Verkehr

Die Zukunft des Straßenbaus im Land

Mitarbeiter der Straßenmeisterei im Einsatz. (Bild: dpa)

Land legt Ergebnisse der Priorisierung für den Neu- und Ausbau von Bundes- und Landesstraßen vor – Minister Hermann: Richtschnur sind angesichts eingeschränkter finanzieller Möglichkeiten Dringlichkeit und hoher Wirkungsgrad.

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat seine Schwerpunkte für den Neu- und Ausbau von Bundes- und Landesstraßen in den kommenden Jahren vorgestellt. Bei einer Straßenbaukonferenz in Stuttgart präsentierten Verkehrsminister Winfried Hermann und Staatssekretärin Gisela Splett den Vertretern von Kreisen, Kommunen, Verbänden sowie etlichen Abgeordneten die Ergebnisse zweier aufwändiger Priorisierungsverfahren. Dabei wurden die Anmeldungen für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2015 sowie die Maßnahmen im Generalverkehrsplan (GVP) 2010 für die Landesstraßen nach objektiven und nachvollziehbaren Kriterien sortiert. Minister Hermann sagte: „Der Grund für die Priorisierung ist beim BVWP die enorme Diskrepanz zwischen voraussichtlicher Mittelzuweisung durch den Bund und dem Finanzierungsbedarf für die angemeldeten Projekte. Unser Ziel ist eine transparente und an den finanziellen Rahmenbedingungen orientierte Straßenbaupolitik. Es geht uns darum, diejenigen Projekte zu identifizieren, die im Vergleich die größten Defizite beheben bzw. einen hohen Wirkungsgrad für einen besseren Verkehrsfluss erreichen.“  

Anmeldeliste zum BVWP umfasst rund 11 Milliarden Euro  

Die am 1. Oktober 2013 vom Kabinett gebilligte Anmeldeliste für den Verkehrsträger Straße zum BVWP 2015 umfasst 158 Einzelprojekte (darunter 103 Neubau- und 55 Ausbauprojekte) mit einem Finanzvolumen von ca. 11 Milliarden Euro. Bei einer Mittelbereitstellung durch den Bund in Höhe des Durchschnitts der vergangenen Jahre von ca. 230 Millionen Euro jährlich könnten in einem Zeitraum von 15 Jahren ca. 30 Prozent der angemeldeten Maßnahmen realisiert werden. Bei einer Mittelabsenkung auf 120 Millionen Euro jährlich (alter mittelfristiger Finanzplan) stünden innerhalb von 15 Jahren nur 1,8 Milliarden Euro und damit etwa 1/6 des Kostenvolumens der Anmeldeliste zur Verfügung. Bei der Finanzierungsperspektive der in der Priorisierung betrachteten Maßnahmen ist zu beachten, dass zusätzlich zum Mittelbedarf der angemeldeten Maßnahmen in Höhe von ca. 11 Milliarden Euro derzeit noch ein Restfinanzierungsbedarf von ca. 700 Millionen Euro für die laufenden Bedarfsplanmaßnahmen besteht. Zu berücksichtigen ist auch das Kostenvolumen der bereits 2012 priorisierten baureifen Bundesfernstraßenmaßnahmen in Höhe von ebenfalls ca. 700 Millionen Euro.  

Generalverkehrsplan des Landes sieht 123 Landesstraßenprojekte vor

Staatssekretärin Splett erklärte: „Der Maßnahmenplan für den GVP enthält die Landesstraßenprojekte, die nach jetzigem Kenntnisstand in einem 10-Jahres-Zeitraum gebaut werden können. Damit ist er auch Richtschnur dafür, welche Maßnahmen von der Straßenbauverwaltung des Landes in den kommenden Jahren planerisch voranzutreiben sind.“ Auch hier klafften die verfügbaren Mittel und die Kosten für die angemeldeten Projekte sehr weit auseinander. Von den ursprünglich angemeldeten 734 Bau-Vorhaben mit einem Volumen von 2,5 Milliarden Euro wurden nach einer Priorisierung und einem umfangreichen Anhörungsverfahren 123 Projekte mit einem Kostenumfang von 385 Millionen Euro in den Maßnahmenplan aufgenommen. Für die kommenden Jahre rechnet das Land damit, dass etwa 400 Millionen Euro für den Neu- und Ausbau von Landesstraßen zur Verfügung stehen werden. Bei den Projekten, die in den Maßnahmenplan aufgenommen wurden, handelt es sich um 31 Neubau- und 73 Ausbaumaßnahmen sowie 19 Bahnübergänge. Die Staatssekretärin betonte: „In Anbetracht der laufenden Maßnahmen und Programme wird der Bau neuer Maßnahmen erst von 2015 an möglich sein.“

Bewertungsmethodik für die Anmeldung zum Bundesverkehrswegeplan

Bei der Vorstellung des Landeskonzepts zur Anmeldung von Straßenbauprojekten für den BVWP 2015 im März diesen Jahres hat das MVI die vorgesehene Bewertungsmethodik dargelegt und öffentlich zur Diskussion gestellt. Wie im Ergebnispapier zur Anhörung dargestellt, erfolgte die Bewertung nach fünf Kriterien (Verkehrsfluss, Kosten, Verkehrssicherheit, Wirkung Mensch und Wirkung Umwelt).  

Aufgrund der Verschiedenartigkeit der Maßnahmen wurden die Vorhaben in Gruppen bewertet: 

  • Ausbaumaßnahmen an Bundesautobahnen (BAB) und autobahnähnlichen Bundesstraßen (Gruppe 1): Bei den sehr umfänglichen Projektzuschnitten der Autobahnen wurden in dieser Gruppe 47 Priorisierungsabschnitte an 30 Maßnahmen betrachtet.
  • Ausbaumaßnahmen an Bundesstraßen (Gruppe 2): In dieser Gruppe wurden 16 Projekte betrachtet.  
  • Neubaumaßnahmen an Bundesautobahnen, autobahnähnlichen Bundesstraßen und Bundesstraßen (Gruppe 3): In dieser Gruppe wurden 97 Maßnahmen, darunter zahlreiche Ortsumfahrungen, betrachtet. Aufgrund der Vielzahl und Unterschiedlichkeit wurde eine getrennte Betrachtung der Maßnahmen mit und ohne Planungsrecht sowie eine gesonderte Betrachtung der Tunnelbauprojekte vorgenommen. Gemäß BVWP 2003 besteht Planungsrecht für Maßnahmen des Vordringlichen Bedarfs (VB) sowie des Weiteren Bedarfs mit Planungsrecht (WB*); kein Planungsrecht besteht für Maßnahmen des Weiteren Bedarfs (WB). Für alle Gruppen wurden der Verkehrsfluss mit 40 Prozent und die übrigen vier Kriterien mit jeweils 15 Prozent gewichtet.

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