Artenschutz

Anhörungsfrist für Gesetzesnovelle zum Artenschutz verlängert

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Eine Biene zieht Nektar aus einer gelben Wiesenblume.

Die Anhörungsfrist für die Gesetzesnovelle zum Artenschutz wurde mit Blick auf Corona-Krise verlängert. Umweltminister Franz Untersteller und Landwirtschaftsminister Peter Hauk kommen damit den Verbänden entgegen.

Auf Bitten mehrerer Verbände, darunter die großen Landwirtschaftsverbände Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband (BLHV) und Landesbauernverband (LBV) sowie die Kommunalen Landesverbände, wird die Anhörungsfrist für die Novellierung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Krise von drei auf insgesamt sechs Wochen bis einschließlich 28. April 2020 verlängert. Darauf haben sich Umweltminister Franz Untersteller und Landwirtschaftsminister Peter Hauk verständigt.

Umfassende Beteiligung aller Betroffenen gewährleisten

„Uns liegt sehr daran, dass alle Verbände sich in einem geordneten Verfahren beteiligen können. Wenn die Verbände und ihre Mitglieder deshalb mit Blick auf das aktuelle Corona-Geschehen dafür mehr Zeit benötigen, sollen sie diese auch bekommen“, sagten Minister Peter Hauk und Minister Franz Untersteller. „Der Prozess, der zu dieser Gesetzesnovelle geführt hat, war von Anfang auf eine umfassende Beteiligung aller Betroffenen und auf einen möglichst großen Konsens ausgerichtet. Diesen guten Prozesscharakter wollen wir beibehalten.“

Beide Minister äußerten Verständnis für das Anliegen der Verbände, die als Begründung für die Verlängerung insbesondere die hohen Belastungen in der aktuellen Corona-Krise angeführt hatten. „Derzeit stehen alle Menschen unter einem besonderen Druck. Das wissen wir, und das berücksichtigen wir, soweit es möglich ist“, so Hauk und Untersteller.

Beteiligungsportal Baden-Württemberg: Stärkung der Biodiversität

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