Das Land hat die ehemalige Japanische Schule in Bad Saulgau nach wie vor als Reserve für die Flüchtlingsunterbringung eingeplant. Die Lenkungsgruppe für die Flüchtlingsunterbringung hat beschlossen, die Liegenschaft für die Aufnahme von mindestens 500 Flüchtlingen vorzubereiten.
Insbesondere geht es darum, einen Zaun um die Einrichtung zu ziehen. Die Japanische Schule soll allerdings nur dann belegt werden, wenn es keinerlei andere Unterbringungsmöglichkeiten mehr gibt. Die baurechtlichen Fragen hat - wie bei der Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger zugesagt - das Regierungspräsidium Tübingen geklärt. Die Behörde hat verfügt, den Bau eines Zaunes zu dulden.
Bevor Flüchtlinge in der Japanischen Schule beherbergt werden, wird das Land nach Möglichkeit, das heißt, solange kein Unterbringungsnotstand eintritt, die von den Gemeinderatsfraktionen angekündigte Petition abwarten. Die von der Stadt angebotene Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen wird nicht kurzfristig zu verwirklichen sein. Hierzu bedarf es eines Konzepts des Landes und der kommunalen Landesverbände nach Änderung der bundesgesetzlichen Vorgaben.