Integration

3,5 Millionen Euro zusätzlich für Integrationsprojekte

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Ein Integrationsmanager erarbeitet mit zwei jugendlichen Flüchtlingen aus Eritrea Bewerbungsschreiben. (Foto: © dpa)

Die Landesregierung investiert zusätzlich 3,5 Millionen Euro für Integrationsprojekte in den Städten und Gemeinden. Neben der Stärkung kommunaler Strukturen für Integration können Kommunen und freie Träger Projektideen zur Förderung von Elternbeteiligung sowie für Teilhabe und Antidiskriminierung einreichen.

Kommunen, die aktive Integrationsarbeit betreiben, können sich freuen: Die Landesregierung stellt zusätzlich zum Pakt für Integration rund 3,5 Millionen Euro für Integrationsmaßnahmen in den Städten und Gemeinden sowie den Landkreisen in Baden-Württemberg zur Verfügung. Damit werden in diesem Jahr über das so genannte Förderprogramm VwV-Integration 111 Projekte in den Kommunen unterstützt. Das teilte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha mit.

Stärkung kommunaler Strukturen im Fokus der landesweiten Förderung

„Ich bin davon überzeugt, dass Integration immer dann am besten funktioniert, wenn sie systematisch geplant und gut koordiniert ist. Dafür benötigen wir Integrationsbeauftragte vor Ort“, so Lucha. Insbesondere die Stärkung kommunaler Strukturen stehe im Fokus der landesweiten Förderung. Auch in diesem Jahr sind 40 Anträge für die Einrichtung oder Verlängerung von Stellen für Integrationsbeauftragte eingegangen, die vom Land bewilligt wurden.

Integration findet überall statt, sei es im Rathaus, in den Vereinen, Kindergärten und Schulen oder am Arbeitsplatz. „Deshalb ist es wichtig, dass wir Integration dort fördern, wo sie tagtäglich passiert. Mit unserem Förderprogramm möchten wir die Landkreise sowie die Städte und Gemeinden zusätzlich unterstützen, damit sie Integration aktiv gestalten können“, so Lucha weiter.

Vielseitige Integrationsprojekte

Neben der Stärkung kommunaler Strukturen für Integration können Kommunen und freie Träger Projektideen zur Förderung von Elternbeteiligung sowie für Teilhabe und Antidiskriminierung einreichen. „Anhand der VwV-Integration erkennen wir, wie vielseitig die Integrationsarbeit der vielen Aktiven in den Kommunen ist. Wichtig ist, dass vor Ort Netzwerke genutzt werden, um Erfahrungen auszutauschen und Integration gemeinsam von allen Beteiligten gestaltet wird“, so der Minister.

Für die Förderrunde 2018 verteilen sich die Fördermittel wie folgt auf die verschiedenen Förderabschnitte:

  • Für die Stärkung kommunaler Strukturen wurden 78 Anträge mit einem Fördervolumen von rund zwei Millionen Euro bewilligt. Darunter befinden sich 16 Neuanträge für Integrationsbeauftragte und 24 Verlängerungsanträge.
  • Im Bereich der Elternbeteiligung wurden zehn Anträge mit einem Fördervolumen von rund 500.000 Euro bewilligt.
  • Zur Förderung der Teilhabe und Antidiskriminierung wurden 24 Anträge mit einem Fördervolumen von rund einer Million Euro bewilligt.

Neufassung der VwV-Integration geplant

Die VwV-Integration ist das zentrale Instrument der Landesregierung, um Kommunen und freie Träger im kommunalen Bereich beim Aufbau der Integrationsarbeit zu fördern. „Die VwV-Integration hat sich in den letzten Jahren bewährt und ist sehr erfolgreich. Dafür sprechen die seit 2013 rund 1000 geförderten Projekte, mit denen wir die Kommunen mit rund 35 Millionen Euro unterstützt haben, und denen wir weiterhin zur Seite stehen. Doch nichts ist so gut, dass man es nicht besser machen könnte“, so Lucha.

Die VwV-Integration wird derzeit inhaltlich weiterentwickelt und soll für die Förderrunde im kommenden Jahr neugefasst werden, um den Kommunen auch für die zukünftigen Herausforderungen der Integration eine hilfreiche Unterstützung zu bieten. 

Ergänzende Informationen über die VwV-Integration

Das Land fördert die Integrationsarbeit in den Kommunen sowie Projekte freier Träger seit 2013 mit einem Förderprogramm, das in der „Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration“, kurz VwV-Integration, geregelt ist. Das Programm besteht aus drei Förderbereichen: Stärkung kommunaler Strukturen, Elternbeteiligung sowie Teilhabe und Antidiskriminierung. Im Mittelpunkt steht die Förderung von Stellen für kommunale Integrationsbeauftragte.

Bei den Förderentscheidungen wird das Ministerium für Soziales und Integration von einer Jury beraten, die sich unter anderem aus Vertreterinnen und Vertretern der Regierungspräsidien, der kommunalen Landesverbände, der Wissenschaft sowie des Landesverbands kommunaler Migrantenvertretungen Baden-Württemberg zusammensetzt.

Ministerium für Soziales und Integration: Liste aller geförderten Projekte (PDF)

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