Corona-Verordnung

Ab 19. April gelten im Land verschärfte Regeln der Notbremse

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Frau geht mit Mund-Nasen-Schutz hinter roten Lichtern einer Absperrung durch die Innenstadt.

Vom kommenden Montag, 19. April, an wird Baden-Württemberg die angekündigte Notbremse der Bundesregierung umsetzen. Dazu erfolgt am Wochenende eine Anpassung der Corona-Verordnung des Landes. Schulen und Kitas bleiben dann ab einer 200er-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen geschlossen.

Baden-Württemberg wird die angekündigte Notbremse der Bundesregierung vom kommenden Montag, 19. April, an mit der aktualisierten Corona-Verordnung des Landes umsetzen. Die Verordnung befindet sich noch in der Ressortabstimmung und soll aller Voraussicht nach an diesem Samstag notverkündet werden.

Folgende Regeln sollen ab Montag vorbehaltlich der Zustimmung der Ressorts in Baden-Württemberg gelten:

Die Notbremse (ab einer Inzidenz von 100) enthält folgende Regelungen:

  1. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur noch zulässig, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich der zu ihrem Haushalt gehörenden Kinder bis einschließlich 14 Jahre teilnehmen.
  2. Der Betrieb von Wettannahmestellen, Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten für den Publikumsverkehr bleibt insgesamt untersagt.
  3. Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts ausgeübt werden sowie bei Ausübung von Individual- und Mannschaftssportarten im Rahmen des Wettkampf- und Trainingsbetriebs des Spitzen- und Profisports.
  4. Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios sowie von kosmetischen Fußpflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen sind mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen (insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege) geschlossen. Auch Sonnenstudios sind zu schließen.
  5. Für Kundinnen und Kunden von Friseurbetrieben und Barbershops ist ein vorheriger Schnelltest erforderlich.
  6. Der Betrieb von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen ist nur im Rahmen des Onlineunterrichts zulässig.
  7. Ladengeschäfte dürfen Abholangebote und Lieferdienste weiterhin anbieten.
  8. Soweit Ladengeschäfte der Grundversorgung, also insbesondere aus dem Lebensmittelbereich, geöffnet bleiben, wird die Begrenzung der maximal zulässigen Verkaufsfläche pro Kundin oder Kunde nochmals verschärft von 10 auf 20 Quadratmeter (bei Ladenflächen bis 800 Quadratmeter) und von 20 auf 40 Quadratmeter (für die über 800 Quadratmeter hinausgehenden Flächen).
  9. Baumärkte sind geschlossen.
  10. Es gilt eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr. Das Verlassen der Wohnung ist nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.
  11. Kindertagesstätten und Schulen sind ab einer Inzidenz von 200 an drei aufeinanderfolgenden Tagen für den Präsenzbetrieb geschlossen. Ausnahmen sind insbesondere für Abschlussklassen vorgesehen.

Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Pressemitteilung vom 15. April 2021: Regelungen für die Schulen ab dem 19. April

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Ein Windrad dreht sich bei Herbolzheim vor einem Strommast. (Bild: Patrick Seeger/dpa)
Energie

14. Energiepolitisches Gespräch zur Umsetzung der Energiewende

Auswärtige Kabinettssitzung im Kloster Schussenried, Bibliothekssaal
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 25. März 2025

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (stehend) bei seiner Ansprache beim Besuch des KUNSTschalters Schemmerhofen.
Kunst und Kultur

Kretschmann besucht KUNSTschalter Schemmerhofen

Eine Krankenpflegerin schiebt ein Krankenbett durch einen Flur.
Krankenhäuser

Umfrage zur wirtschaftlichen Situation der Kliniken im Land

Bauarbeiter erneuern den Fahrbahnbelag auf einer Straße (Bild: © dpa).
Verkehr

B 10 Gingen–Geislingen: Bund hat Gesehenvermerk erteilt

Eine Doktorandin aus Venezuela arbeitet im Labor. (Bild: © dpa)
Frau und Beruf

Mentorinnen-Programm für Migrantinnen startet

Gebäude des Bundesrats
Bundesrat

Impulse für ein wettbewerbsfähiges Europa

Ministerpräsident Winfried Kretschmann spricht bei der Plenarsitzung im Deutschen Bundesrat.
Bundesrat

Baden-Württemberg stimmt Grundgesetzänderung zu

Eine ehrenamtliche Helferin gibt zwei syrischen Flüchtlingen Deutschunterricht. (Bild: © dpa)
Gesundheit

Land fördert Sprachmittler im Gesundheitswesen

Von links nach rechts: Digitalisierungsminister Thomas Strobl, Wissenschaftsministerin Petra Olschowski und Gesundheitsminister Manne Lucha stehen hinter einem großen Schriftzug „MEDI:CUS“ auf der Bühne.
Gesundheit

Land präsentiert Medizindaten-Infrastruktur der Zukunft

Sick little boy lying in bed, having chills and fever. Flu season.
Gesundheit

Bessere Versorgung von jungen Menschen mit postinfektiösem Syndrom

Spitzengespräch zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei Fragen der Raumplanung mit Vertretern aus Baden-Württemberg, Frankreich und der Schweiz in Rheinfelden.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Raumplanung über Grenzen hinweg

Junge Menschen fahren auf Fahrrädern an einem Wassersprenger vorbei.
Gesundheit

Kommunen im Land erarbeiten Hitzeaktionspläne

Ein Traktor mäht  in Stuttgart eine Wiese, im Hintergrund sieht man den Fernsehturm. (Bild: dpa)
Landwirtschaft

Ministerrat beschließt Erosionsschutzverordnung

Eine gebrochene Tafel "Dubai-Schokolade" von "Kikis Kitchen"
Verbraucherschutz

„Dubai-Schokolade“ und Pistaziencremes untersucht