Bundesrat

Bioenergie leistet weiterhin Beitrag zur Energiewende

Hopfenranke (Foto: dpa)

1.000 Biogasanlagen versorgen Baden-Württemberg zuverlässig mit Strom und Wärme. Im Rahmen des „Osterpakets“ wurde das Hopfengesetz geändert: Rund zwei Millionen Euro Beihilfen der Europäischen Union stehen weiterhin jährlich für die deutschen Hopfen-Erzeugerorganisationen zur Verfügung.

„Die heutige Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor sehen wir als einen wichtigen Schritt für die dringend notwendige Energiewende“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk am Rande der 1021. Sitzung des Bundesrates am 20. Mai 2022 in Berlin.

Mit dem sogenannten „Osterpaket“ werden umfangreiche Anpassungen im Planungs-, Bau-, Genehmigungs-, Natur- und Artenschutzrecht sowie eine grundlegende Überarbeitung des geltenden Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) beschlossen. „Uns war es wichtig, dass die Bioenergie weiterhin ihren Beitrag zum Ausbau der Erneuerbaren Energien leisten kann und einen angemessenen Platz im Energiemix behält. Deswegen haben wir bei den Beratungen Anträge eingebracht und unterstützt, die eine Verbesserung der Rahmenbedingungen umfassen und einen wirtschaftlichen Betrieb von Biomasseanlagen erlauben“, sagte Minister Hauk und nannte beispielhaft folgende Punkte:

„Wir setzen uns für die Streichung der endogenen Mengensteuerung bei Biomasseanlagen ein, weil wir das begrenzte Ausschreibungsvolumen nicht noch zusätzlich verknappen wollen. Außerdem unterstützten wir die Verbesserung der Anschlussregelungen für Güllekleinanlagen nach Ablauf der 20 Jahren Festvergütung.“ Diese umfassen eine Erhöhung der Vergütungssätze und eine Streichung der Stichtagsregelung für Güllekleinanlagen.

Nahrungsmittelproduktion und Solarstromerzeugung kombinieren

Die neuen Regelungen für sogenannten Agri-Photovoltaikanlagen (Agri-PV) ermöglichen es, die Flächenkonkurrenz zwischen Nahrungsmittelproduktion und Solarstromerzeugung unter einen Hut zu bekommen. „Denn unsere landwirtschaftlichen Betriebe müssen mehr denn je ihren Beitrag zur globalen Ernährungssicherung leisten. Wir begrüßen es daher sehr, dass Agri-PV Anlagen nun an den regulären Ausschreibungen teilnehmen können und einen entsprechenden Zuschlag von bis zu 1,2 Cent pro Kilowattstunde erhalten“, betonte Minister Hauk. Man setze sich zudem dafür ein, dass Agri-PV-Anlagen nicht nur auf Ackerland und Obst- beziehungsweise Dauerkulturflächen, sondern auch auf Dauergrünland errichtet werden können.

Die massiv gestiegenen Kosten für Solarmodule, Wechselrichter und Handwerkerleistungen führen dazu, dass ohne Zuschüsse die Rentabilität der Eigenstromversorgung nicht mehr gegeben ist. „Deswegen habe ich mich gegen die Pflicht zur Volleinspeisung ausgesprochen und darüber hinaus eingebracht, dass entsprechende Förderprogramme eingerichtet werden, die dabei helfen wirtschaftlichen Hemmnisse bei Photovoltaik-Nutzung und bei Investitionen in Batteriespeicher abzubauen“, sagte Verbraucherschutzminister Hauk.

Eine geplante Erweiterung der Flächenkulisse für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf einen beidseitigen Korridor von 200 Meter entlang von Bundes- und Landstraßen werde angesichts der zu erwartenden agrarstrukturellen Auswirkungen hingegen mit Sorge betrachtet. „Ein massiver Ausbau der Photovoltaik ist unstrittig und dringend erforderlich. Allerdings sollte dieser vorrangig auf bereits versiegelten Flächen und Dachflächen erfolgen. Diese weitreichende Erweiterung der Flächenkulisse könnte den Druck von den Dachflächen nehmen und den Marktpreis für die größeren, als solche für die Betriebe besonders wertvollen, landwirtschaftlichen Bewirtschaftungseinheiten enorm anheizen“, sagte Minister Hauk.

Beihilfen für deutsche Hopfen-Erzeugerorganisationen weiter möglich

Mit der heute vom Bundesrat gebilligten Änderung des Hopfengesetzes wird die Voraussetzung für deutsche Hopfen-Erzeugerorganisationen geschaffen, auch in Zukunft Beihilfen der Europäischen Union (EU) erhalten zu können. In der größten Erzeugerorganisation, der HVG Hopfenverwertungsgenossenschaft e. G. im bayerischen Wolznach, sind auch Betriebe aus dem baden-württembergischen Hopfenanbaugebiet Tettnang organisiert. „Deswegen freut es mich sehr, dass mit der Änderung des Hopfengesetzes eine EU-Beihilfe von bis zu 2,188 Millionen Euro jährlich an die deutschen Erzeugerorganisationen für Hopfen fließen können. Damit können Investitionen für die Zukunftsfähigkeit des Hopfenanbaus unterstützt werden“, sagte Minister Hauk.

Tettnang ist Deutschlands drittgrößtes Hopfenanbaugebiet. Seit einigen Jahren steigt die Hopfenanbaufläche auf inzwischen knapp 1.500 Hektar. Daran zeige sich, dass Tettnanger Hopfen weltweit geschätzt wird. Minister Hauk hebt dabei die Bedeutung des Hopfenversuchsguts Tettnang-Straß hervor: „Für unsere 125 Hopfenbetriebe stellt das Hopfenversuchsgut eine wichtige Infrastruktureinrichtung dar. Hier werden Sorten geprüft, praxisnahe Versuche durchgeführt und ein Pflanzenschutz-Warndienst erstellt, der Voraussetzung für einen zielgerichteten Pflanzenschutz ist.“ Das Versuchsgut wird gemeinsam vom Landratsamt des Bodenseekreises und dem Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) betreut.

Bundesrat kompakt: Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1021. Sitzung am 20. Mai 2022

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