Jagdrecht

Kabinett gibt neues Jagd- und Wildtiermanagementgesetz zur Anhörung frei

Das Kabinett hat den Entwurf des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes zur Anhörung freigegeben. Die Modernisierung des Jagdrechts ist überfällig, denn mittlerweile hat der Tierschutz Verfassungsrang. Das geplante Gesetz bildet einen fairen Ausgleich der vielfältigen Interessen.

„Die Naturräume und die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in Baden-Württemberg haben sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Der Gesetzentwurf für das neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz passt das Jagdrecht an die aktuellen Gegebenheiten an – auch mit dem Ziel, die gesellschaftliche Akzeptanz der Jagd für die Zukunft zu sichern. Denn wir brauchen die Jagd und wollen sie deswegen in der Mitte der Gesellschaft verankert wissen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann.

„Da der Tierschutz mittlerweile ein Staatsziel mit Verfassungsrang ist, müssen die Belange der Wildtiere nun mit den berechtigten Interessen der Jagdrechtsinhaberinnen und Jagdrechtsinhaber abgewogen werden. Ebenso müssen die jagdrechtlichen Bestimmungen dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Wildtierforschung angepasst werden“, betonte Kretschmann.

Bedeutung der Jagd für Natur und Gesellschaft steht im Mittelpunkt

„Die behutsame und an wissenschaftlichen Erkenntnissen orientierte Weiterentwicklung des Jagdrechts soll die Jagd in ihrer ganzen Bedeutung für Natur und Gesellschaft zur Geltung bringen“, sagte Forstminister Alexander Bonde. „Der aktuelle Stand der wildtierökologischen Forschung macht einige Änderungen nötig. Es ist sinnvoll, eine mit zwei Monaten zeitlich zwar sehr begrenzte, doch für das Wild notwendige Jagdruhe einzuführen“, so Bonde. Die Fütterung von Schalenwild solle zukünftig nur noch in Ausnahmefällen, wie extrem kalten Wintern, möglich sein. „Aus Tierschutzgründen ist der Abschuss streunender Hunde und Katzen hoch umstritten. Die Diskussionen um solche Vorfälle fügen auch der gesellschaftlichen Akzeptanz der Jagd regelmäßig großen Schaden zu. Auch um diese wieder zu stärken, lassen wir künftig den Abschuss von Haustieren nur noch mit Genehmigung der Behörde vor Ort zu“, so Bonde. Ebenfalls eine aus Tierschutzgründen notwendige Anpassung sei das Verbot von Totfangfallen, da diese schwere Verletzungen und qualvolles Leiden von Tieren verursachen können.

Gesetzentwurf erreicht fairen Interessenausgleich

„Die Jagd ist ein hochemotionales Thema, das viele gesellschaftliche Gruppen betrifft. Vertreterinnen und Vertreter aus Jagd, Naturschutz, Tierschutz, Land- und Forstwirtschaft und Grundbesitz liegen mit vielen Forderungen konträr und weit auseinander“, so Kretschmann. Keine Gruppierung könne erwarten, ihre Maximalposition durchsetzen zu können. „In der moderaten Fortentwicklung des bisherigen Jagdrechts mussten alle gesellschaftlichen Gruppen Zugeständnisse machen. Ich bin überzeugt, dass wir mit den neu getroffenen Regelungen und den vielen erarbeiteten Kompromissen einen fairen Ausgleich der vielfältigen Interessen erreichen.“

Wildtiermanagement hebt Leistungen der Jägerschaft hervor

„Der Gesetzentwurf ergänzt die Bestimmungen zur Jagdausübung um Elemente eines Wildtiermanagements. Das Wildtiermanagement bietet die Möglichkeit, die gesellschaftlichen Leistungen der Jägerinnen und Jäger in der Hege hervorzuheben“, so Bonde. Die jagdrechtlichen Bestimmungen des Gesetzentwurfs orientierten sich dabei strikt am Nachhaltigkeitsprinzip. Die dem Gesetz unterstehenden Tierarten würden zur konsequenten Umsetzung dieses Prinzips einem Nutzungs-, Entwicklungs- und Schutzmanagement zugeordnet. Wildtiere im Schutzmanagement dürften nicht bejagt werden. Die Jägerinnen und Jäger leisteten bei diesen Arten wichtige Beiträge zum Schutz und zur Hege. Es sei daher konsequent, Arten im Schutzmanagement im Geltungsbereich des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes zu belassen. Die Bestände anderer Wildtierarten wie der Wildschweine müssten hingegen reguliert werden. Diese könnten sich durch Veränderungen in der Landschaft und der derzeitigen Landnutzung stark vermehren. „Einige Wildarten können erhebliche Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursachen oder werden in speziellen Fällen zum Problem für den Natur- und Artenschutz“, erklärt Bonde. Der Gesetzentwurf wolle diese Probleme nicht alleine durch Abschuss der Tiere lösen. Es liege im gemeinsamen Interesse der Land- und Forstwirtschaft, des Naturschutzes, der Prävention von Tierseuchen und der Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen.

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