Ländlicher Raum

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum 2016

Blick von Bürg nach Winnenden und Waiblingen (Bild: © Flickr.com/Schub@ (CC BY-NC-SA))

Damit der Ländliche Raum so stark bleibt wie er ist, bietet das Land das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum, kurz ELR, an. Gefördert werden können Projekte von Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden. Seit Freitag, 12. Juni, ist das Jahresprogramm 2016 zum ELR ausgeschrieben. Bewerbungen sind bis 12. Oktober 2015 möglich.

„Grün-Rot steht für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land. Wir wollen lebendige Ortskerne im Ländlichen Raum, in denen sich die Bürgerinnen und Bürger wohl fühlen. Dafür bieten wir das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum an, das auf die ganze Bandbreite aktueller Herausforderungen der Gemeinden zugeschnitten ist. Bis zum 12. Oktober können Projekte von Privatpersonen, Gemeinden und Unternehmen über die Gemeinden zur Förderung angemeldet werden. Ich freue mich auf einen kreativen Wettbewerb um die besten Projekte, die den Ländlichen Raum in den Bereichen Arbeiten, Grundversorgung, Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnen weiter voran bringen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde.

Weitere Informationen

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um den Verdichtungsraum.

In den vier Förderschwerpunkten Arbeiten, Grundversorgung, Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnen können private, gewerbliche und kommunale Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. Interessierte private Investoren erhalten nähere Informationen bei ihrer Gemeinde.

Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2016 ist ein Aufnahmeantrag mit Darlegungen zur strukturellen Ausgangslage, zu den Entwicklungszielen, zum Maßnahmenplan mit Einzelprojekten sowie zum Umsetzungs- und Finanzierungskonzept. Der Aufnahmeantrag kann auf der Ebene von Teilorten, von Gemeinden oder von interkommunalen Zusammenschlüssen gestellt werden und soll die jeweils vorliegenden Herausforderungen aufgreifen.

Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm können Städte und Gemeinden bis zum 12. Oktober 2015 bei ihrer Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt oder Regierungspräsidium) stellen.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Ausschreibung und weitere Informationen zu ELR

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