Ernährung

EU-Lebensmittelförderung für Grundschulen und Kitas

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Äpfel liegen in einer Schule in einem Korb (Quelle: © dpa)

Im Rahmen des EU-Schulprogramms erhält das Land im kommenden Schuljahr 5,7 Millionen Euro für Obst, Gemüse und Milchprodukte samt pädagogischer Begleitung. Grundschulen und Kitas, die am Förderprogramm teilnehmen wollen, können sich noch bis zum 7. Juni online anmelden.

„Aktuell profitieren in Baden-Württemberg rund 380.000 Kinder in 4.500 Grundschulen und Kitas vom EU-Schulprogramm. Sie erhalten regelmäßig Obst und Gemüse und/oder Milch und Milchprodukte von zugelassenen Schulprogramm-Lieferanten. Die EU stellt dem Land für das kommende Schuljahr für den Programmteil Schulfrucht 4,2 Millionen Euro und für den Programmteil Schulmilch 1,5 Millionen Euro zur Verfügung und damit über beide Programmteile hinweg rund 400.000 Euro mehr als im aktuellen Schuljahr“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Grundschulen und Kindertageseinrichtungen, die im Schuljahr 2019/20 am EU-Schulprogramm in Baden-Württemberg teilnehmen wollen, können sich noch bis zum 7. Juni 2019 zur Teilnahme online anmelden. Auch Einrichtungen, die im aktuellen Schuljahr zur Teilnahme zugelassen sind, müssen sich erneut anmelden.

Die EU-Förderung deckt einen Großteil der entstehenden Kosten ab. Einen Eigenanteil von rund 25 Prozent sowie die Mehrwertsteuer müssen die teilnehmenden Einrichtungen selbst finanzieren, in der Regel über Sponsoren. Dies können beispielsweise Vereine, örtliche Unternehmen, der Lieferant, der Einrichtungsträger oder Eltern sein.

Wissen, woher Lebensmittel kommen

Das EU-Schulprogramm ist wesentlich mehr als die Verteilung von Lebensmitteln. Durch die pädagogische Begleitung erfahren die Kinder, wie sie sich ausgewogen ernähren können, woher Lebensmittel kommen und wie sie sich zubereiten lassen. Verantwortlich für die pädagogische Begleitung sind die Einrichtungen. Das Land unterstützt sie dabei mit Angeboten der Landesinitiative ‚Bewusste Kinderernährung‘ (BeKi). Der Besuch eines landwirtschaftlichen Erzeugerbetriebs, die Beobachtung einer Streuobstwiese im Jahresverlauf oder die Bewirtschaftung eines Schulgartens sind weitere Möglichkeiten, das EU-Schulprogramm ganzheitlich umzusetzen.

Anmeldung bis zum 7. Juni 2019

Weitere Informationen zum EU-Schulprogramm in Baden-Württemberg erhalten Sie auf der Unterseite "EU-Schulprogramm" des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Dort finden sich auch wichtige Hinweise für das Online-Anmeldeverfahren sowie der Link zur Anmeldemaske.

Zielgruppe des EU-Schulprogramms in Baden-Württemberg sind Schulen im Primarbereich. Auch Kindertageseinrichtungen können teilnehmen, sofern ausreichend EU-Mittel zur Verfügung stehen. Einrichtungen können wahlweise an einem oder an beiden Programmteilen (Schulfrucht, Schulmilch) teilnehmen. Im Programmteil Schulmilch sind neben Trinkmilch auch Naturjoghurt, Quark und Käse förderfähig.

Zuständige Behörde für die Umsetzung des EU-Schulprogramms in Baden-Württemberg und Ansprechpartner für Lieferanten und Einrichtungen aus dem ganzen Land ist das Regierungspräsidium Tübingen.

Das Schulfrucht- und Schulmilch-Team dort ist erreichbar unter Tel. 07071/757 3502 bzw. per Mail: schulfruchteinrichtungen@rpt.bwl.de oder schulmilcheinrichtungen@rpt.bwl.de.

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