Verbraucherschutz

Ab 1. Februar 2016 löst IBAN alte Kontonummer und Bankleitzahl endgültig ab

Vordrucke für SEPA-Überweisungen (Bild: © dpa)

Am 1. Februar 2016 wird der einheitliche europäische Zahlungsverkehr SEPA den bisherigen nationalen Zahlungsverkehr endgültig ablösen. Ab diesem Tag können auch Verbraucherinnen und Verbraucher Überweisungen nur noch im SEPA-Format ausführen.

„Spätestens ab dem 1. Februar 2016 sollten Verbraucherinnen und Verbraucher ihre IBAN auswendig kennen oder griffbereit haben, wenn sie Geld überweisen möchten. Die altbekannte Kontonummer hat dann endgültig ausgedient. Verbraucherinnen und Verbraucher finden IBAN und BIC in der Regel auf der Rückseite ihrer Geldkarte sowie auf ihren Kontoauszügen“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde mit Blick auf die endgültige Umstellung auf das einheitliche SEPA-Zahlverfahren im kommenden Jahr.

Die grundsätzlich 22-stellige International Bank Account Number (IBAN) und der optionale „Business Identifier Code“ (BIC) lösen zum 1. Februar 2016 endgültig die altbekannte Kontonummer und die Bankleitzahl bei Zahlvorgängen ab. Für Unternehmen und Vereine galt das neue europäische Verfahren bereits seit August 2014. Verbraucherinnen und Verbraucher konnten bereits mit ihrer IBAN Zahlvorgänge wie Überweisungen oder Lastschriftverfahren veranlassen, hatten aber nach wie vor die Möglichkeit, das alte Zahlsystem zu verwenden, da Banken Überweisungen mit Kontonummer und Bankleitzahl kostenlos auf die neue IBAN und BIC umstellen, so Bonde. „Mit der kostenlosen Konvertierung vom alten auf das neue Zahlsystem durch die Banken ist ab dem 1. Februar 2016 endgültig Schluss. Ab diesem Zeitpunkt müssen auch Verbraucherinnen und Verbraucher zwingend ihre IBAN verwenden, da eine Umstellung durch die Banken nicht mehr stattfindet und der Zahlvorgang deshalb voraussichtlich abgewiesen wird. Problematisch wird dies dann, wenn falsch ausgefüllte Überweisungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht durchgeführt werden und sie dadurch in Zahlungsverzug kommen und beispielsweise Mahnkosten drohen“, sagte der Minister. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten keine alten Vordrucke von Überweisungsträgern mehr verwenden. Online erfolge die Umstellung der Eingabemaske automatisch, so Bonde abschließend.

Hintergrundinformationen

Seit dem 1. Februar 2014 hat der einheitliche europäische Zahlungsverkehr SEPA (Single Euro Payments Area; bedeutet so viel wie einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) den bisherigen nationalen Zahlungsverkehr abgelöst. SEPA ist bereits seit einigen Jahren im Einsatz. In der Praxis nutzten Verbraucherinnen und Verbraucher SEPA jedoch meist nur bei Transaktionen ins Ausland.

Gemäß der sogenannten europäischen SEPA-Verordnung erfolgte die verbindliche Umstellung auf SEPA-Zahlverfahren zum 1. Februar 2014. Bis 1. Februar 2016 dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher bei nationalen Zahlungen weiterhin die deutsche Kontonummer und Bankleitzahl angeben, die die Banken kostenfrei in IBAN und BIC umwandeln.

Mehr Informationen und Tipps zum SEPA-Zahlverfahren, zum Beispiel wie sich die IBAN zusammensetzt, welche Länder am Verfahren teilnehmen oder was sich mit SEPA sonst noch ändert, finden Sie im Online-Ratgeber „BondesRat – Ihr Verbraucherminister Alexander Bonde informiert“

Was müssen Verbraucherinnen und Verbraucher seit der Umstellung auf SEPA beachten?

Verbraucherportal Baden-Württemberg: SEPA-Umstellung – was sich seit der Einführung geändert hat.

Informationen rund um den Verbraucherschutz.

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