Tierschutz

Haustiere nicht unüberlegt anschaffen

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Hundewelpen in einem Käfig (Foto: dpa)

Der Landesbeirat für Tierschutz hat sich in seiner 83. Sitzung unter anderem mit illegalem Welpenhandel und Tierschutzvorschriften bei Schlachtungen befasst. Minister Peter Hauk mahnte, Haustiere nicht unüberlegt anzuschaffen, gerade auch zu Weihnachten.

Die 83. Sitzung des Landesbeirates für Tierschutz fand am 30. November 2020 beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz als Online-Konferenz statt.

Illegaler Welpenhandel – Tiere als Weihnachtsgeschenk

Der Landesbeirat für Tierschutz hat sich schon häufiger mit dem Thema des illegalen Welpenhandels auseinandergesetzt. Hundewelpen werden unter oft unerträglichen Bedingungen in reinen Vermehrungszuchten in Osteuropa produziert und europaweit, meist über Angebote im Internet vermarktet. Immer wieder werden auch in Baden-Württemberg Transporte überprüft, die große Mengen an Tieren nach Deutschland oder auch in andere Länder verbringen. Die Tiere sind häufig krank, meist viel zu jung und nicht korrekt geimpft. Zoll, Polizei, Veterinärbehörden und die Tierheime stellen diese Fälle immer wieder vor enorme Herausforderungen. Es wird dabei regelmäßig gegen tierschutz- und tiergesundheitsrechtlichen Anforderungen verstoßen.

Rückmeldungen an die Herkunftsländer und auch die anbietenden Internetplattformen erfolgen, führen aber im Regelfall nicht zu den notwendigen Maßnahmen in den Herkunftsländern. Der Landesbeirat für Tierschutz empfiehlt deshalb in seinem Beschluss die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Veterinärämtern und Staatsanwälten durch regelmäßige, gemeinsame ressortübergreifende Fortbildungen zu stärken und auch die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Tierschutz zu prüfen.

Ein weiteres Problem ist das massenhafte Angebot an Hunden und Katzen sogenannte Moderassen mit teils massiven gesundheitlichen Problemen, welche oft die Kriterien einer verbotenen Qualzucht erfüllen. Besonders kurzköpfige und verzwergte Hunderassen wie der Mops, die Französische Bulldogge oder Chihuahuas und andere sogenannte Zwergrassen werden ungeachtet der zuchtbedingten Gesundheitsprobleme massenhaft angeboten. Auch sogenannte Kampfhunderassen werden regelmäßig eingeführt. Hier müssen vor allem auch die Interessenten/potenziellen Käufer, die diesen Markt am Laufen halten, dringend umdenken.

Minister Peter Hauk sagte: „Wer Tiere aus illegalem Handel kauft, muss wissen, dass er damit mafiaartige Strukturen unterstützt und zu massenhaftem Tierleid beiträgt. Häufig verursachen solche vermeintlich preisgünstig erworbenen Tiere enorme Folgekosten und Haltungsprobleme und landen dann wieder in den Tierheimen. Hunde sollten bei vertrauenswürdigen Züchtern im Inland erworben werden. Auch die Möglichkeit der Übernahme eines Hundes oder eines anderen Tieres aus dem Tierheim ist hier zu erwägen. In jedem Fall muss die Anschaffung eines Haustieres gut überlegt werden. Das gilt gerade auch jetzt vor Weihnachten. Tiere eignen sich nicht als spontane Weihnachtsgeschenke. Sie brauchen lebenslang gute Pflege und Zuwendung.“

Tierschutz bei der Schlachtung

Der Tierschutzbeirat hatte sich bereits am 22. Oktober 2020 in einer von Minister Hauk einberufenen Sondersitzung mit den aktuellen Vorfällen in Schlachtbetrieben in Baden-Württemberg befasst. In der aktuellen Sitzung hat der Beirat die geplanten, umfassenden Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes bei der Schlachtung ausdrücklich begrüßt. Der Landesbeirat für Tierschutz wird sich insbesondere in den bereits gestarteten Dialogprozess zur Verbesserung des Tierschutzes in den Schlachtbetrieben in Baden-Württemberg in einer eigenen Arbeitsgruppe fachlich aktiv einbringen. Der hierzu ebenfalls geplante „Runde Tisch“ mit Vertretern der Politik, der Verwaltung, der beteiligten Branchen und des Tierschutzes wird ausdrücklich begrüßt.

Landesbeirat für Tierschutz

Der Landesbeirat für Tierschutz berät das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Tierschutzfragen. Der Beirat soll zu grundsätzlichen Belangen des Tierschutzes sowie zu besonderen Tierschutzproblemen angehört werden. Der Beirat besteht aus dem Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz als Vorsitzendem sowie aus ehrenamtlichen Mitgliedern aus Verbänden und Organisationen.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Tierschutz

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Landesbeirat für Tierschutz

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