Immissionsschutz

Bundesregierung lehnt verbesserten Nachbarschaftsschutz bei Holz- und Kohleöfen ab

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Eine Frau legt ein Stück Holz in einen Kaminofen (Quelle: dpa).

Umweltminister Franz Untersteller ist enttäuscht von der Entscheidung des Bundeskabinetts, einen Antrag des Bundesrats zur Änderung der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung abzulehnen. Der Bundesrat wollte mit dem von Baden-Württemberg initiierten Antrag die Vorgaben für die Ableitbedingungen von sogenannten Feststofffeuerungen ändern.

Enttäuscht hat Umweltminister Franz Untersteller auf die heutige Entscheidung des Bundeskabinetts reagiert, einen Antrag des Bundesrats zur Änderung der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) abzulehnen. „Die Bundesregierung ist vor den Lobbyverbänden eingeknickt und hat den Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger hintenangestellt“, sagte Untersteller.

Der Bundesrat wollte mit dem von Baden-Württemberg initiierten Antrag die Vorgaben für die Ableitbedingungen von sogenannten Feststofffeuerungen (insbesondere Holz- und Kohleöfen) ändern. „Anders als früher üblich werden Schonsteine heutzutage leider immer häufiger teilweise an der Dachkante und so niedrig gebaut, dass der Rauch und alle damit verbundenen Emissionen nicht mehr nach oben, in die freie Luftströmung, abziehen können“, sagte Umweltminister Untersteller. Nachbarschaftsbeschwerden über Rauch und Gerüche gehörten für die Immissionsschutzbehörden daher inzwischen zum Alltagsgeschäft. „Wäre die Bundesregierung dem Antrag des Bundesrates gefolgt, hätte diese Entwicklung gestoppt werden und der schadstoffbehaftete Rauch wieder dorthin abziehen können, wo er hingehört.“

Nach der heutigen Entscheidung der Bundesregierung könnten Schornsteine hingegen künftig weiterhin so niedrig erstellt werden, dass der krebserregende Rauch direkt in die Wohnräume der angrenzenden Nachbarinnen und Nachbarn ziehen könne, betonte der baden-württembergische Umweltminister. Er werde sich daher auch weiterhin für eine Änderung der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) einsetzen. „Der gesundheitsgefährdende Rauch aus Einzelöfen hat in den Kinder- und Schlafzimmern der Nachbarschaft nichts verloren.“ 

Bunderatsinitiative

Mit der Bunderatsinitiative hatte Baden-Württemberg auf eine insbesondere ab den 2000er Jahren festzustellende Entwicklung reagiert, die unzureichende Vorgaben in der 1. BImSchV ausgelöst haben. Früher errichtete man Schornsteine zur Rauchableitung von Holz- und Kohleöfen firstnah und mit einer Öffnung, die über den First hinausragt. Heute werden die Schornsteine immer häufiger teilweise an der Dachkante und so niedrig gebaut, dass der Rauch und alle damit verbundenen Emissionen nicht mehr nach oben, in die freie Luftströmung, abziehen können. Der Bundesrat wollte mit seinem Antrag erreichen, dass die Abgase aus solchen Feststofffeuerungen wieder wie in der Vergangenheit üblich firstnah und über First abgeleitet werden.

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