Landwirtschaft

Frühzeitige Auszahlung von Fördergeldern an Landwirte

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Ein Traktor mäht  in Stuttgart eine Wiese, im Hintergrund sieht man den Fernsehturm. (Bild: dpa)

Das Land hat wie letztes Jahr bereits in Kalenderwoche 47 mit der Auszahlung der Fördergelder aus den Förderprogrammen des Gemeinsamen Antrags 2021 an die rund 43.600 Landwirte begonnen. Auch die Direktzahlungen der Europäischen Union werden voraussichtlich vor Weihnachten erfolgen.

„Trotz der massiven Auswirkungen der Corona-Pandemie auf alle Bereiche des öffentlichen Lebens konnte bereits Ende November mit der Auszahlung der Fördergelder aus den Förderprogrammen des Gemeinsamen Antrags 2021 (PDF) begonnen werden. Die ersten Auszahlungen der Gelder für die Förderung von steilem Grünland, Maßnahmen nach der Landschaftspflegerichtlinie und der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete begannen bereits in der letzten Novemberwoche an die rund 43.600 Landwirte, die in diesem Jahr über den Gemeinsamen Antrag an verschiedenen Förder- und Ausgleichsmaßnahmen teilgenommen haben. Insgesamt konnten bereits zum jeweils ersten Auszahlungstermin rund 46 Millionen Euro zur Auszahlung angewiesen werden. Diese Gelder sollten im Laufe der 48. Kalenderwoche (KW) bei den Landwirten eingehen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Bei den oben genannten Maßnahmen finden bis zum Jahresende weitere Auszahlungen der noch offenen Anträge statt. Bei den Direktzahlungen kann auch in diesem Jahr die Auszahlung vor Weihnachten erfolgen, so dass die Zahlungen voraussichtlich in der 51. KW bei den Landwirten sind.

Der Bund übernimmt die Vorschusszinsen

Das Bundesministerium, welches die Gelder der Europäischen Union (EU) im Auftrag der Länder über die Bundeskasse auszahlt, hat die frühere Zahlung unterstützt und übernimmt die anfallenden Vorschusszinsen gegenüber einer regulären Auszahlung zum Jahreswechsel. Der Bund muss die gesamte Auszahlung vorfinanzieren und bekommt die Gelder erst im Januar von der EU erstattet.

Ausgezahlt werden können - wie in den Vorjahren - nur Anträge, bei denen sowohl Verwaltungs- und Betriebskontrollen abgeschlossen als auch die Prüfergebnisse umgesetzt wurden.

Antragsverfahren digital optimiert

Trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das öffentliche Leben und die Arbeitswelt in allen Bereichen hat die Landwirtschaftsverwaltung durch das hohe Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit guter Routine und einer hervorragenden Zusammenarbeit über alle Verwaltungsebenen sowie mit den landwirtschaftlichen Unternehmen die frühe Auszahlung realisiert. Die EU-Kommission hatte mit der Reduzierung der Kontrollquoten für die Betriebsprüfungen von fünf auf drei Prozent abgesenkt und damit auf die Coronaeinschränkungen reagiert. Diese Möglichkeit hat Baden-Württemberg ganz konsequent genutzt.

Mit der Vereinfachung des Online-Verfahrens Flächeninformation und Online-Antrag (FIONA) durch den Verzicht auf einen unterschriebenen „Komprimierten Gemeinsamen Antrag“ zur Authentifizierung der Antragsteller wurde ein weiterer Meilenstein in der Digitalisierung und somit der Optimierung des Antragsverfahrens erreicht.

„Ich danke allen Beteiligten für die engagierte Leistung in dieser besonderen Situation. Diese Leistung ermöglichte die frühzeitige Zahlung der Fördermittel an unsere landwirtschaftlichen Betriebe“, so Minister Hauk.

Nächste Auszahlungen bereits im Januar

Durch die frühere Auszahlung ist die Bearbeitungszeit der Anträge – insbesondere für die Umsetzung von Ergebnissen aus Betriebskontrollen – verkürzt. Deshalb kann nicht pauschal für jeden Einzelfall eine Zahlung bereits zum ersten Auszahlungstermin zugesagt werden. Auskünfte zum Einzelfall können bei Bedarf bei den zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörden erfragt werden.

Damit Anträge, die bei den ersten Auszahlungsterminen bis Weihnachten noch nicht bewilligungsfähig waren, baldmöglichst ausgezahlt werden können, werden die nächsten Auszahlungen bereits ab Januar 2022 in kurzer zeitlicher Folge vorgenommen.

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