Feiertagsgesetz

Tanzverbot an Feiertagen wird gelockert

Zwei Besucher tanzen bei einem Festival (Foto: dpa)

In Baden-Württemberg herrscht bisher eines der striktesten Tanzverbote. Der Landtag hat heute ein Gesetz verabschiedet, das die Regelungen zum Tanzverbot lockert. An mehreren Feiertagen heißt es künftig „Tanzen erlaubt“ statt Tanzverbot.

Das sogenannte Tanzverbot ist in Baden-Württemberg durch das Feiertagsgesetz geregelt. Im bundesweiten Vergleich war das Gesetz in Baden-Württemberg besonders streng. Doch heute gestalten viele Menschen ihre Freizeit an arbeitsfreien Tagen anders. An diesen gesellschaftlichen Wandel hat die Landesregierung nun die Regelungen im Feiertagsgesetz angepasst.

An vielen Feiertagen entfällt künftig das Tanzverbot. Etwa an Neujahr, Ostermontag, Christi Himmelfahrt und den Weihnachtsfeiertagen. Auch soll es an Sonntagen kein Tanzverbot mehr geben. Im Übrigen bleiben die Schutzvorschriften für Sonn- und Feiertage aber unberührt, so dass ruhestörende Arbeiten ebenso verboten bleiben wie störende Handlungen zur Gottesdienstzeit und in der Nähe von Kirchen.

Bei der Reform hat sich die Landesregierung daran orientiert, ob Tanzveranstaltungen mit Aussage und innerem Gehalt des jeweiligen Feiertages vereinbar sind. So besteht am Karfreitag als einem der schutzwürdigsten Feiertage auch weiterhin ein ganztägiges Tanzverbot. Statt der ganztägigen Tanzverbote an Gründonnerstag und Karsamstag gilt das Tanzverbot künftig nur noch von Gründonnerstag 18 Uhr bis Karsamstag 20 Uhr. Außerdem gelten Tanzverbote dann nur noch an Allerheiligen, Buß- und Bettag, Volkstrauertag und Totengedenktag („Totensonntag“). Hier passt der Gesetzentwurf den Beginn der Tanzverbote jedoch an die örtlichen allgemeinen Sperrzeiten an.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann zeigt sich davon überzeugt, dass mit der Gesetzesreform ein guter Ausgleich der teilweise unterschiedlichen Interessenlagen erreicht werde. „Auch die Anhörung der beteiligten Stellen, die ihre grundsätzliche Zustimmung signalisierten, hat gezeigt, dass wir mit dem Gesetzesvorhaben den richtigen Weg eingeschlagen haben“, hob Innenminister Reinhold Gall hervor.

Übersicht der Änderungen

Tanzverbot fällt weg:

  • Alle Sonntage
  • Neujahr
  • Erscheinungsfest (6. Januar, auch Heilige Drei Könige oder Epiphanias genannt)
  • Ostermontag
  • Christi Himmelfahrt
  • Pfingstmontag
  • Fronleichnam
  • Heilig Abend
  • 1. Weihnachtstag
  • 2. Weihnachtstag

Tanzverbote bleiben bestehen:

  • Allerheiligen
  • Allgemeiner Buß- und Bettag
  • Volkstrauertag
  • Totengedenktag (auch Toten- oder Ewigkeitssonntag genannt)
  • Gründonnerstag (ab 18 Uhr)
  • Karfreitag
  • Karsamstag (bis 20 Uhr)

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