Verbraucherschutz

Initiative zum besseren Verbraucher­schutz bei Tätowiermitteln

Baden-Württemberg hat heute im Bundesrat eine Initiative zum besseren Verbraucherschutz bei Tätowiermitteln und Permanent-Make-up eingebracht. „Die derzeitige Rechtslage ist nicht ausreichend, um die Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen. Es ist schwer nachvollziehbar, warum für Farbstoffe, die als Lidschatten vorübergehend und äußerlich auf die Haut aufgetragen werden, höhere Sicherheitsgrundsätze gelten als für solche Farbstoffe, die unter die Haut gespritzt werden, wo sie in der Regel lebenslang bleiben“, sagte der baden-württembergische Verbraucherschutzminister Alexander Bonde in Berlin. Ziel der baden-württembergischen Initiative sei es, im Bundesrat einen Beschluss mit der Aufforderung an die Bundesregierung herbeizuführen, damit diese kurzfristig strengere Regelungen für Tätowiermittel in der nationalen Tätowiermittel-Verordnung aufnimmt und sich mittelfristig für entsprechende Regelungen auf europäischer Ebene einsetzt.
 
Die Lebensmittelchemiker in den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern (CVUA) in Baden-Württemberg hatten im Jahr 2010 ein Untersuchungsprojekt „Tätowierfarben rot, orange, gelb“ durchgeführt und dabei 38 Farben untersucht. In 18 Prozent der Fälle stellten die Experten gesundheitsschädliche Stoffe wie Phenol oder Nitrosamine fest. Zwei Drittel der Proben enthielten Stoffe, die nach derzeitiger Rechtslage zwar nicht verboten sind, für diesen Verwendungszweck aber auch nicht bewertet wurden.

Bunte Tätowierfarben sollen nach Anforderungen der Praxis brillant und lichtecht sein. Daher werden neuerdings oftmals technische Farben wie „Ferrari-Rot“ verwendet, die beispielsweise für die Autolackindustrie entwickelt wurden, nicht aber, um in Hautschichten des Menschen gespritzt zu werden. „Das Hauptproblem ist, dass diese Stoffe niemals auf ihre gesundheitlichen Auswirkungen als Tätowierfarben untersucht und bewertet wurden“, kritisierte der Minister. Das baden-württembergische Verbraucherschutzministerium habe bereits Ende Dezember 2010 auf diese Risiken hingewiesen.
 
Minister fordert Nachbesserungen bei Tätowiermittelverordnung

„Mit der seit 1. Mai 2009 in Deutschland geltenden Tätowiermittelverordnung wurden zwar erste stoffliche und Kennzeichnungsregelungen erlassen. Sie reicht aber bei weitem nicht aus, um die Verbraucher vor gefährlichen Tätowierfarben zu schützen“, betonte Bonde. Die erweiterten Empfehlungen des Europarates aus dem Jahr 2008 seien damals nicht mehr aufgegriffen worden, bis heute sei keine Anpassung der Tätowiermittelverordnung erfolgt. Er setze sich daher auf Bundesebene dafür ein, dass die deutsche Tätowiermittelverordnung zum Schutze der Verbraucher möglichst rasch nachgebessert werde. „Die Sicherheitsbewertung von Tätowierfarben muss Pflicht sein, bevor diese bei Menschen eingesetzt werden dürfen“, so der Minister weiter. Der Hersteller oder der Importeur sei dann verpflichtet, die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Produkte nachzuweisen. Die Verordnung solle zukünftig zudem eine Positivliste mit zugelassenen Bestandteilen enthalten und nicht nur, wie derzeit, eine Liste mit verbotenen Inhaltsstoffen.
 
Einheitliche Rechtsvorschriften wie bei kosmetischen Produkten

Da es in Tätowiererkreisen üblich sei, Farben über das Internet aus aller Welt zu bestellen, müssten dringend auch einheitliche internationale Regelungen für diese Produkte aufgestellt werden. Im Gegensatz zu den kosmetischen Mitteln gebe es bislang keine europäischen Rechtsvorschriften, die den Gesundheitsschutz von Tätowiermitteln regeln. Die Empfehlungen des Europarates seien hier nicht ausreichend. „Der europäische Gesetzgeber muss Rechtsvorschriften schaffen, die in ganz Europa verpflichtend sind - so wie er es mit der EU-Kosmetikverordnung für kosmetische Mittel bereits getan hat“, sagte Bonde. Unabhängig davon gelte grundsätzlich: „Jeder, der sich derzeit für ein Tattoo entscheidet, sollte die möglichen Risiken kennen und sich im Vorfeld gut informieren“, so der Minister abschließend.
 
Kosmetika und Tätowiermittel unterliegen der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Baden-Württemberg hat hierzu zwei spezialisierte Schwerpunktlabore in den Untersuchungsämtern in Freiburg und in Karlsruhe eingerichtet, die bundesweit eine Vorreiterrolle einnehmen. Für das Jahr 2010 haben sich die Lebensmittelchemiker in den Ämtern ein außergewöhnliches Untersuchungsprojekt vorgenommen und die auf dem Markt erhältlichen bunten Tätowierfarben stichprobenartig analysiert. Die ausführlichen Untersuchungsergebnisse sind auf der Internetseite der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter unter www.ua-bw.de (Bericht vom 18.02.2011 Tätowierfarben enthalten gefährliche Stoffe. Daher besteht erhöhter Handlungsb e darf ) abrufbar. Dort ist auch das Merkblatt „Leitlinie zur Beurteilung von Tätowier- und Permanent Make up (PMU) - Farben für Betreiber von Tattoo- und PMU- Studios “ der CVUAs Freiburg und Karlsruhe eingestellt.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat in einer Pressemitteilung am 1. August 2011 auf gesundheitliche Risiken von Tätowierungen und deren Entfernung hingewiesen, die unter www.bfr.bund.de abrufbar ist, und am 1. Juli 2011 eine Stellungnahme zu Tätowiermitteln mit krebserregenden PAK veröffentlicht.

Nach Schätzungen von Marktforschungsinstituten sind in den westlichen Industrienationen 10 bis 20 Prozent der Menschen tätowiert; die Tendenz ist steigend. An der Universität Regensburg wurde eine internetbasierte Umfrage mit rund 4.500 tätowierten Personen durchgeführt. Diese ergab, dass die tätowierte Hautfläche im Durchschnitt relativ groß ist und einem DIN A5-Blatt entspricht. Damit werden toxikologisch relevante Mengen an Tattoofarben durch spezielle Injektionstechniken in die lebenden Hautschichten eingebracht.

Unerwünschte akute Reaktionen auf Tätowierungen sind Infektionen, Fremdkörperreaktionen, Narbenbildung oder allergische Reaktionen. Weitgehend unbekannt sind Langzeitwirkungen von Tätowiermitteln. Die Farbstoffe (Pigmente) wurden zwar in den Lymphknoten tätowierter Personen nachgewiesen. Ob sich hieraus Tumoren entwickeln oder ob diese ursächlich für bösartige Tumoren auf tätowierten Hautbereichen sind, ist bislang unklar, aber auch nicht ausgeschlossen.

Die Umfrage ergab, dass bei 270 Tätowierten anhaltende gesundheitliche Beschwerden auftraten. Hierzu zählten lang andauernde Schwellungen sowie ständige Reize, beispielsweise durch Kontakt mit Textilien oder auch bei Lichteinwirkung. Auffällig war, dass die Beeinträchtigungen bei bunten Tattoos häufiger auftraten als bei schwarzen.

Quelle:

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

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