Migration

Härtefallkommission startet in achte Amtszeit

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Eine Hand hält eine Aufenthaltsgestattung. (Foto: © dpa)

Die Härtefallkommission Baden-Württemberg startet in die achte Amtszeit und ist zur ersten Sitzung zusammengekommen. Sie entscheidet über humanitär schwierige Sonderfälle, für die das Ausländerrecht keine befriedigende Lösung anbietet.

Die Härtefallkommission beim Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg ist am 26. April 2023 zur ersten Sitzung der achten Amtszeit zusammengekommen. Der für den Bereich Migration zuständige Staatssekretär Siegfried Lorek begrüßte die Mitglieder der neu zusammengesetzten Kommission: „Eine humanitäre Flüchtlingspolitik muss auch besondere individuelle Integrationsleistungen honorieren und humanitäre Härten abfedern. Hierzu leisten Sie mit Ihrer Tätigkeit in der Härtefallkommission einen wichtigen Beitrag. Es ist ein ausgesprochen verantwortungsvolles Ehrenamt. Für dieses Engagement danke ich Ihnen und wünsche Ihnen für die kommende Amtszeit viel Erfolg.“

Die Härtefallkommission wurde erstmals im September 2005 eingerichtet und entscheidet über humanitär schwierige Sonderfälle, für die das Ausländerrecht keine befriedigende Lösung anbietet. Klaus Pavel, ehemaliger Landrat des Ostalbkreises, wurde im Dezember 2019 zum Vorsitzenden der Härtefallkommission bestellt und leitet das Gremium seit Anfang 2020. Zu Beginn der heutigen Sitzung sagte Klaus Pavel: „Die Kommission ist eine wichtige Anlaufstelle für Personen, deren individuelle Lebenssituationen und Schicksale durch das Aufenthaltsrecht nicht hinreichend erfasst werden.“

Härtefallkommission besteht aus zehn Mitgliedern

Die Härtefallkommission besteht aus zehn Mitgliedern und jeweils einem stellvertretenden Mitglied. Die Amtszeit der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder beträgt zweieinhalb Jahre. Im Rahmen der konstituierenden Sitzung wurde Oberbürgermeister außer Dienst Jürgen Hofer aus der Kommission verabschiedet. Jürgen Hofer gehörte der Härtefallkommission seit ihrer Gründung im Jahr 2005 ununterbrochen als stellvertretender Vorsitzender an und übernahm im Jahr 2019 kommissarisch das Amt des Vorsitzenden. „Als Urgestein der Kommission hat Jürgen Hofer deren Arbeit von Anfang an entscheidend mitgeprägt. Für sein langjähriges Engagement und seinen unermüdlichen Einsatz danke ich ihm von Herzen“, würdigte Siegfried Lorek die Verdienste Jürgen Hofers. In der vergangenen siebten Amtszeit (zwei Jahre und sechs Monate) sind knapp 1.000 Härtefalleingaben bei der Geschäftsstelle eingegangen. Die Kommission befasste sich in 18 Sitzungen mit insgesamt 395 Eingaben.

Die Härtefallkommission entscheidet auf der Grundlage der gesetzlich geregelten Härtefallregelung in § 23a Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Die Entscheidungen der unabhängigen Härtefallkommission sind nicht anfechtbar. Die Kommission kann in Fällen, in denen dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen, ein Härtefallersuchen an das Justizministerium richten. Dieses entscheidet dann, ob dem Betroffenen auf Grund des Ersuchens eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.

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