leistungsbezug der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) ab dem Jahr 2025 nicht mehr durch die Jobcenter aus steuerfinanzierten Mitteln, sondern durch die Agenturen für Arbeit aus Beitragsmitteln der Arbeitslosenversicherung erfolgen soll. Insgesamt geht es dabei um rund 900 Millionen Euro, die im Bundeshaushalt eingespart werden sollen. Die auf kommunaler Ebene seit Einführung des SGB II im Jahr 2005 aufgebauten und funktionierenden Strukturen sowie Netzwerke, die den Maßgaben „Leistungen aus einer Hand“ und „Niemand soll verloren gehen“ folgen, sind damit extrem gefährdet. Denn die betroffenen Menschen benötigen oftmals mehr als „nur“ die eigentliche Arbeitsvermittlung durch die Agenturen für Arbeit, um dauerhaft auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können.

Quelle:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg; Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales; Hessisches Ministerium für Soziales und Integration; Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen; Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

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