Heimkinder

Meldefrist für Hilfsfonds ehemaliger Heimkinder läuft zum Jahresende aus

Menschen sitzen in einem Park

Sozialministerin Katrin Altpeter hat darauf aufmerksam gemacht, dass die Meldefrist für den Hilfsfonds für ehemalige Heimkinder zum Jahresende ausläuft. Der im Januar 2012 von Bund, Ländern und Kirchen errichtete Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ bietet ehemaligen Heimkindern, die während ihres Heimaufenthalts in diesen Jahren Misshandlungen erlitten haben und heute noch an deren Folgen leiden, Unterstützung.

Für den Fonds gilt eine Anmeldefrist von drei Jahren, die Ende 2014 ausläuft. „Um noch Leistungen aus dem Fonds Heimerziehung erhalten zu können, müssen betroffene ehemalige Heimkinder ihre Ansprüche bis spätestens 31. Dezember 2014 schriftlich bei ihrer zuständigen Anlauf- und Beratungsstelle anmelden und dort den Wunsch nach einem Beratungsgespräch äußern“, so die Ministerin. Später eingehende Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Anlauf- und Beratungsstelle in Baden-Württemberg betreibt der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) im Auftrag des Sozialministeriums in Stuttgart. Bisher haben sich in Baden-Württemberg 1.715 ehemalige Heimkinder an die Anlauf- und Beratungsstelle gewandt.

Seit Errichtung des Fonds 2012 können Betroffene Hilfen zur Überwindung der heute noch nachweisbaren Folgen aus der Zeit ihrer Heimunterbringung zwischen den Jahren 1949 und 1975 erhalten. Der Fonds wurde mit 120 Millionen Euro ausgestattet, die zu je einem Drittel vom Bund, den Ländern und den Kirchen getragen werden. In Baden-Württemberg, das mit über sechs Millionen Euro zum Fonds beiträgt, beteiligt sich auch der Kommunalverband für Jugend und Soziales mit einem Drittel an der Finanzierung.

Der Fonds geht zurück auf den vom Deutschen Bundestag eingerichteten Runden Tisch „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“. Dieser hatte unter anderem die Heimerziehung unter den damaligen rechtlichen, pädagogischen und sozialen Bedingungen aufgearbeitet, Hinweise auf Betroffenen zugefügtes Unrecht geprüft, Folgen der Heimerziehungspraxis aufgearbeitet und sich für Gespräche zwischen Betroffenen und den Nachfolgeorganisationen der damaligen Heimträger eingesetzt. In seinem Abschlussbericht vom Dezember 2010 hat der Runde Tischunter anderem die Einrichtung eines bundesweiten Fonds angeregt, der gemeinsam von Bund, westdeutschen Bundesländern, den beiden großen christlichen Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden sowie den Orden getragen wird.

Weitere Informationen

Meldungen bei der Anlauf- und Beratungsstelle in Baden-Württemberg können an folgende Adresse gerichtet werden:
Anlauf- und Beratungsstelle (ABH)
Heimerziehung Baden-Württemberg
Postfach 15 03 15
70076 Stuttgart
Tel.: 0711/900519-10 oder -11 oder -13
E-Mail: Kontakt@abh-bw.de

Um die Meldefrist einzuhalten, genügt die Angabe des Namens, der Adresse, der Telefonnummer und die Bitte um Rückruf.

Fonds Heimerziehung Baden-Württemberg

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