„Niemand sollte Dinge fordern, die er selbst in langen Jahren der Regierungsverantwortung nicht geleistet hat: Das Land und die Kreise müssen heute mühsam Flüchtlingsunterkünfte neu schaffen, die auf Geheiß der CDU/FDP-Regierung zwischen 2000 und 2010 abgebaut worden sind. Die Forderung nach Rückkehr zu den Bezirksstellen klingt da ziemlich populistisch. Außerdem haben wir heute genauso viele Plätze für die Erstaufnahme wie zu Zeiten der Bezirksstellen. Die Landesregierung sucht laufend nach geeigneten Liegenschaften. Was die Erhöhung der Wohn- und Schlaffläche von 4,5 auf 7 Quadratmeter angeht, hätte die Vorgängerregierung genug Zeit gehabt, die Unterbringungsstandards zu verbessern. Das ist nicht geschehen, trotz einer jahrelang entspannten Zugangssituation. Stattdessen wurde ein Flächenstandard festgeschrieben, der nach dem Tierschutzrecht nicht einmal einem mittelgroßen Hund gerecht wird. Es ist noch keine zehn Jahre her, da hat die damalige CDU-Regierung die jetzt bekämpfte Pauschalierung der Kostenerstattung für die Flüchtlingsausgaben der Kreise eingeführt. Mit dem Flüchtlingsaufnahmegesetz von 2004 wurden die Kommunen mit einer bescheidenen Pauschale von 7.900 Euro je Person abgespeist. Die damalige Regierung hat dann drei Jahre für eine erste Revision gebraucht. Nur dank der Nachhilfe des Landesrechnungshofs wurde dieser Betrag 2008 um 25 Prozent auf auskömmliche 10.000 Euro erhöht. Auf diesen neutralen Ist-Erhebungen des Rechnungshofs bauen wir auf. Parallel zu den überfälligen Verbesserungen der Unterbringung und Leistungsgewährung gehen wir auch mit den Erstattungsbeträgen nach oben. Unser Gesetzentwurf sieht vor, dass die Beträge von derzeit bereits 12.270 Euro bis 2016 stufenweise auf 13.700 Euro je untergebrachtem Asylbewerber erhöht werden. Auf Grundlage von Zahlen und Erfahrungen machen wir im Jahr 2016 mit den Kreisen Kassensturz. Das ist im Gesetzentwurf verankert. Wir werden dann neutral prüfen lassen, ob wir auf der bisherigen Basis weitermachen oder die Kostenerstattung auf neue Füße stellen müssen. Auf dem Prüfstand stehen dabei alle Ausgabenbestandteile. Wenn nun angesichts der aktuellen Situation die Opposition eine Beschleunigung der Asylverfahren fordert, können wir dem nur zustimmen. Allerdings hat sie sich hier in der Adresse geirrt: Zuständig ist derzeit noch Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich von der Schwesterpartei CSU.“
Integrationsministerin Öney zur Pressekonferenz der CDU-Landtagsfraktion
„Niemand sollte Dinge fordern, die er selbst in langen Jahren der Regierungsverantwortung nicht geleistet hat: Das Land und die Kreise müssen heute mühsam Flüchtlingsunterkünfte neu schaffen, die auf Geheiß der CDU/FDP-Regierung zwischen 2000 und 2010 abgebaut worden sind. Die Forderung nach Rückkehr zu den Bezirksstellen klingt da ziemlich populistisch. Außerdem haben wir heute genauso viele Plätze für die Erstaufnahme wie zu Zeiten der Bezirksstellen. Die Landesregierung sucht laufend nach geeigneten Liegenschaften. Was die Erhöhung der Wohn- und Schlaffläche von 4,5 auf 7 Quadratmeter angeht, hätte die Vorgängerregierung genug Zeit gehabt, die Unterbringungsstandards zu verbessern. Das ist nicht geschehen, trotz einer jahrelang entspannten Zugangssituation. Stattdessen wurde ein Flächenstandard festgeschrieben, der nach dem Tierschutzrecht nicht einmal einem mittelgroßen Hund gerecht wird. Es ist noch keine zehn Jahre her, da hat die damalige CDU-Regierung die jetzt bekämpfte Pauschalierung der Kostenerstattung für die Flüchtlingsausgaben der Kreise eingeführt. Mit dem Flüchtlingsaufnahmegesetz von 2004 wurden die Kommunen mit einer bescheidenen Pauschale von 7.900 Euro je Person abgespeist. Die damalige Regierung hat dann drei Jahre für eine erste Revision gebraucht. Nur dank der Nachhilfe des Landesrechnungshofs wurde dieser Betrag 2008 um 25 Prozent auf auskömmliche 10.000 Euro erhöht. Auf diesen neutralen Ist-Erhebungen des Rechnungshofs bauen wir auf. Parallel zu den überfälligen Verbesserungen der Unterbringung und Leistungsgewährung gehen wir auch mit den Erstattungsbeträgen nach oben. Unser Gesetzentwurf sieht vor, dass die Beträge von derzeit bereits 12.270 Euro bis 2016 stufenweise auf 13.700 Euro je untergebrachtem Asylbewerber erhöht werden. Auf Grundlage von Zahlen und Erfahrungen machen wir im Jahr 2016 mit den Kreisen Kassensturz. Das ist im Gesetzentwurf verankert. Wir werden dann neutral prüfen lassen, ob wir auf der bisherigen Basis weitermachen oder die Kostenerstattung auf neue Füße stellen müssen. Auf dem Prüfstand stehen dabei alle Ausgabenbestandteile. Wenn nun angesichts der aktuellen Situation die Opposition eine Beschleunigung der Asylverfahren fordert, können wir dem nur zustimmen. Allerdings hat sie sich hier in der Adresse geirrt: Zuständig ist derzeit noch Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich von der Schwesterpartei CSU.“