Landwirtschaft

Hauk informiert sich zu Projekt „Schlachtung mit Achtung“

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Limpurger Rinder stehen auf einer Weide. (Bild: dpa)

Landwirtschaftsminister Peter Hauk hat den Biohof der Familie Weber in Kandern-Riedlingen im Schwarzwald besucht. Mit Hilfe von Fördermitteln des Landes hat die IG „Schlachtung mit Achtung“ in enger Abstimmung mit den Behörden eine teilmobile Schlachteinheit zur Rinderschlachtung auf dem Hof entwickelt, die dort zum Einsatz kommt.

„Unser Ziel ist es, die bäuerlichen Strukturen im Land zu stärken und die regionale Vermarktung hochwertiger Lebensmittel weiter voranzubringen. Mit Hilfe von Fördermitteln des Landes hat die IG ‚Schlachtung mit Achtung‘ in enger Abstimmung mit den Behörden eine teilmobile Schlachteinheit zur Rinderschlachtung ‚auf dem Hof‘ entwickelt. Mit dieser Form der Schlachtung können die Interessen von Verbrauchern, Tierhaltern und regionalen Fleischbetrieben sowie des Tierschutzes noch besser zusammengebracht werden“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk anlässlich eines Besuchs auf dem Biohof der Familie Weber in Kandern-Riedlingen (Landkreis Lörrach). Auf dem Hof der Familie Weber komme die genannte mobile Schlachteinheit für Rinder regelmäßig zum Einsatz.

Die Schlachtung von Haustieren ist bisher grundsätzlich nur in einem hierfür nach EU-Recht zugelassenen Betrieb möglich. Daher muss nach jetziger Rechtslage auch der mobile Schlachtraum von der zuständigen Behörde als Teil des stationären Betriebes oder das gesamte System als mobile Schlachtanlage zugelassenen werden.

EU-Ausnahmeregelung zur Schlachtung auf dem Hof in Klärung

Vor dem Hintergrund der Wünsche von Verbrauchern, Tierhaltern, Tierschützern und der Politik hat die EU-Kommission nicht zuletzt durch eine Initiative des Landes Baden-Württemberg eine Rechtsänderung auf den Weg gebracht, deren Ziel es ist, Rinder ohne Tiertransporte auf dem Hof des Tierhalters schlachten zu dürfen. Die genaue Ausgestaltung dieser Ausnahmeregelung wird zwischen den Mitgliedsstaaten und der Kommission noch diskutiert. Die EU-Kommission hat die Änderung des EU-Rechts ab dem April 2021 angekündigt, da bis zu diesem Zeitpunkt eine Reihe weiterer EU-Vorschriften geändert werden müssen.

„Ob sich das mobile Schlachtverfahren als Erfolgsmodell durchsetzen und aus der bisherigen Nische geführt werden kann, wird wesentlich von der Bereitschaft der Verbraucher abhängen, dies beim Einkauf über einen höheren Preis zu honorieren, da der Einsatz mobiler Schlachtsysteme einen erheblichen Mehraufwand für den Schlachtprozess darstellt“, erklärte Minister Hauk.

IG Schlachtung mit Achtung

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