Landwirtschaft

Dürrehilfe: Einreichfrist für Futterrechnungen endet am 28. Februar

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Vertrocknete Erde auf einem Acker (Foto: © dpa)

Die Dürre im vergangenen Jahr hat in Baden-Württemberg vor allem Futterbaubetriebe stark getroffen. Landwirte, die  erhebliche Einbußen bei der Grundfutterernte hatten, können bis einschließlich 28. Februar im Rahmen der Beantragung einer Dürrehilfe ihre Futterrechnungen einreichen.

„Die Dürre vom vergangenen Jahr hat in Baden-Württemberg vor allem Futterbaubetriebe stark getroffen. Landwirte, die dadurch erhebliche Einbußen bei der Grundfutterernte hatten und daher zur Versorgung ihrer Tiere Futter zukaufen mussten, können noch bis einschließlich 28. Februar 2019 im Rahmen der Beantragung einer Dürrehilfe entsprechende Nachweise für Grundfutterzukäufe nachreichen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Der Zukauf von Grundfutter sei von der antragstellenden Person anhand entsprechender Rechnungen zu belegen. Maßgebend sei das jeweilige Rechnungsdatum des Futterzukaufs.

„Antragsteller müssen diesen Termin unbedingt beachten, da Futterzukäufe nach dieser Frist im Rahmen der Verwaltungsvorschrift Dürrehilfe nicht mehr beihilfefähig sind“, erklärte Hauk.

Schäden könnten den Bauern über die Dürrehilfe mit bis zu 50 Prozent ausgeglichen werden. Eine Hälfte davon trage das Land, die andere Hälfte der Bund.

Weitere Informationen

Von den bei den Landwirtschaftsämtern vorliegenden rund 300 Anträgen auf Dürrehilfe handelt es sich zum überwiegenden Teil um Futterbaubetriebe, die besonders durch die Dürre im Jahr 2018 betroffen sind. Aufgrund geringer Erträge auf Wiesen, Weiden und im Ackerfutterbau sind diese Betriebe in vielen Fällen auf regionale und überregionale Grundfutterzukäufe angewiesen, um den Grundfutterbedarf während der Winterfutterperiode abzudecken.

Infolge der Dürre notwendig gewordene Grundfutterzukäufe inkl. Transportkosten für Raufutterfresser sind im Rahmen der Dürrehilfe 2018 beihilfefähig, sofern diese im Zeitraum vom 1. August 2018 bis zum 28. Februar 2019 getätigt werden.

Betriebe, die aufgrund der Dürre im Jahr 2018 erhebliche Einbußen bei der Grundfutterernte hatten und daher zur Versorgung ihrer Tiere zukaufen mussten, können abweichend von der regulären Antragsfrist für eine Dürrehilfe, die bereits am 30. November 2018 endete, Nachweise für Grundfutterzukäufe noch bis zum
28. Februar 2019 nachreichen.

Der Zukauf von Substraten für den Betrieb von Biogasanlagen sowie der Zukauf von Grundfuttermengen, die von den Unternehmen üblicherweise jedes Jahr getätigt werden, sind nicht beihilfefähig. Der beihilfefähige Futterzukauf wird auf den errechneten dürrebedingten Naturalertragsverlust an Grundfutter für Raufutterfresser auf Basis MJNEL begrenzt und bei der Berechnung der Einkommensminderung angerechnet.

Weitere Meldungen

Die IBK-Regierungschefs bei der symbolischen Steuerradübergabe im Zeppelin-Hangar Friedrichshafen, im Hintergrund steht ein Zeppelin.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Bodenseeraum als Modellregion weiterentwickelt

Gruppenbild Agrarministertreffen
Landwirtschaft

Deutsche Agrarminister treffen sich in Brüssel

Blick über Hohenlohe
Ländlicher Raum

Sanierung des Bildungs- und Begegnungszentrums Hohebuch

Straßenbegleitgrün
Artenschutz

Straßenräume grüner gestalten

Kellner im Festzelt des Cannstatter Wasen trägt Speisen
Gastronomie

Mehrwertsteuer auf Speisen in Gastronomiebetrieben gesenkt

Ein Weihnachtsbaumzüchter läuft mit einer Nordmann-Tanne auf der Schulter über seinen Hof, auf dem zahlreiche Christbäume zum Verkauf stehen.
Forst

Heimische Weihnachtsbäume sind gefragt und von hoher Qualität

Pilotprojekt fürsorgende Gemeinschaft in Waldstetten: gemeinsam Zukunft gestalten
Gesellschaftliche Teilhabe

Ein Netzwerk für mehr Lebensqualität im Alter

Vollblutaraber-Stuten stehen in Marbach im Haupt-und Landgestüt mit ihren Fohlen auf einer Koppel. (Foto: dpa)
Tierschutz

Tierschutz-Wettbewerb für Schüler ausgeschrieben

Mitarbeiter des Bereichs der atmosphärischen Aerosolforschung beim Karlsruher Institut für Technologie (KIT) arbeiten im Wolkenlabor an der Anlage für Aerosol Interaktionen und Dynamik in der Atmosphäre (AIDA). (Foto: dpa)
Ländlicher Raum

Land fördert Innovationen und nachhaltige Technologien

Ein fahrender Regionalzug
Schienenverkehr

Ausbau der Schiene im Land geht weiter voran

Weintrauben
Weinbau

Klare Regeln und weniger Bürokratie für Weinbaubetriebe

Ein Haus, dessen Grundgerüst aus Holz besteht, steht in einem Tübinger Neubaugebiet. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Forst

Holzbaulösungen für Kommunen und die Wohnungswirtschaft

Pferde
Tiergesundheit

Ansteckende Blutarmut bei Pferd im Main-Tauber-Kreis festgestellt

Laudenbach (Obere Hassel)
Flurneuordnung

Land fördert Flurneuordnung Laudenbach (Obere Hassel)

Logo des Landespreises 2020 für junge Unternehmen. (Bild: L-Bank)
Wirtschaft

Landespreis für junge Unter­nehmen 2026 ausgeschrieben