Tierschutz

Impfung gegen die Blauzungenkrankheit weiterhin erforderlich

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Kühe stehen auf einer Wiese (Bild: © Franziska Kraufmann/dpa)

Weite Teile Baden-Württembergs wurden als frei von Blauzungenkrankheit anerkannt. Aus diesem Bereich ist das Verbringen von Rindern, Schafen und Ziegen wieder ohne Beschränkungen möglich. Eine Impfung gegen das Virus der Blauzungenkrankheit bei Rindern, Schafen und Ziegen ist jedoch weiterhin dringend erforderlich.

„Die Kommission der Europäischen Union (EU) hat weite Teile Baden-Württembergs als frei von der Blauzungenkrankheit (BTV) anerkannt. Die Impfung empfänglicher Tiere gegen die Blauzungenkrankheit auf freiwilliger Basis in den zurückliegenden Jahren, die durch das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg gefördert wurde, hat sich damit ausgezahlt“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Aus Betrieben in der freien Zone ist damit das ungehinderte Verbringen beziehungsweise der Handel von Rindern, Schafen und Ziegen wieder ohne Beschränkungen möglich. Da in den BTV-freien Regionen von Baden-Württemberg die Rinderhaltung große Bedeutung hat, war es wichtig, dort den Freiheitsstatus so rasch wie möglich wieder zu erlangen. Wegen Seuchenausbrüchen in den letzten zwei Jahren im benachbarten Rheinland-Pfalz und der damit verbundenen Restriktionszone mit einem Radius von mindestens 150 Kilometern um den Ausbruchort konnte der Freiheitsstatus jedoch nicht für das ganze Land beantragt werden. Dies bedeutet, dass beim Verbringen empfänglicher Tiere aus der nicht freien Zone in das freie Gebiet innerhalb von Baden-Württemberg oder in andere Bundesländer besondere Maßnahmen zu beachten sind, die den bisherigen Regelungen zum Verbringen dieser Tiere in freie Regionen in Deutschland und anderen Staaten weitgehend entsprechen.

Möglichst flächendeckende Impfung als Ziel

So müssen Zucht- und Nutztiere beispielsweise einen wirksamen Impfschutz haben oder in Verbindung mit weiteren Anforderungen negativ auf das Virus der Blauzungenkrankheit getestet sein. Werden Schlachtrinder, -schafe oder -ziegen aus dem nicht freien Gebiet in einem Schlachthof im freien Gebiet geschlachtet, müssen ebenfalls bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Für das noch nicht BTV-freie Gebiet bereiten Baden-Württemberg und die ebenfalls von der Blauzungenkrankheit betroffenen Bundesländer derzeit ein Tilgungsprogramm vor, das bei der EU-Kommission eingereicht werden soll, damit auch für dieses Gebiet der Freiheitsstatus erreicht werden kann.

„Damit der BTV-Freiheitsstatus im Land aufrechterhalten beziehungsweise für das nicht freie Gebiet erreicht werden kann, ist auch künftig bei Rindern, Schafen und Ziegen eine möglichst flächendeckende Impfung gegen die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 4 (BTV 4) und Serotyp 8 (BTV 8) dringend erforderlich, da aus benachbarten Regionen nach wie vor ein hoher Infektionsdruck besteht“, sagte Minister Hauk.

BTV-freies Gebiet (weiß) in Baden-Württemberg (Stand 24. Juni 2021) (PDF)

Liste von BTV-freien Kommunen und Landkreisen in Baden-Württemberg (PDF)

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