Integration

Informationen für geduldete Ausländer über Bleibeperspektiven

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Integrationsmanager erarbeitet mit zwei jugendlichen Flüchtlingen aus Eritrea ein Bewerbungsschreiben.

Das Land informiert Personen, die bereits länger mit einer Duldung im Land leben und arbeiten, über weitere Bleiberechtsmöglichkeiten. Mit dieser Neujustierung erhalten Menschen in Baden-Württemberg, die einer bezahlten Arbeit nachgehen, eine Bleibeperspektive.

Baden-Württemberg hat diejenigen Personen, die bereits länger mit einer Duldung im Land leben und arbeiten, über weitere Bleiberechtsmöglichkeiten informiert. Damit setzt das baden-württembergische Ministerium der Justiz und für Migration eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags (PDF) um. Das zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Anschreiben an die Betroffenen per Post verschickt und bereits die ersten Rückmeldungen erhalten. Insgesamt sind über 10.000 Geduldete mit einer Beschäftigungserlaubnis angeschrieben und informiert worden.

„Wir wollen auf der einen Seite geduldete Menschen aktiv über Bleiberechte und über konkret bestehende Bleibemöglichkeiten informieren. Gleichzeitig wollen wir damit aber auch dem Interesse unserer Wirtschaft Rechnung tragen, die auf verlässliche Bleiberechte ihrer bislang geduldeten Mitarbeiter setzt“, sagte Ministerin Marion Gentges.

Beschäftigungsduldung möglich

Die Duldung ist kein Aufenthaltstitel und es besteht kein rechtmäßiger Aufenthalt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einem ausreisepflichtigen Ausländer, der bis zum 01. August 2018 in das Bundesgebiet eingereist ist, eine sogenannte Beschäftigungsduldung nach § 60d des Aufenthaltsgesetzes für 30 Monate zu erteilen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. In dieser Phase ist die Abschiebung ausgesetzt. Nach Ablauf der 30 Monate besteht die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis und damit einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland zu bekommen. Die Beschäftigungsduldung wird nicht von Amts wegen erteilt, sondern muss beantragt werden.

Die zuständigen Behörden stellen immer wieder fest, dass erst im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit aufenthaltsbeendenden Maßnahmen oder kurz nach einer Abschiebung Gesichtspunkte vorgebracht werden, die den Ausländerbehörden bislang nicht mitgeteilt worden sind und möglicherweise zu einer weiteren Duldung hätten führen können. Die Prüfung von Bleiberechtsmöglichkeiten setzt voraus, dass die Ausländerbehörden von den Gesichtspunkten, die ein Bleiberecht ermöglichen, Kenntnis haben. Vor diesem Hintergrund wurden in einem ersten Schritt insbesondere Ausländerinnen und Ausländer in Beschäftigung angeschrieben und über die Möglichkeiten des Erhalts einer Beschäftigungsduldung informiert. Im zweiten Schritt werden langjährig Geduldete von den 137 Ausländerbehörden im Land über spezielle Aufenthaltserlaubnisse beraten.

Weitere Meldungen

Ein Mädchen watet durch die überschwemmte Innenstadt von Veringenstadt.
Gesellschaft

Pilotkommunen verbessern Zusammenarbeit im Krisenfall

Euro-Banknoten
Steuerschätzung

Mehr Steuereinnahmen, aber kein zusätzlicher Spielraum

Portraitbild vom neuen Leiter des Finanzamts Stuttgart-Körperschaften Götz Kriegel
Verwaltung

Neuer Leiter des Finanzamts Stuttgart-Körperschaften

Zulieferertag 2026
Automobilwirtschaft

Wie Automobilzulieferer wettbewerbsfähig bleiben wollen

Staatssekretär Siegfried Lorek MdL
Opferschutz

Land stärkt Opferschutz und stellt sich Antisemitismus entgegen

Ein Mann tippt auf einer beleuchteten Tastatur eines Laptops.
Justiz

Strafverfolgungsstatistik 2025 veröffentlicht

Start-up BW Local
Gründungsförderung

Auszeichnung für 23 Kommunen und Kommunalverbünde

Delegationsreise China
Außenwirtschaft

Dörflinger auf Delegationsreise in China

Ein Prüfstandshandwerker begutachtet am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt ein Raketen-Triebwerk
Wirtschaftsnahe Forschung

9,7 Millionen Euro für Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt

Forschende im Forschungszentrum M3 des Universitätsklinikums Tübingen
Bundesrat

Bundesrat ändert Wissenschaftsfreiheitsgesetz

Eröffnung der Wanderausstellung der IBA'27 in der baden-württembergischen Landesvertretung in Berlin
Städtebau

IBA’27-Ausstellung in Berlin eröffnet

Schülerinnen mit Smartphones
Internet

Junge Menschen im Umgang mit Gefahren im Netz stärken

Vertragsunterzeichnung "Programm Flächendeckung" beim BMDS
Digitalisierung

Digitale Verwaltungsleistungen in die Fläche bringen

von links nach rechts: Gerald Knaus, Staatssekretär Siegfried Lorek, Birgit Sippel, Dr. Thomas Gutschker
Migration

Lorek fordert stärkere Positionierung der EU in der Migrationspolitik

Symbolbild: Eine Frau versucht sich vor der Gewalt eines Mannes zu schützen (Bild: dpa).
Opferschutz

13 Millionen Euro für Opfer aus Gewalttaten