Landwirtschaft

Immunokastration im ökologischen Landbau ermöglichen

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Säue schauen durch die Absperrung eines Stalles auf einem Bauernhof. (Bild: © dpa)

Die EU-Kommission hat die Immunokastration in der ökologischen Tierhaltung ohne weiterführende Erläuterungen abgelehnt. Die Tierschutzbeauftragten der Bundesländer und die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. fordern die Bundesländer nun auf, diese Methode zum Wohle der Tiere dennoch zu ermöglichen und auf chirurgische Kastrationen zu verzichten.

Die EU-Kommission vertritt die Auffassung, dass die Immunokastration mit den Prinzipien der ökologischen Erzeugung nicht vereinbar wäre. Leider folgt dieser Fehleinschätzung der EU-Kommission auch die Länderarbeitsgemeinschaft ökologischer Landbau (LÖK). Damit würde ökologisch arbeitenden Schweinebetrieben als Alternative zur Ebermast nur eine chirurgische Kastration zur Verfügung stehen.

Die Tierschutzbeauftragten der Bundesländer und die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. fordern auf, gerade ökologisch erzeugenden Betrieben nicht die tierschonendste Methode zur Verhinderung des Geschlechtsgeruchs des Fleisches von männlichen Schweinen zu verwehren.

EU-Kommission bleibt Erläuterung der Ablehnung schuldig

Die EU-Kommission gibt an, dass die Immunokastration nicht mit den Regeln zur ökologischen Erzeugung vereinbar sei, eine weiterführende Erläuterung bleibt sie schuldig. An diesem Standpunkt hält sie auch fest, nachdem der Sachverhalt bei der Implementierung der neuen EU-Ökoverordnung VO (EU) 2018/848 umfangreich debattiert worden ist. Ein möglicher Ablehnungsgrund könnte sein, dass bei ökologischer Erzeugung der Einsatz von externen Produktionsmitteln auf natürliche oder naturgemäß gewonnene Stoffe zu beschränken ist. Dass bei ökologischer Erzeugung eine chirurgische Kastration mit Schmerz- und/oder Betäubungsmitteln zulässig ist, entkräftet diese Argumentation, da auch Schmerzmittel wie Meloxicam oder Betäubungsmittel wie Isofluran keinesfalls natürlich oder naturgemäß gewonnen werden. Als weiterer Ablehnungsgrund steht im Raum, dass bei der ökologischen Erzeugung immunologische Arzneimittel nur im Rahmen der Krankheitsvorsorge und einer tierärztlichen Behandlung zulässig sind. Dem ist das Gebot der Leidensminimierung, welches auch bei der ökologischen Erzeugung rechtlich verankert ist, entgegenzusetzen. Dieses gebietet, stets die tierschonendste Methode zu verwenden – dies ist nach übereinstimmender Auffassung aber die Immunokastration, da hier der chirurgische Eingriff am Tier ausbleibt.

Immunokastration in der Biobranche ermöglichen

Die Tierschutzbeauftragten der Bundesländer und die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. appellieren deshalb – auch im Hinblick auf das in Deutschland im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz –, die Abwägung zu Gunsten des Tierschutzes zu treffen und die Anwendung der Immunokastration auch für ökologisch arbeitende Betriebe zu ermöglichen. Denn sie sind sich einig: „Es kann nicht sein, dass ausgerechnet der Biobranche die Immunokastration als Alternative zur chirurgischen Kastration verwehrt wird. Denn damit würde man ökologisch erzeugende Betriebe dazu zwingen, Methoden einzusetzen, die aufgrund des Tierschutzes aber auch des Umweltschutzes weniger geeignet sind, wie die Isoflurannarkose.“

So fordern die Tierschutzbeauftragten der Bundesländer und die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. die Bundesländer dazu auf, von ihren Möglichkeiten zur Auslegung Gebrauch zu machen, um die Immunokastration in der Biobranche zu ermöglichen und sich also nicht der Auffassung der EU-Kommission anzuschließen, da diese auch nicht rechtlich bindend ist.

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