Kohleausstieg

Bundesregierung ignoriert Ländervorbehalte beim Kohleausstiegsgesetz

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Block 9 des Großkraftwerkes in Mannheim (Foto: dpa)

Umweltminister Franz Untersteller hat die Bundesregierung für ihren Umgang mit den Änderungsvorschlägen der Länder am Gesetzentwurf zum Kohleausstieg kritisiert.

Die Bundesregierung übergeht sämtliche Ländervorbehalte gegen den Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes und lehnt so gut wie alle Korrektur-Vorschläge des Bundesrats ab. Das stößt bei Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller auf Unverständnis und Kritik.

„Die Bundesregierung, allen voran das Bundeswirtschaftsministerium, praktiziert wieder einmal Politik nach Gutsherrenart. Berechtigte Kritik und konstruktive Vorschläge der Länderkammer werden schlicht vom Tisch gewischt. Damit erweist die Bundesregierung der Energiewende und dem Klimaschutz einen schlechten Dienst. Und sie lässt einzelne Bundesländer wie Baden-Württemberg dafür die Zeche zahlen.“

Baden-Württemberg besonders negativ betroffen

Er sei überrascht, dass es in der Bundesregierung offenbar niemanden gebe, der die Auswirkungen des Kohleausstiegsgesetzes in seiner jetzigen Fassung auf ein Land wie Baden-Württemberg beurteilen, beziehungsweise sich Gehör verschaffen könne. „Ich bin von den baden-württembergischen Vertretern insbesondere im Bundeswirtschaftsministerium enttäuscht, dass sie eine solche massive Benachteiligung unseres Landes nicht verhindern konnten oder wollten.“

Weder bei der Ungleichbehandlung von Braunkohle- und Steinkohlekraftwerken – zu Lasten der klimaverträglicheren Steinkohle – noch bei den Anreiz-Regelungen zur Kraft-Wärme-Kopplung und den Umstieg von Kohle auf Gas oder erneuerbare Energien, habe sich die Bunderegierung bewegt, kritisierte Untersteller. „Wenn das Kohleausstiegsgesetz so wie jetzt vorgesehen in Kraft tritt, wird der Energiestandort Baden-Württemberg benachteiligt und Schaden nehmen.“

Deshalb zählt der Umweltminister nun auf den Bundestag und hofft, dass das Parlament noch die notwendigen Änderungen vornehmen wird.

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