Coronavirus

Frankreich als Hochinzidenzgebiet eingestuft

Polizisten kontrollieren französisches Fahrzeug, darüber Straßenschild mit Aufschrift „Bundesrepublik Deutschland“

Der Bund hat Frankreich als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Ab Sonntag, 28. März, gelten damit verschärfte Einreiseregelungen für alle Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in Frankreich aufgehalten haben.

Der Bund hat Frankreich heute als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Ab Sonntag, 28. März, 0 Uhr, gelten damit verschärfte Einreiseregelungen für alle Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in Frankreich aufgehalten haben.

Ab Sonntag gilt aufgrund bundesrechtlicher Regelungen grundsätzlich eine zwingende Test- und Nachweispflicht bereits bei Einreise. Zudem muss man sich vor der Einreise digital anmelden.

Weitgehende Ausnahmen bei Quarantänepflichten

Um ein unkompliziertes Vorgehen zu ermöglichen und dem gemeinsamen grenzüberschreitenden Lebensraum gerecht zu werden, hat das Land Baden-Württemberg zusätzliche Ausnahmen von der Test- und Nachweispflicht geschaffen, von denen insbesondere Grenzpendler und Grenzgänger profitieren. Hier sind wöchentlich zwei Negativtests ausreichend, zudem kann der Test auch unverzüglich nach Einreise durchgeführt werden. Antigen-Schnelltests können in Baden-Württemberg kostenlos durchgeführt werden. Tägliche Grenzpendler sind zudem von der Anmeldepflicht befreit.

Die Quarantänevorschriften hatte Baden-Württemberg bereits frühzeitig für den Fall der Einstufung eines Landes als Hochinzidenzgebiet angepasst. Es gelten in Baden-Württemberg daher weiterhin dieselben Ausnahmevorschriften, die bislang schon bei Einstufung als normales Risikogebiet galten. Sofern allerdings eine Quarantänepflicht besteht, ist zu beachten, dass man sich in diesem Fall in 10-tägige häusliche Absonderung begeben muss, die nicht durch einen Negativtest verkürzt werden kann.

Kostenloses Testangebot für Grenzpendler

„Baden-Württemberg hat, sofern es der Infektionsschutz zuließ, weitgehende Ausnahmen von der Quarantänepflicht bei Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet geschaffen. Zudem haben wir insbesondere für Berufspendlerinnen und Berufspendler und Schülerinnen und Schüler sowie bei Besuchen von nahen Angehörigen Erleichterungen bei der Testpflicht vorgesehen, um dem gemeinsamen grenzüberschreitenden Lebensraum und der Mobilität dieser Personen gerecht zu werden“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Freitag (26. März) in Stuttgart. „Insbesondere das breite kostenlose Testangebot in Baden-Württemberg ist ein wichtiger Baustein, um weiterhin reibungslose Grenzübertritte zu ermöglichen.“

Im Einzelnen gilt Folgendes:

  • Es gilt eine zwingende Test- und Nachweispflicht. Nach der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes müssen alle Einreisenden aus Hochinzidenzgebieten bereits bei Einreise den Nachweis über einen negativen Corona-Test mit sich führen, dessen Abstrich nicht älter als 48 Stunden ist. Als Nachweis reicht ein Antigen-Schnelltest. Von der Test- und Nachweispflicht ausgenommen sind nach der bundesrechtlichen Regelung lediglich Durchreisende und bei Aufenthalt von weniger als 72 Stunden Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren.
     
  • Zudem besteht die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung. Ausgenommen von der Pflicht zur Anmeldung sind lediglich Durchreisende sowie Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in Frankreich aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden nach Deutschland einreisen. Somit sind auch tägliche Grenzpendler von der Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung befreit.
     
  • Auf die Quarantänepflichten hat die Einstufung keine Auswirkungen. Hier gelten in Baden-Württemberg weiterhin dieselben Ausnahmevorschriften, die bislang schon bei Einstufung als normales Risikogebiet galten. Sofern allerdings Quarantänepflicht besteht, müssen sich Einreisende in 10-tägige häusliche Absonderung begeben. Eine Verkürzung der Quarantäne (sog. Freitestung) ist bei Einreisen aus Hochinzidenzgebieten nicht möglich.
     
  • In Baden-Württemberg wurden über Allgemeinverfügungen der Landkreise weitere Ausnahmen für Grenzpendler und Grenzgänger (Beruf, Ausbildung, Studium) sowie für den Besuch von nahen Angehörigen geregelt. Für diese Personengruppen besteht eine Ausnahme von der Test- und Nachweispflicht insoweit, als in diesen Einzelfällen der Nachweis von kalenderwöchentlich zwei Negativtests ausreichend ist. Zudem kann der Test auch unverzüglich nach der Einreise durchgeführt werden. Diese Personen profitieren zudem von einem kostenlosen Testangebot für Antigen-Tests, da sie die Bürgertestung in Anspruch nehmen können. Den Test können Pendlerinnen und Pendler in Hausarztpraxen und Corona-Schwerpunktpraxen durchführen lassen. Auch Apotheken bieten diese Tests an. Zudem können kommunale Testzentren aufgesucht werden. Eine spezielle Bescheinigung muss zur Inanspruchnahme des Testangebots nicht vorgelegt werden.

Bereits seit dem 2. März 2021 ist das französische Departement Moselle als Virusvarianten-Gebiet eingestuft. Daran ändert auch die Einstufung Frankreichs als Hochinzidenzgebiet nichts. Für alle Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise im Departement Moselle aufgehalten haben, gelten daher weiterhin die strengeren Test- und Quarantänepflichten.

Die Infektionslage ist insbesondere vor dem Hintergrund der Virusmutationen weiter sehr angespannt. Es wird daher dringend von nicht notwendigen Reisen abgeraten.

Pressemitteilung auf Englisch und Französisch

Pressemitteilung vom 26. März 2021 EN: France classified as a high incidence area (PDF)

Pressemitteilung vom 26. März 2021 FR: La France classée comme zone à forte incidence (PDF)

Weitere Informationen:

Robert Koch Institut: Tagesaktuelle Informationen zur Einstufung von Risikogebieten, Hochinzidenzgebieten und Virusvarianten-Gebieten

Robert Koch Institut: Information zur Anerkennung von diagnostischen Tests auf SARS-CoV-2 bei Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Ein Schild mit der Aufschrift "Universitätsklinikum" steht in Mannheim an einer Einfahrt zum Universitätsklinikum.
  • Krankenhausreform

Kartellamt gegen Zusammenschluss der Uniklinika Heidelberg und Mannheim

ELR Gemeinde
  • Ländlicher Raum

ELR fördert unterjährig 129 Projekte

Dr. Florian Stegmann, Staatsminister und Chef der Staatskanzlei Baden-Württemberg, bei seiner Rede.
  • Künstliche Intelligenz

Mit dem neuen F13 in die Verwaltung der Zukunft

Drei Kinder stehen lachend um ein Spielgerät beim Klosterpark Adelberg.
  • Familie

Mit dem Landesfamilienpass in die Sommerferien starten

Ein Maurer arbeitet mit Zement und Mörtel an einer Ziegelwand.
  • Baurecht

Bauen schneller und einfacher machen

Datenarbeit und Tablet, Laptop mit Architekturprojekt auf der Baustelle am Schreibtisch im Büro.
  • Raumordnungsplanung

Planungsverfahren effizienter und flexibler machen

Bleichheim
  • Ländlicher Raum

Bleichheim erhält Europäischen Dorferneuerungspreis 2024

Säue schauen durch die Absperrung eines Stalles auf einem Bauernhof. (Bild: © dpa)
  • Afrikanische Schweinepest

Maßnahmen zur Biosicherheit konsequent einhalten

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 23. Juli 2024

Schülerinnen und Schüler heben im Schulunterricht die Hände.
  • Bildung

Landesregierung bringt Bildungsreform auf den Weg

Eine Doktorandin aus Venezuela arbeitet im Labor. (Bild: © dpa)
  • Fachkräfte

Neue Landesagentur für Fachkräftezuwanderung

Landstromversorgung von Containerschiffen
  • Schifffahrt

Ökostrom-Anschlüsse für den Hafen Kehl

Kühe auf der Weide
  • Landwirtschaft

Tierhaltungskennzeich­nungsgesetz umgesetzt

Schüler während des Unterrichts im Klassenraum (Foto: Patrick Seeger dpa/lsw)
  • Kulturerbe im Osten

Schülerwettbewerb für kulturellen Austausch

  • PODCAST ZUM BUNDESRAT

SpätzlesPress #4 – Money Matters: Von Zahlen & Zaster

Bildungsministerin Theresa Schopper und Bildungsministerin Dorothee Feller
  • Bildung

Bildungsministerinnen tauschen sich aus

In einer braunen Biomülltonne liegen Lebensmittel.
  • Ernährung

Challenge zur Lebensmittelrettung startet

Ursula von der Leyen
  • Europa

von der Leyen als Präsidentin der EU-Kommission gewählt

Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Gouverneur Yuji Kuroiwa zeigen die unterzeichnete Gemeinsame Absichtserklärung zwischen Baden-Württemberg und Kanagawa.
  • Internationale Zusammenarbeit

Weitere Kooperation mit Kanagawa

Eine Frau mit einer VR-Brille sitzt in einem großen Gemeinschaftsbüro.
  • Innovation

Land fördert regionale Innovationssysteme

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 16. Juli 2024

Feuerwehrmann beim Hochwassereinsatz (Foto: © dpa)
  • Unwetter

Zusätzliche Hochwasserhilfen für Kommunen

Hände von Personen und Unterlagen bei einer Besprechung an einem Tisch.
  • Entlastungsallianz

Weitere 100 Maßnahmen zum Bürokratieabbau

Auf der Bühne wird eine Konfetikannone gezündet.
  • Sonderpädagogik

Preisverleihung des Wettbewerbs „Zauberhaft“

Polizist der Polizei Baden-Württemberg kontrolliert den Verkehr.
  • Polizei

Zweite Aktionswoche der Verkehrssicherheit gestartet