Grundschule

Einigung beim Ausbau der Grundschul-Ganztagsangebote

Das Land und der Bund haben sich bei Verwaltungsvereinbarung für Bundesmittel zum Ausbau der Ganztagsangebote für Grundschulkinder geeinigt. Das Kultusministerium gewährleistet die Einhaltung von verlässlichen Qualitätskriterien.

In den Verhandlungen zu den Investitionen des Bundes für den Ausbau der Ganztagsangebote für Grundschülerinnen und Grundschüler hat Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann kurz vor Weihnachten mit dem Bund eine Einigung erzielen können.

Die Bundesministerinnen für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Franziska Giffey, sowie für Bildung und Forschung, Anja Karliczek, haben akzeptiert, dass das Land Baden-Württemberg eine Protokollerklärung zu der Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern für den Ausbau der Ganztagsbetreuung abgibt, die die Förderung der qualitätsvollen kommunalen Betreuungsangebote umfassend ermöglicht.

Die Protokollerklärung des Landes besagt, dass das Kultusministerium als oberste Schulaufsichtsbehörde die Einhaltung von verlässlichen Qualitätskriterien, die Voraussetzung für eine finanzielle Förderung durch den Bund sind, gewährleistet. Dabei besteht die Möglichkeit, bei Erfüllung der Qualitätskriterien die Aufsicht auf die Kommunen als Schulträger zu delegieren. Die Letztverantwortung bleibt auch dann beim Kultusministerium. Mit der Maßgabe der mit dem Bund abgestimmten Protokollerklärung hat Kultusministerin Eisenmann die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund für das Land Baden-Württemberg am Tag vor Heiligabend unterzeichnet.

Wahlfreiheit für die Eltern

„Ich freue mich sehr, dass wir eine Einigung erzielt haben. Damit können nun auch die qualitätsvollen kommunalen Betreuungsangebote in Baden-Württemberg von den Bundesmitteln profitieren. Es war mein Ziel, dass auch diese bewährten und bei den Eltern beliebten Angebote mit den zusätzlichen Mitteln des Bundes ausgebaut werden können“, sagt Eisenmann. Dieses Ziel sei nun erreicht worden. „Wir setzen in Baden-Württemberg auf ein konstruktives Nebeneinander von Ganztag und Betreuung und auf echte Wahlfreiheit der Eltern“, so die Ministerin. Das müsse auch gelten, wenn das Geld des Bundes beim Ausbau in Anspruch genommen werde.

Der Einigung gingen intensive Verhandlungen zwischen dem Bund und dem Land Baden-Württemberg voraus. Die auf Ebene der der Staatskanzleien der Länder ausgehandelte Verwaltungsvereinbarung ließ zunächst jene Betreuungsangebote außen vor, die in Baden-Württemberg traditionell unter der Aufsicht der kommunalen Schulträger stehen.

Den Weg zum nun erfolgten Durchbruch mit einer ergänzenden Protokollerklärung des Landes hat ein Treffen zwischen Kultusministerin Eisenmann, Bundesbildungsministerin Anja Karliczek und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey am 11. Dezember 2020 in Berlin geebnet. „Wir haben immer deutlich gemacht, dass wir an konstruktiven Gesprächen interessiert sind. Ich habe aber auch in allen Gesprächen klargestellt, dass die Interessen der Kinder und Eltern in Baden-Württemberg voll Berücksichtigung finden müssen. Ich bin froh, dass dies nun erfolgen kann und alle Angebote, die die Qualitätskriterien erfüllen, auch gefördert werden können“, sagt Eisenmann.

Verwaltungsvereinbarung zur Ganztagsbetreuung

Die Verwaltungsvereinbarung  zu „Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ sieht vor, dass das Land Baden-Württemberg vom Bund rund 97,6 Millionen Euro für Investitionen in den quantitativen und qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder erhalten soll.

Ohne die Einigung zwischen Bund und Land hätten etwa 80 Prozent der Ganztagesangebote in Baden-Württemberg für Grundschulkinder unter kommunaler Aufsicht nicht mit Bundesmitteln gefördert werden können. Derzeit besuchen knapp 240.000 Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter ein solches flexibles kommunales Betreuungsangebot in Baden-Württemberg.

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