Corona

Vorsorgendes Handeln ist erforderlich

Aufgrund der besorgniserregenden Nachrichten über ansteckendere Virusmutationen haben Bund und Länder ihre Beratungen vorgezogen und sich auf weitere Maßnahmen geeinigt. Der Bund wird die Voraussetzungen für eine Homeoffice-Pflicht schaffen.

Die Erkenntnisse über die Mutationen des SARS-CoV-2-Virus geben berechtigten Anlass zur Sorge. Die überwiegende Mehrzahl der Forschenden ist alarmiert, weil epidemiologische Erkenntnisse darauf hindeuten, dass die Virusmutanten aus Großbritannien (B.1.1.7) und Südafrika (Y501.V2) deutlich ansteckender sind als die bisherige Virusvariante.

Da auch schon in Deutschland die Virusmutanten B.1.1.7 und Y501.V2 nachgewiesen wurden, sind sich Bund und Länder einig, dass der jetzige Erkenntnisstand zwingen ein vorsorgendes Handeln erfordert. Deutschland hat es im Frühjahr 2020 durch sein schnelles Handeln geschafft, die Ausbreitung des Coronavirus deutlich zu verlangsamen und die Infektionszahlen in kurzer Zeit zu reduzieren.

Die Folgen einer Verbreitung einer ansteckenderen Virusmutation würde die aktuelle Lage dramatisch verschärfen. Wenn mehr Menschen erkranken, kommt es zu mehr Ansteckungen – es könnte also eine doppelte Beschleunigung geben. Wenn die Mutante, wie angenommen, den Reproduktionswert (R) um 0,4 erhöht und R dadurch von jetzt etwa 1,0 auf 1,4 steigt, würde das in nur vier Wochen eine Versechzehnfachung der Infektionen bedeuten. Statt wie heute am 19. Januar gut 1.600 Neuinfektionen in Baden-Württemberg würde das dann 25.600 tägliche Neuinfektionen bedeuten.

Das hat auch zur Folge, dass mehr Menschen schwer, langfristig oder tödlich an COVID-19 erkranken.

Wir bewegen uns auf dünnem Eis

Bund und Länder sind sich daher einig, die Risiken durch die neuen Virusmutationen gemäß dem Vorsorgeprinzip möglichst zu verringern. Daher müssen wir die Infektionszahlen deutlich schneller senken. Bei einer niedrigen Reproduktionszahl – also wie viele weitere Menschen ein infizierter im Schnitt ansteckt – wird auch die Ausbreitung von ansteckenderen Virusmutationen gehemmt. Wie schnell sich die Mutationen ausbreiten können, sehen wir in Irland und Großbritannien: Innerhalb von vier Wochen ist in Großbritannien die 7-Tages-Inzidenz von 186 auf 616 nach oben geschnellt. In Irland schoss sie im selben Zeitraum sogar von 39 auf 926. Das ist mehr als das Zwanzigfache! Kein Gesundheitssystem der Welt kann einem solch exponentiellen Anstieg auf Dauer standhalten. Das zeigt: Wir bewegen uns gerade auf ganz dünnem Eis“, machte Ministerpräsident Winfried Kretschmann den Ernst der Lage deutlich.

„Das Gute ist aber: Noch scheint sich das mutierte Virus in Deutschland nicht flächendeckend ausgebreitet zu haben. Und hier liegt unsere Chance. Wir müssen jetzt – wie die Fachleute sagen – vor die Lage kommen. Das heißt zum einen, dass wir mit einer schnellen Kraftanstrengung das Virusgenom von infizierten Personen sequenzieren, um ein genaues Bild davon zu erhalten, wo die mutierten Virusvarianten vorkommen. Und zum anderen, dass wir die Infektionszahlen insgesamt weiter massiv runterdrücken“, so Kretschmann weiter.

Verantwortungsbewusstsein und Disziplin zahlen sich aus

Dabei hängt es natürlich wesentlich davon ab, dass sich die Bürgerinnen und Bürger die Maßnahmen im Alltag umsetzen und so dem Virus die Chancen nehmen, sich weiter zu verbreiten. Ein Großteil der Menschen im Land tut dies nun seit fast einem Jahr mit großer Disziplin. „Durch die Maßnahmen, die wir im Dezember und Anfang Januar beschlossen haben, konnten wir das exponentielle Wachstum brechen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann in seinem Pressestatement nach den Beratungen von Bund und Ländern. „Die 7-Tage-Inzidenz in Baden-Württemberg konnten wir von 208 auf 112 senken. Und auch die Situation in den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen entspannt sich gerade ein wenig. Das zeigt, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Ihr Verantwortungsbewusstsein und Ihre Disziplin, zahlen sich aus! Gemeinsam konnten wir dadurch viele Menschenleben retten.“

Allerdings zeigen die Mobilitätsdaten auch, dass im Frühjahr 2020 das öffentliche Leben deutlich mehr zurückgegangen war als in den vergangenen Monaten. Auch befanden sich fast doppelt so viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Homeoffice wie heute.

Bund und Länder haben sich im Grundsatz daher auf folgende Punkte geeinigt:

  • Die aktuellen Maßnahmen werden bis zum 14. Februar 2021 verlängert. Die derzeit geschlossenen Einrichtungen bleiben geschlossen.
  • Aufgrund der gestiegenen Gefahren durch die mutmaßlich ansteckenderen Virusmutanten, müssen beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr medizinische Masken getragen werden. Also sogenannte OP-Masken oder auch FFP2-Masken (respektive Masken mit N95 oder KN95-Zertifzierung).
  • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird eine Verordnung erlassen, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, den Beschäftigen überall dort wo es möglich ist das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen. Dadurch werden Kontakte am Arbeitsort und auf dem Weg zur Arbeit deutlich reduziert.
  • Dort wo Präsenz am Arbeitsplatz erforderlich ist, gelten weiter die COVID-19-Arbeitsschutzstandards von Bund und Ländern. Für Arbeitsbereiche auf engen Raum muss die Belegung reduziert werden, wenn das nicht möglich ist, muss eine medizinische Maske getragen werden, die der Arbeitgeber zu stellen hat.
  • Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind darüber hinaus dazu aufgefordert, für die im Betrieb präsenten Beschäftigten flexible Arbeitszeiten anzubieten, um das Fahrgastaufkommen zu Arbeitsbeginn und Arbeitsende zu entzerren.
  • Die Bundesregierung wird die Überbrückungshilfe III nachmals verbessern. Für den besonders betroffenen Einzelhandel werden die handelsrechtlichen Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt. Der Bund wird außerdem die Zugangsvoraussetzungen insgesamt vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige deutlich anheben.

Perspektive für Grundschulen und Kitas

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass die Schulen grundsätzlich geschlossen bleiben bzw. die Präsenzpflicht ausgesetzt bleibt. „Die Kleinsten leiden aber am meisten darunter, wenn sie nicht mit anderen Kindern in Kontakt kommen. Für sie ist der Präsenzunterricht in der Schule am wichtigsten. Daher strebe ich für Baden-Württemberg bei Aussetzung der Präsenzpflicht weiter an, ab dem 1. Februar Kitas und Grundschulen vorsichtig und Schritt für Schritt wieder zu öffnen – wenn die Infektionslage dies zulässt“, sagte Kretschmann 

Er habe die Kultusministerin gebeten, dafür Konzepte zu entwickeln, um die Ansteckungsgefahr in den Schulen zu minimieren. Er machte aber auch klar, dass eine Öffnung nur möglich sei, wenn dies die Infektionslage zulasse. Die Entscheidung darüber solle in der kommenden Woche fallen.

Die Beschlüsse von Bund und Ländern sind Grundsatzbeschlüsse, die nun im Detail in den Ländern ausgearbeitet werden. Am Donnerstag wird Ministerpräsident Kretschmann die Ergebnisse der Beratungen im Landtag vorstellen und für deren Umsetzung werben. Danach wird die angepasste Corona-Verordnung zeitnah auf Baden-Württemberg.de veröffentlicht. Parallel wird die Bundesregierung die in ihrer Verantwortung liegenden Maßnahmen wie die Homeoffice-Pflicht auf den Weg bringen.

Der Beschluss von Bund und Ländern im Wortlaut (PDF)

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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Quelle:

/red
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