Schiene

Förderantrag für Regionalstadtbahn Neckar-Alb weitergeleitet

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Das Verkehrsministerium hat den Antrag auf Förderung des Moduls 1 der „Regionalstadtbahn Neckar-Alb“ an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur weitergeleitet. Das Gesamtvorhaben „Regionalstadtbahn Neckar-Alb“ soll in den kommenden Jahren mit weiteren Bauabschnitten fortgesetzt werden.

Das Verkehrsministerium hat den Antrag auf Förderung des Moduls 1 der „Regionalstadtbahn Neckar-Alb“ an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur weitergeleitet. Ein beträchtlicher Teil der Kosten für die erste Stufe des großen Ausbauprojekts im Schienen-Personen-Nahverkehr“ zwischen Herrenberg, Tübingen, Metzingen und Bad Urach soll aus dem Förderprogramm nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) des Bundes fließen.

Verkehrsminister Winfried Hermann erklärte: „Ich freue mich, dass wir den Förderantrag für dieses bedeutsame Verkehrsprojekt mit Gesamtkosten von gut 122 Millionen Euro an das Bundesverkehrsministerium weiterleiten konnten. Damit kommen wir nach jahrelangen Vorplanungen dem Ausbau des umwelt- und klimafreundlichen Schienenverkehrs in der Region Neckar-Alb einen großen Schritt näher.“

Einzelne Bahnstrecken werden ausgebaut und elektrifiziert

Das Modul 1 der Regionalstadtbahn Neckar-Alb besteht aus den Vorhabensteilen:

  • Elektrifizierung und Ausbau der Ermstalbahn (ETB) zwischen Metzingen und Bad Urach
  • Elektrifizierung und Ausbau der Ammertalbahn (ATB) zwischen Tübingen und Herrenberg,
  • neue Haltepunkte zur besseren Erschließung auf der Neckar-Alb Bahn (NAB) zwischen Metzingen und Tübingen.

Der Antrag war von der Region im Verlauf der Vorprüfung mehrfach nachgebessert worden. Die letzte Aktualisierung erfolgten am 18. Mai 2018 durch den Antragsteller.

Ausnahmevereinbarung mit dem Bund für schnellere Antragsbearbeitung

Minister Hermann unterstrich: „Ausdruck dessen, dass sich das Land nach wie vor stark für das für die Region wichtige Nahverkehrsvorhaben einsetzt, ist auch, dass die Weiterleitung an das Bundesministerium erfolgt, obwohl der dafür erforderliche Wirtschaftlichkeitsnachweis von der Region noch immer nicht vorgelegt wurde. Wir wollten jedoch auf jeden Fall vermeiden, dass das Projekt, für das sich die Landesregierung bereits mit einem Ministerratsbeschluss im Jahr 2014 ausgesprochen hatte, weiter verzögert wird.“ Das Landesverkehrsministerium hat mit dem Finanzierungspartner BMVI eine entsprechende Ausnahme vereinbart.

Gesamtprojekt „Regionalstadtbahn Neckar-Alb“ wird zügig fortgeführt

In den kommenden Jahren soll das Gesamtvorhaben „Regionalstadtbahn Neckar-Alb“ mit weiteren Bauabschnitten fortgesetzt werden. So ist unter anderem die Vernetzung der Innenstädte von Tübingen und Reutlingen mit der Region Neckar-Alb durch den Neubau von Stadtbahnlinien als Straßenbahnen vorgesehen, die am Bahnhof mit den bestehenden Eisenbahnstrecken verknüpft werden. Darüber hinaus soll auch die Elektrifizierung der Zollern-Alb-Bahn, der Killertalbahn und der Talgangbahn erfolgen.

Bundes-GVFG

Grundsätzlich fördert der Bund große ÖPNV-Infrastrukturprojekte (Kostenvolumen von über 50 Millionen Euro der anerkannten zuwendungsfähigen Kosten) nach dem GVFG-Bundesprogramm. Der Fördersatz der Gesamtzuwendung aus dem GVFG-Bundesprogramm beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Der Förderanteil des Bundes beträgt regelmäßig bis zu 60 Prozent, der Kofinanzierungsanteil des Landes 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten sowie die nicht-zuwendungsfähigen Kosten muss die kommunale Seite selbst finanzieren.

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