Universitätsmedizin

Kostenerstattung zwischen Medizinischer Fakultät und Klinikum Mannheim

„Ich freue mich, dass diese Einigung noch unmittelbar vor der Begehung der Universitätsmedizin Mannheim durch den Wissenschaftsrat erzielt werden konnte. Damit sind wichtige Rahmenbedingungen für die Begutachtung der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit geklärt“, sagte Theresia Bauer, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst.

Bis 2016 findet nunmehr nicht nur eine Reduzierung der jährlichen Kostenerstattung der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg an das Klinikum Mannheim schrittweise um bis zu 3,35 Mio. Euro jährlich statt, sondern es werden im beiderseitigen Interesse auch Weichen für eine transparentere Ausgestaltung gestellt.

„Es ist sehr zu begrüßen, dass die grundsätzlichen Fragen der finanziellen Beziehung geklärt sind“, so die Einschätzung des Mannheimer Oberbürgermeisters Dr. Peter Kurz. „Die vereinbarte Zahlungsreduktion der Medizinischen Fakultät geht mit einer entsprechenden Verminderung des Aufwands einher und wird auf diese Weise den unterschiedlichen Einschätzungen gerecht“, so Kurz. Die vom Landesrechnungshof aufgeworfenen Fragestellungen seien damit beantwortet; der Wissenschaftsrat könne sich somit bei seinem Besuch voll auf die Evaluation der wissenschaftlichen Qualität der Medizinischen Fakultät Mannheim konzentrieren. „Wir sind zuversichtlich, dass Medizinische Fakultät und Klinikum ihre gute Partnerschaft auch in Zukunft fortsetzen werden“, so Kurz.

Der Rektor der Universität Heidelberg, Prof. Dr. Bernhard Eitel, begrüßte ebenfalls die Einigung: „Mit der neuen Regelung wurde eine tragfähige Grundlage für die künftige Entwicklung der Universitätsmedizin am Standort Mannheim geschaffen; die Medizinische Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg hat mit dieser Vereinbarung notwendigen Handlungsspielraum für die Lösung der bestehenden finanziellen Probleme gewonnen“.

In seiner Denkschrift 2012 hatte der Landesrechnungshof Baden-Württemberg die Kostenerstattung zwischen der Medizinischen Fakultät und dem Klinikum als überhöht kritisiert und einige Empfehlungen für die Verhandlungen über eine neue Kostenerstattungsvereinbarung gegeben.

Nachdem die Kostenerstattungsvereinbarung Ende Juni 2012 ausgelaufen war, ohne dass zwischen Medizinischer Fakultät und Klinikum eine Anschlussregelung vereinbart werden konnte, wurden wichtige Fragen in einer Schiedsstelle entschieden, die in der Kooperationsvereinbarung geregelt ist. Mitglieder dieser Schiedsstelle sind Ministerin Bauer, der Mannheimer Oberbürgermeister Dr. Kurz und der Rektor der Universität Heidelberg, Professor Dr. Eitel.

Kein pauschaler Grundbetrag mehr

Der Kompromiss sieht eine konsequente Trennung bei der Finanzierung des medizinischen Bedarfs vor. Unverändert trägt die Medizinische Fakultät die im Rahmen von Forschung und Lehre entstehenden Kosten selbst, dem Klinikum wird jedoch kein pauschaler Grundbetrag mehr ersetzt. Dieser betrug zuletzt ca. 1,55 Mio. Euro pro Jahr.

Außerdem soll die Erstattung der Medizinischen Fakultät für medizinisch-technisches Personal des Klinikums schrittweise bis 2016 um insgesamt 1,8 Mio. Euro pro Jahr reduziert werden. Klinikum und Medizinische Fakultät werden ein gemeinsames Konzept zur Umsetzung der dadurch erforderlichen internen Stellenumsetzungen erarbeiten.

Die Schiedsstelle hat sich außerdem darauf verständigt, das für die Verwaltung der Finanzen der Medizinischen Fakultät eingesetzte Buchführungssystem stärker auf deren - durch die wissenschaftliche Arbeit bedingte - Anforderungen auszurichten oder auszugliedern.

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