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Bessere Rahmenbedingungen für Start-ups

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Mitarbeiter verschiedener Herkunft arbeiten bei SAP im Silicon Valley an den Trends von Morgen.

Baden-Württemberg hat im Wirtschaftsausschuss des Bundesrats eine effiziente Start-up Förderung sowie möglichst bürokratiearme Rahmenbedingungen gefordert. Der Wirtschaftsausschuss hat alle Forderungen mehrheitlich angenommen.

Baden-Württemberg hat sich im Wirtschaftsausschuss des Bundesrats erfolgreich für eine effiziente und bürokratiearme Unterstützung von hochinnovativen Start-ups eingesetzt. Dazu fordert das Wirtschaftsministerium Verbesserungen bei der Innovationsförderung vor allem für Start-ups. Anlass war die Beratung der neuen europäischen Innovationsagenda.

„Gerade in der aktuellen Situation ist es wichtig, das Potenzial unserer Wirtschaft für hochinnovative Lösungen, die den Klimaschutz und die Digitalisierung voranbringen, zu entfesseln. Doch die derzeitige Regelung, die nur eine eingeschränkte Förderung von hochinnovativen Start-ups ermöglicht, ist hier hinderlich. Statt kleinteiliger Regulierung brauchen wir Maßnahmen, die hochinnovative Start-ups unterstützen“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „Deshalb haben wir die Initiative ergriffen und setzen uns für eine effiziente Start-up Förderung sowie insgesamt innovationsfreundliche und möglichst bürokratiearme Rahmenbedingungen, auch auf Ebene der Europäischen Union (EU) ein. Ich freue mich, dass der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats alle unsere Forderungen mehrheitlich angenommen hat“, so Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

„Die Stärkung der Innovationskraft unser Unternehmen ist Grundlage für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit Europas. Als führende Innovationsregion ist es natürlich unser Ziel, dass die Bedürfnisse von Start-ups und kleinen und mittleren Unternehmen besondere Berücksichtigung finden“, betonte die Ministerin. „Wir brauchen innovationsfreundliche Rahmenbedingungen, um Zukunftstechnologien zu unterstützen. Eine Überregulierung würde dazu führen, dass wir im globalen Wettbewerb ins Hintertreffen geraten. Das gilt es zu verhindern“, so  Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

Fünf Schlüsselbereiche im Mittelpunkt

Die neue europäische Innovationsagenda der Europäischen Kommission zielt darauf ab, eine globale Vorreiterrolle im Bereich der Entwicklung und Vermarktung neuer Technologien mit disruptivem Charakter und hohem Investitionsbedarf einzunehmen sowie die Innovationsfähigkeit der EU zu stärken.

Die Innovationsagenda stellt fünf Schlüsselbereiche in den Mittelpunkt:

  1. Unterstützung des Unternehmenswachstums.
  2. Förderung von Experimentier- und Testräumen und von öffentlicher Auftragsvergabe.
  3. Stärkung der europäischen Innovationsökosysteme.
  4. Förderung, Anwerbung und Bindung von Talenten.
  5. Verbesserung der Instrumente zur Politikgestaltung.

Mit dem Antrag setzt sich das Wirtschaftsministerium für Verbesserungen bei der Innovationsförderung vor allem für Start-ups ein. Denn die aktuell vorgesehenen Darlehensregelungen würden sich so auswirken, dass vielversprechende, hochinnovative Unternehmen von der so wichtigen staatlichen Förderung praktisch ausgeschlossen werden. Darüber hinaus fordert das Wirtschaftsministerium, grundlegende Technologien der nächsten Generation bei den Rahmenbedingungen zur Innovationsförderung besonders zu berücksichtigen. Davon könnten Start-ups und Mittelstand gleichermaßen profitieren.

Förderung von regionalen Deep Tech Innovationsclustern

Eine weitere Forderung des Antrags betrifft die nationale Förderung von regionalen Deep Tech Innovationsclustern. Deren Anmeldeschwelle für Fördersummen sollte angehoben werden, damit letztlich auch in Europa Innovationsökosysteme mit internationaler Strahlkraft möglichst zeitnah verwirklicht werden können. Die geplante EU-Förderung der neuen „Regional Deep Tech Innovation Valleys“ wurde vom Wirtschaftsausschuss des Bundesrats begrüßt, da derartige Innovationsökosysteme, gerade wenn mehrere von ihnen europaweit miteinander vernetzt werden, einen wesentlichen Beitrag dazu leisten können, den technologischen Rückstand im Vergleich zu anderen weltweiten Wirtschaftsräumen aufzuholen und eine europäische Technologiesouveränität zu verwirklichen. Hierzu sind von der Europäischen Kommission Grundlagen für eine rechtssichere Fördermöglichkeit durch die Mitgliedsstaaten zu schaffen.

In Angelegenheiten der EU wirken die Länder über den Bundesrat mit. Der Beschluss des Wirtschaftsausschusses wird nun im Plenum des Bundesrates beraten. Anschließend wird eine entsprechende Stellungnahme der Bundesregierung zugeleitet und fließt so in die Gespräche mit der EU-Ebene ein.

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