Baden-Württembergs Justizminister Rainer Stickelberger hält es für dringend erforderlich, nach neuen Wegen im Kampf gegen sogenannte Legal Highs zu suchen. „Nach einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs dürfen diese synthetisch hergestellten Substanzen nicht als Arzneimittel gewertet werden“, erläuterte der Minister. Damit scheide das Arzneimittelgesetz als Grundlage für eine Strafverfolgung aus.
„Wir müssen uns nun schnellstmöglich damit befassen, wie wir der Verbreitung und dem Konsum dieser gefährlichen Stoffe entgegenwirken können.“ Legal Highs, die oftmals als scheinbar harmlose Kräutermischungen, Luftreiniger oder Badesalze angeboten würden und nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fielen, enthielten tatsächlich psychoaktive Substanzen - vor allem synthetische Cannabinoide. Ihr Konsum sei mit erheblichen Gefahren für die Gesundheit verbunden, in Baden-Württemberg würden bereits Todesfälle damit in Verbindung gebracht.
In seinem Urteil von diesem Donnerstag hat der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass Stoffe, „deren Wirkungen sich auf eine schlichte Beeinflussung der physiologischen Funktionen beschränken, ohne dass sie geeignet wären, der menschlichen Gesundheit unmittelbar oder mittelbar zuträglich sein zu können“, nicht als Arzneimittel gelten dürfen. Das hat zur Folge, dass der Vertrieb von Legal Highs nicht mehr auf der Basis des Arzneimittelgesetzes strafrechtlich verfolgt werden kann.
Das aktuelle Urteil wird auch Thema der heutigen Podiumsdiskussion des Justizministeriums mit dem Titel „Legal Highs: Rausch ohne Grenzen? Zum rechtlichen Umgang mit den neuen Drogen“ sein. Neben Justizminister Stickelberger werden Dr. Andrea Jacobsen-Bauer, die Leiterin der Toxikologie im Kriminaltechnischen Institut des Landeskriminalamts Baden- Württemberg, der Generalstaatsanwalt in Stuttgart, Achim Brauneisen, Professor Dr. Volker Auwärter vom Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Freiburg sowie Josha Frey, Abgeordneter der Fraktion Grüne im Landtag, auf dem Podium vertreten sein.