„Die zunehmende Elektronisierung des Rechts- und Geschäftsverkehrs macht auch vor der Justiz nicht halt. Mit dem Reformprojekt eJustice machen wir die Justiz unseres Landes fit für die digitale Zukunft.“ Dies hat Justizminister Rainer Stickelberger erklärt.
Auch in der Justiz werde man im Sinne der von Ministerpräsident Winfried Kretschmann in der Regierungserklärung vom 15. Oktober 2014 vorgestellten Digital-Strategie der Landesregierung die Chancen der zunehmenden Digitalisierung konsequent nutzen.
Wesentliche Elemente der größten Reform der Justizgeschichte seien die Einführung der elektronischen Akte und die Etablierung des verbindlichen elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten. „In wenigen Jahren werden die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Rechtsantragstellen des Landes ihre Verfahren ohne Papierakten allein elektronisch direkt am Computer bearbeiten. Gleichzeitig werden die Gerichte ab 1. Januar 2018 bundesgesetzlich verpflichtet sein, Post auf elektronischem Weg rechtsverbindlich entgegenzunehmen“, erläuterte der Minister. Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister würden schon heute rein elektronisch geführt. Und auch in den derzeit im Zug der Grundbuchamtsreform geschaffenen neuen Grundbuchstellen werde ausschließlich mit elektronischen Grundbüchern und Grundakten gearbeitet.
„Die Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger liegen auf der Hand: Die Bearbeitung wird beschleunigt. Anträge können schnell und problemlos elektronisch eigereicht werden. Durch die Übermittlung elektronischer Dokumente sind Verfahrensakten komfortabel einsehbar“, so Stickelberger. Ganz besonders wichtig sei, dass auch die Beschäftigten in der Justiz von dieser Entwicklung profitierten. „Die mobile elektronische Akte ermöglicht verstärkt Telearbeit. Das dient ganz erheblich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“ Auch die Inklusion von körperlich eingeschränkten Beschäftigten werde erleichtert. „Mit eJustice wird die Justiz auch künftig ein attraktiver Arbeitgeber sein“, ist sich der Minister sicher.
Weitere Informationen
Der Zeitplan für die Einführung des Elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) und der Elektronischen Akte (eAkte): Alle Rechtsanwälte sollen bis zum 1. Januar 2016 besondere elektronische Anwaltspostfächer einrichten. Bis zum 1. Januar 2018 ist die bundesweite, flächendeckende Eröffnung des ERV auf Basis neuer und einheitlicher Regelungen vorgesehen. Die stufenweise, gerichtsbarkeitsweise Einführung des obligatorischen ERV für Rechtsanwälte, Behörden und andere so genannte „professionelle Einreicher“ ist flächendeckend bis spätestens zum 1. Januar 2022 geplant.
Die Pilotierung der eAkte im Bereich der Zivil- und Arbeitsgerichte ist schon für Ende 2015 vorgesehen. So können frühzeitig Erfahrungen gesammelt werden. Dabei hilft unter anderem auch ein Praktikerbeirat aus Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie weiterer Justizmitarbeiter aller Fachbereiche.