Integration

8. Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission Baden-Württemberg

Bilkay Öney, Ministerin für Integration (Bild: dpa).

Die Härtefallkommission des Landes hat ihren 8. Tätigkeitsbericht vorgelegt. Integrationsministerin Bilkay Öney dankte der Kommission für ihre wichtige Arbeit und würdigte den ehrenamtlichen Einsatz der Mitglieder: „Die Zahl der Eingaben und der schwierigen Fälle hat deutlich zugenommen. Humanität darf aber auch bei steigenden Fallzahlen nicht zu kurz kommen. Deshalb ist die Arbeit der Kommission sehr wertvoll“, hob die Ministerin hervor.

2013 gingen 148 Eingaben bei der Härtefallkommission ein. Ihre Zahl lag damit um rund 50 Prozent höher als im Jahr zuvor (2012: 96 Eingaben). Die Quote jener Härtefallersuchen, welche die Kommission an das Innenministerium stellte, sank dagegen von 65 Prozent auf 45 Prozent. „Die Zunahme der Anträge beruht auf dem starken Anstieg der Zahl von Asylsuchenden und Flüchtlingen. Die gleichzeitig sinkende Quote der an das Innenministerium gestellten Anträge hat folgenden Grund: Zunehmend gehen Eingaben von Personen ein, die sich erst seit kurzem in Deutschland aufhalten und daher noch nicht integriert sind“, erläuterte Dr. Edgar Wais, Vorsitzende der Härtefallkommission. „Der Beurteilungsmaßstab der Kommission ist nicht strenger geworden“, betonte der ehemalige Präsident des Landkreistags, der bis zum Jahr 2005 Landrat in Reutlingen war.

In acht Sitzungen hat die Kommission 105 Eingaben ausführlich geprüft und in 46 Fällen das Innenministerium als oberste Ausländerbehörde ersucht, eine Aufenthaltserlaubnis nach der Härtefallverordnung zu erteilen. Das Innenministerium hat dem Ersuchen in allen Fällen stattgegeben. „Eine übereinstimmungsquote von 100 Prozent bestätigt erneut die gute Arbeit der Kommission“, so Wais.

Härtefallkommission

Die Kommission, die sich aus ehrenamtlichen Mitgliedern zusammensetzt, wurde im Jahr 2005 ins Leben gerufen. Ihre Geschäftsstelle führt das Ministerium für Integration. Grundlagen ihrer Arbeit sind die Härtefallregelung in § 23 a des Aufenthaltsgesetzes und die auf deren Grundlage ergangene Härtefallkommissionsverordnung des Landes. Mit diesen Regelungen trägt das Land humanitär schwierigen Sonderfällen Rechnung, für die das Ausländerrecht keine befriedigende Lösung bietet. Sprechen dringende humanitäre oder persönliche Gründe dafür, einem eigentlich ausreisepflichtigen Ausländer den weiteren Aufenthalt im Land zu gestatten, so kann die Kommission ein Härtefallersuchen an das Innenministerium richten. Diesem obliegt als oberste Ausländerbehörde die Letztentscheidung. Seit Beginn ihrer Tätigkeit hat sich die Kommission mit über 2.000 Eingaben befasst und rund 1.520 Personen zu einem Bleiberecht verholfen.

Mitglieder im Jahr 2013

  • Vorsitzender Dr. Edgar Wais, Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg a. D.
  • Stellvertretender Vorsitzender Jürgen Hofer, Oberbürgermeister a. D.
  • Friedhelm Nöh, Geschäftsführer Arbeiterwohlfahrt Stuttgart
  • Henry von Bose, Pfarrer, Kirchenrat i. R.
  • Josef Follmann, Referatsleiter Migration und Integration beim Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg a. D.
  • Jürgen Vogt, Leitender Regierungsdirektor Landratsamt Ludwigsburg
  • Isabel Fezer, Bürgermeisterin
  • Harald Denecken, Erster Bürgermeister a. D.
  • Jama Maqsudi, Persönlichkeit des Landes islamischen Glaubens
  • Sylvia Schütz-Fatum, Stellvertretende Geschäftsführerin des DRK-Kreisverbands Aalen i. R.

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